EU-Kommission geht gegen Slowakei wegen Hinweisgeberschutz vor
30.01.2026 - 22:03:14Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet. Grund ist ein umstrittenes Gesetz, das den Schutz von Whistleblowern aushöhlt. Brüssel sieht fundamentale EU-Rechtsprinzipien in Gefahr – trotz eines nationalen Gerichtstopps.
Kern des Konflikts: Unabhängige Behörde soll aufgelöst werden
Im Zentrum des Streits steht eine Gesetzesnovelle, die das slowakische Parlament im Dezember verabschiedete. Sie sieht die Auflösung des unabhängigen Amtes für den Schutz von Hinweisgebern (WPO) vor. Eine neue, regierungskontrollierte Behörde soll es ersetzen. Für die EU-Kommission ist das ein klarer Bruch der EU-Hinweisgeberrichtlinie. Diese schreibt ausdrücklich autonome und unabhängige Stellen vor.
Doch das ist nicht der einzige Kritikpunkt. Das neue Gesetz ermöglicht es, den Schutzstatus eines Hinweisgebers jederzeit zu widerrufen – sogar auf Antrag des Arbeitgebers. Damit würden Whistleblower in ständiger Unsicherheit leben und wären potenziellen Vergeltungsmaßnahmen schutzlos ausgeliefert. Ein solcher Mechanismus untergräbt das fundamentale Ziel der EU-Regeln.
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Brüssel sieht Rechtsstaatlichkeit in Gefahr
Die Kommission begründet ihr Vorgehen mit einem systematischen Verstoß gegen EU-Recht. Besonders problematisch: Entscheidungen über den Entzug des Schutzes wären nicht gerichtlich anfechtbar. Das könnte gegen das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Recht auf effektiven Rechtsbehelf verstoßen.
Bereits im November 2025 hatte die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) gewarnt. Sie fürchtet, dass eingeschränkter Schutz die Aufdeckung von Korruption und Missbrauch von EU-Geldern erheblich erschweren würde. Die slowakische Regierung ignorierte alle früheren Bedenken aus Brüssel und brachte den Entwurf in einem beschleunigten Verfahren durchs Parlament.
Nationaler Widerstand: Verfassungsgericht stoppt Gesetz
Interessanterweise ist das umstrittene Gesetz noch gar nicht in Kraft. Das slowakische Verfassungsgericht setzte seine Wirksamkeit im Dezember 2025 aus. Es will zunächst über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden. Diese Atempause ändert aber nichts an der grundsätzlichen Bewertung Brüssels. Für die Kommission ist der verabschiedete Text als solcher EU-rechtswidrig.
Kritiker sehen in der Gesetzesänderung ein Muster. Es ziele darauf ab, rechtsstaatliche Kontrollen systematisch zu schwächen. Ein pikantes Detail: Das nun zur Auflösung vorgesehene WPO hatte zuvor das Innenministerium mehrfach mit Geldstrafen von insgesamt 114.000 Euro belegt. Grund: Das Ministerium hatte seinen Pflichten zum Schutz von Hinweisgebern nicht nachgekommen. Liegt hier der wahre Grund für die geplante Abschaffung?
Was kommt jetzt? Druck und mögliche Strafen
Mit dem Verfahren erhöht Brüssel den Druck auf Bratislava massiv. Die slowakische Regierung hat nun einen Monat Zeit, auf das Mahnschreiben zu antworten. Wird die Antwort als unzureichend bewertet, folgt die nächste Stufe: eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“. Bleibt eine Einigung aus, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen. Dieser könnte hohe Strafzahlungen gegen die Slowakei verhängen.
Parallel wartet Europa auf das Urteil des slowakischen Verfassungsgerichts. Sollte es das Gesetz kippen, wäre der unmittelbare Konfliktpunkt hinfällig. Die Botschaft Brüssels ist jedoch klar: Die EU behält sich vor, die Einhaltung europäischer Werte und Rechtsprinzipien notfalls vor Gericht durchzusetzen. Der Fall zeigt, wie zentral der Schutz von Whistleblowern für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit in der Union geworden ist.
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