EU-Kommission, Cybersicherheits-Markt

EU-Kommission will Cybersicherheits-Markt neu ordnen

13.02.2026 - 08:32:12

Die EU-Kommission schlägt ein freiwilliges Zertifizierungssystem für Sicherheitsanbieter vor, das Unternehmen die Einhaltung der NIS2-Richtlinie erleichtern soll. Transparenz in Lieferketten wird Pflicht.

Die EU-Kommission schlägt ein umfassendes Cybersicherheits-Paket vor, das den Markt für Sicherheitsdienstleistungen grundlegend verändern wird. Für Anbieter und Unternehmen in Deutschland bedeutet dies neue Chancen und Pflichten.

Zertifizierung wird zum Wettbewerbsvorteil

Herzstück des Vorschlags ist eine überarbeitete Cybersecurity Act 2.0. Sie soll erstmals ein freiwilliges EU-Zertifizierungssystem für Managed-Security-Dienstleister einführen. Für Anbieter von Cybersecurity as a Service (CSaaS) wird diese Zertifizierung zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Denn sie schafft Vertrauen und erleichtert den Nachweis von Qualität.

Noch wichtiger: Die Kommission plant einen Mechanismus der „Vermutung der Konformität“. Unternehmen, die einen zertifizierten CSaaS-Anbieter nutzen, können damit leichter ihre eigene Einhaltung der strengen NIS2-Richtlinie nachweisen. Das dürfte die Nachfrage nach zertifizierten Dienstleistungen vor allem in kritischen Sektoren wie Energie oder Gesundheitswesen stark ankurbeln. Für viele mittelständische Betriebe könnte dies der Schlüssel sein, um komplexe Sicherheitsvorschriften überhaupt erfüllen zu können.

Lieferketten rücken in den Fokus

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherheit der digitalen Lieferkette. Die Kommission will künftig EU-weite Risikobewertungen durchführen, um Schwachstellen in kritischen Technologie-Lieferketten zu identifizieren. Dabei sollen auch nicht-technische Risiken, wie der Einfluss ausländischer Staaten, berücksichtigt werden.

Für Unternehmen hat das konkrete Folgen: Die Auswahl eines Sicherheitsdienstleisters wird zum Risikomanagement. CSaaS-Anbieter müssen deutlich transparenter machen, welche Technologien sie einsetzen und von wem diese stammen. Für Kunden wird die Due-Diligence-Prüfung bei der Beschaffung komplexer. Die Botschaft ist klar: Die Cybersicherheit eines Unternehmens ist nur so stark wie das schwächste Glied in seiner gesamten Wertschöpfungskette.

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ENISA erhält zentrale Rolle

Die geplanten Regelungen stärken auch die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA). Sie soll zur zentralen Drehscheibe für Bedrohungsinformationen werden und eine einheitliche Plattform für die Meldung von Sicherheitsvorfällen betreiben. Zudem soll ENISA Frühwarnungen zu neuen Cybergefahren aussprechen und bei der Bekämpfung von Angriffen wie Ransomware unterstützen.

Diese Zentralisierung soll die koordinierte Reaktion der EU auf großflächige Cyberangriffe verbessern. Für CSaaS-Anbieter könnte eine aktivere ENISA wertvolle Threat Intelligence liefern, mit der sie ihre Kunden besser schützen können. Gleichzeitig sollen vereinfachte Meldewege für grenzüberschreitend tätige Unternehmen und eine bessere Datenerfassung zu Ransomware-Angriffen für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Der Weg zu einem geregelten Markt

Die Gesetzesvorschläge werden nun im EU-Parlament und im Rat der Europäischen Union verhandelt. Eine politische Einigung wird für Anfang 2027 angestrebt. Obwohl die Zertifizierung voraussichtlich freiwillig bleibt, wird sie durch den Konformitäts-Vorteil bei NIS2 für seriöse Anbieter praktisch zur Notwendigkeit.

Die Richtung ist vorgegeben: Die EU schafft einen strukturierteren und stärker regulierten Cybersicherheits-Rahmen. Das zwingt die CSaaS-Branche zum Reifeprozess. Transparenz, zertifizierte Standards und sichere Lieferketten werden künftig im Mittelpunkt stehen. Für Unternehmen in der gesamten EU könnte dies langfristig die Auswahl erleichtern und das Vertrauen in externe Sicherheitsdienstleister stärken – weil diese an einen neuen, höheren europäischen Standard gebunden sind.

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