EU-Klimapaket, Nachbesserungen

EU-Klimapaket: Nachbesserungen entlasten die Wirtschaft

18.03.2026 - 00:00:26 | boerse-global.de

Die EU schwächt ihr Lieferkettengesetz deutlich ab und verschiebt die Anti-Abholzungs-Verordnung. Wenige Großkonzerne sind nun betroffen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

EU-Klimapaket: Nachbesserungen entlasten die Wirtschaft - Foto: über boerse-global.de
EU-Klimapaket: Nachbesserungen entlasten die Wirtschaft - Foto: über boerse-global.de

Die EU schraubt ihre ehrgeizigen Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen deutlich zurück. Mit einem umfassenden Gesetzespaket will Brüssel Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken – und setzt dafür strengere Umwelt- und Menschenrechtsauflagen teilweise aus.

Omnibus-Paket verwässert Lieferkettengesetz

Ab heute, dem 18. März 2026, tritt das überarbeitete EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) in Kraft. Die Neuregelung bedeutet eine drastische Abschwächung. Statt ursprünglich 50.000 sind nun nur noch Großkonzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro betroffen. Die Schwelle lag zuvor bei 450 Millionen Euro. Experten zufolge fallen damit rund 70 Prozent der zunächst ins Visier genommenen Unternehmen aus dem Pflichtenkreis.

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Während die Schwellenwerte für das Lieferkettengesetz steigen, bleiben andere EU-Vorgaben für den Mittelstand bereits jetzt verbindlich. Diese kostenlose Checkliste zeigt Ihnen alle aktuellen Prüfpflichten der Entwaldungsverordnung auf einen Blick. Entwaldungsverordnung der EU: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Sanktionen

Für die verbleibenden Konzerne ändert sich der Kern der Pflichten nicht: Sie müssen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer Lieferkette identifizieren und abstellen. Allerdings erhalten sie deutlich mehr Zeit. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Die Regeln gelten für die betroffenen Großunternehmen erst zwischen Juli 2028 und 2029.

Anti-Abholzungs-Verordnung auf 2026 verschoben

Parallel dazu wird auch die Umsetzung der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) massiv verzögert. Sie tritt nun offiziell erst am 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen in Kraft. Kleinst- und Kleinunternehmen haben sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit.

Die EU-Kommission hat zugesichert, den Kern der verordnung nicht neu aufzurollen. Bis Ende April 2026 soll jedoch ein Vereinfachungspaket vorgelegt werden. Bereits Ende 2025 wurden bestimmte Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen aus dem Geltungsbereich gestrichen. Die Verschiebung soll Handelsströme schützen und Zeit für den Aufbau digitaler Nachweissysteme geben.

Entlastung für den Mittelstand – aber nur bedingt

Die Aufweichungen werden von Wirtschaftsverbänden, insbesondere des Mittelstands, begrüßt. Die Bürokratielast drohte viele mittelständische Hersteller zu überfordern.

Besonders profitieren nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette. Künftig muss nur noch der erste Händler, der ein Produkt in der EU platziert, eine vollständige Sorgfaltspflicht-Erklärung abgeben. Alle weiteren müssen lediglich eine Referenznummer vorhalten. Für kleine Primärproduzenten gelten zudem vereinfachte Geolokalisierungs-Regeln.

Doch sind KMU damit wirklich außen vor? Compliance-Experten warnen: Nein. Die großen, regulierten Konzerne werden ihre Prüfpflichten vertraglich an ihre Zulieferer durchreichen. Der Druck auf Transparenz und Risikomanagement in der gesamten Lieferkette bleibt also hoch – auch ohne direkte staatliche Regulierung.

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Trotz verlängerter Fristen müssen Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten genau prüfen, um kostspielige Sanktionen bei der Rohstoffbeschaffung zu vermeiden. Dieser neue Leitfaden erklärt die EU-Entwaldungsverordnung verständlich und hilft bei der notwendigen Risikobewertung. Welche Rohstoffe die EU jetzt streng kontrolliert – und was das für Händler bedeutet

Wettbewerbsfähigkeit schlägt Ambitionen

Die Nachbesserungen markieren einen systemischen Kurswechsel in Brüssel. Die EU-Kommission priorisiert klar die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und dämpft die ursprünglichen Ambitionen des Green Deals.

Das Omnibus-Paket ist explizit darauf ausgelegt, administrative Lasten zu reduzieren. Diese Vereinfachung geht weit über die Lieferkette hinaus: Auch die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen nach der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (CSRD) wird von etwa 50.000 auf rund 5.000 gesenkt. Ziel ist es, die Abwanderung von Produktion zu verhindern und heimische Industrien zu schützen.

Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen kritisieren diesen Rückzug scharf. Sie sehen die europäische Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Klimawandel und für faire Arbeitsbedingungen beschädigt. Die Abdebatte zeigt den grundlegenden Zielkonflikt: Wie lassen sich strenge globale Standards mit einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft in Einklang bringen?

Was kommt als Nächstes?

Mit dem heutigen Inkrafttreten beginnt die nationale Umsetzungsphase. Bis März 2027 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinien in nationales Recht gießen. Unternehmen müssen aufpassen: Unterschiedliche Auslegungen könnten zu einem Flickenteppich an Vorschriften führen.

Der nächste konkrete Schritt ist der EUDR-Vereinfachungsbericht der Kommission bis zum 30. April. Er soll den bürokratischen Aufwand bewerten und weitere Erleichterungen bringen. Für Unternehmen bleibt die Botschaft klar: Sie sollten die gewonnene Zeit nutzen, um ihre Lieferketten transparenter und widerstandsfähiger zu machen. Die Erwartung an nachhaltiges Wirtschaften ist in Europa fest verankert – auch wenn der regulatorische Druck jetzt später kommt.

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