EU-Klimaschutz: Lieferkettengesetz massiv verwässert
09.03.2026 - 00:00:11 | boerse-global.deDie EU hat ihr geplantes Lieferkettengesetz (CSDDD) kurz vor dem Start dramatisch entschärft. Nur noch Großkonzerne müssen ab 2029 ihre globalen Zulieferer kontrollieren – Klimapläne und einheitliche Haftung wurden gestrichen.
Wettbewerbsfähigkeit schlägt Menschenrechte
Ein schwerer Rückschlag für den europäischen Klimaschutz: Die finale Omnibus-I-Richtlinie, die am 18. März 2026 in Kraft tritt, hat das ursprüngliche Lieferkettengesetz bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Statt wie geplant ab 2027 mittelgroße Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, gilt die Regelung nun erst ab 2029 – und nur für Konzerne mit über 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Das trifft laut EU-Daten nur noch rund 1.500 Unternehmen, statt der ursprünglich geplanten 70 bis 85 Prozent mehr.
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Was steckt hinter diesem radikalen Kurswechsel? Der Druck der Industrie und das politische Mantra der Wettbewerbsfähigkeit haben offenbar gesiegt. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich sogar für eine komplette Streichung des Gesetzes ausgesprochen. Die Folge: Kernelemente wie verbindliche Klimapläne oder eine EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung wurden komplett gestrichen.
Fragmentierte Haftung, verwässerte Strafen
Die rechtlichen Konsequenzen sind gravierend. Statt einheitlicher Regeln in der gesamten Union müssen sich Geschädigte nun durch 27 verschiedene nationale Rechtssysteme kämpfen, wenn sie Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in der Lieferkette verklagen wollen. Experten warnen vor einem Flickenteppich, der Rechtsunsicherheit schafft und Betroffenen den Zugang zur Justiz erschwert.
Gleichzeitig wurden die finanziellen Anreize für Compliance deutlich reduziert. Die maximale Geldstrafe bei Verstößen sank von fünf auf nur noch drei Prozent des weltweiten Umsatzes. Für viele Großkonzerne dürfte dies eine rein rechnerische Größe bleiben – die Abschreckungswirkung ist deutlich geringer.
Lobby-Erfolg mit Langzeitfolgen
Wie konnte es zu dieser Entkernung kommen? Recherchen des Centre for Research on Multinational Corporations (SOMO) belegen massive Lobby-Einflüsse. Vor allem multinationale Energiekonzerne hätten massiv auf Deregulierung gedrängt. Menschenrechtsorganisationen sprechen von einem "schweren Rückschlag", bei dem essenzielle Schutzmechanismen der Bürokratieentlastung geopfert wurden.
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Doch selbst für die nun befreiten mittelständischen Unternehmen bleibt der Druck bestehen. Compliance-Berater wie PwC und EcoVadis raten dazu, die Due-Diligence-Strukturen beizubehalten. Der Grund: Die verbliebenen Großkonzerne werden von ihren Zulieferern weiterhin Nachhaltigkeitsdaten und Compliance-Garantien einfordern. Wer im globalen Geschäft mitspielen will, kommt also kaum um interne Kontrollsysteme herum.
Teil eines größeren Trends
Die Abschwächung des CSDDD ist kein Einzelfall. Sie passt in eine breite Deregulierungswelle der EU, die auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) erfasst hat. Europäische Finanzaufsichtsbehörden wie ESMA und EBA warnen bereits vor den Folgen: Die Vereinfachungen könnten zu erheblichen Blindstellen in den Nachhaltigkeitsdaten führen und damit Anlegerschutz sowie Finanzstabilität gefährden.
Bis 2029 muss die EU-Kommission die Wirkung der verwässerten Regeln überprüfen. Bis dahin bleibt die Spannung zwischen unternehmerischer Verantwortung und industrieller Wettbewerbsfähigkeit ein bestimmendes Thema – mit ungewissem Ausgang für Klima und Menschenrechte.
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