EU-Klimareporting: Weniger Pflicht, mehr Strategie
20.03.2026 - 00:00:34 | boerse-global.deDie EU hat ihre umstrittenen Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen entschärft. Doch trotz weniger Bürokratie setzen Firmen weiter auf strenge Lieferketten-Kontrolle – aus strategischem Kalkül.
Omnibus I: EU schrauft Berichtspflichten zurück
Am 18. März 2026 trat das vereinfachte EU-Regelwerk Omnibus I in Kraft. Es reduziert den Kreis der Unternehmen, die verpflichtend die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) einhalten müssen, drastisch. Künftig gilt die Richtlinie nur noch für Konzerne mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Ursprünglich sollten bereits Firmen ab 1.000 Beschäftigten in die Pflicht genommen werden.
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Zudem wurde die Frist verlängert. Die ersten großen Unternehmen müssen erst ab Juli 2029 vollständig compliant sein. Die Mitgliedstaaten haben bis Juli 2028 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auch die direkte Verpflichtung zur Erstellung von Klimaplänen wurde gestrichen – die Berichterstattung darüber bleibt jedoch unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bestehen. Die EU-Kommission begründet die Lockerungen mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken.
Navigator soll globale Lieferanten unterstützen
Trotz der gelockerten Vorgaben innerhalb der EU wird die Richtlinie globale Auswirkungen haben. Um Partnerländer darauf vorzubereiten, hat die EU den „Due Diligence Navigator für Partnerländer“ geschaffen. Die Plattform, die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt wird, bietet eine Datenbank mit über 300 Unterstützungsangeboten.
Ziel ist es, Lieferanten in Entwicklungs- und Schwellenländern dabei zu helfen, die Nachhaltigkeitsanforderungen ihrer europäischen Abnehmer zu erfüllen. Das soll regulatorische Hürden in Chancen verwandeln: in besseren Marktzugang, fairere Arbeitsbedingungen und mehr Umweltschutz.
Überraschende Marktreaktion: Firmen bleiben am Ball
Obwohl schätzungsweise 70 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen nun von der CSDDD-Pflicht befreit sind, hält der Trend zu nachhaltigen Lieferketten an. Eine aktuelle Umfrage des Softwareanbieters osapiens und der Copenhagen Business School zeigt: 90 Prozent der nun nicht mehr verpflichteten Firmen wollen ihre Due-Diligence-Aktivitäten beibehalten oder sogar ausbauen.
Der Grund? Due Diligence wird zunehmend als strategisches Risikomanagement verstanden. Sie schützt vor Lieferengpässen durch geopolitischen Instabilität, Klimaereignisse oder Arbeitskräftemangel. Investoren fordern zudem verstärkt Transparenz. Für viele Unternehmen ist eine robuste Lieferkettenanalyse daher kein lästiges Pflichtprogramm mehr, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil.
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Deutschland zwischen LkSG und EU-Recht
Für deutsche Unternehmen bringt die neue EU-Regelung eine Übergangsphase voller Unsicherheit. Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt derzeit noch für Firmen ab 1.000 Mitarbeitern – und ist damit strenger als die angepasste CSDDD.
Politische Signale deuten jedoch darauf hin, dass die Bundesregierung die Berichtspflichten des LkSG aussetzen will, bis die EU-Richtlinie 2028 voll wirksam wird. In dieser Phase rüsten viele Unternehmen technologisch auf. Künstliche Intelligenz und spezialisierte Software werden eingesetzt, um Risikoanalysen zu automatisieren und die Compliance in globalen Netzwerken zu managen. Die Investition in digitale Infrastruktur soll nicht nur künftige Compliance sichern, sondern auch widerstandsfähigere Lieferketten schaffen.
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