EU-KI-Verordnung, Ombudsfrau

EU-KI-Verordnung: Ombudsfrau fordert Klarstellung von Brüssel

04.03.2026 - 23:41:35 | boerse-global.de

Die EU-Kommission muss ihre Leitlinien zum KI-Gesetz präzisieren, um Unternehmen Rechtssicherheit zu geben. Verpasste Fristen und ein möglicher Gesetzesvorschlag sorgen für zusätzliche Unsicherheit.

EU-KI-Verordnung: Ombudsfrau fordert Klarstellung von Brüssel - Foto: über boerse-global.de
EU-KI-Verordnung: Ombudsfrau fordert Klarstellung von Brüssel - Foto: über boerse-global.de

Die EU-Ombudsfrau hat die Europäische Kommission aufgefordert, ihre Leitlinien zur Umsetzung des KI-Gesetzes zu präzisieren. Das Eingreifen erfolgt kurz vor einem entscheidenden Parlamentstreffen und erhöht den Druck auf die Behörden, die Unsicherheit für Unternehmen zu beenden.

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Ombudsfrau hinterfragt KI-Verhaltenskodex

Aufgrund einer Beschwerde eines Europaabgeordneten hat die Ombudsfrau am 2. März formell interveniert. Sie untersucht offenbar widersprüchliche Anforderungen zwischen dem KI-Gesetz und dem Entwurf für einen Verhaltenskodex für universelle KI-Modelle. Im Fokus stehen dabei die Berichtspflichten zum Energieverbrauch leistungsstarker KI-Systeme.

Die Kommission muss nun bis zum 20. März ihre Methodik zur Bewertung des Kodexes offenlegen und ihr rechtliches Vorgehen erklären. Diese administrative Prüfung zwingt die neu geschaffene KI-Behörde (AI Office), ihre Leitlinien streng am Willen des Gesetzgebers auszurichten.

Verpasste Fristen verunsichern Unternehmen

Die Lage wird durch eine verpasste Deadline der Kommission verschärft. Eigentlich hätten bis Anfang Februar praktische Leitlinien zu Artikel 6 des KI-Gesetzes vorliegen müssen. Diese sind jedoch essenziell, um zu bestimmen, ob ein System als „hochriskant“ eingestuft wird – und damit unter die strengsten Compliance-Pflichten fällt.

Ohne diese Klassifizierungshilfe können Unternehmen in sensiblen Bereichen wie Personalwesen, Gesundheit oder Finanzen ihre Risikomanagement-Systeme nicht finalisieren. Die Kommission begründet die Verzögerung mit der Auswertung umfangreicher Stakeholder-Kommentare. Für Compliance-Teams bedeutet das: Sie operieren nur Monate vor dem Start der Regelung ohne klare Grenzen.

Parlament pocht auf Durchsetzung und Transparenz

Parallel dazu tagte am 4. März ein gemeinsamer Arbeitsausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO/LIBE), um die Durchsetzungsarchitektur des KI-Gesetzes zu bewerten. Die Abgeordneten fordern nachdrücklich robuste Transparenzmaßnahmen und praktikable Offenlegungspflichten für Anbieter generativer KI.

Die parlamentarische Kontrolle ist hochaktuell: Die KI-Behörde will noch im März einen zweiten Entwurf für einen Transparenzkodex vorlegen. Dieser soll detaillierte technische Standards für die Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse enthalten.

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„Digital Omnibus“ könnte Fristen verschieben

Eine weitere Unsicherheit bringt der von der Kommission vorgeschlagene „Digital Omnibus“ ins Spiel. Dieses Gesetzespaket schlägt vor, die Anwendung der Hochrisiko-Regeln an die tatsächliche Verfügbarkeit harmonisierter europäischer Standards zu koppeln.

Sollte der Vorschlag angenommen werden, könnte sich die Frist für eigenständige Hochrisiko-Systeme um bis zu 16 Monate verschieben – von ursprünglich August 2026 auf Dezember 2027. Für bestimmte Kennzeichnungspflichten wird sogar eine Schonfrist bis Februar 2027 erwogen. Die öffentliche Konsultation zu diesen Änderungen läuft noch bis zum 11. März.

Unternehmen handeln trotz Ungewissheit

Rechtsexperten raten Unternehmen dringend, ihre Compliance-Vorbereitungen fortzusetzen – unabhängig von möglichen Fristverschiebungen. Die Bußgelder für Verstöße bleiben immens: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Die extraterritoriale Wirkung des Gesetzes trifft auch internationale Anbieter. Der Aufbau robuster KI-Governance-Strukturen, die Durchführung von Grundrechte-Folgenabschätzungen und strenge Datenkontrollen sind daher bereits jetzt essenzielle Schritte für jedes Unternehmen, das KI im europäischen Binnenmarkt einsetzt.

Die Branche blickt nun gespannt auf die Antwort der Kommission an die Ombudsfrau bis zum 20. März und auf den Transparenzkodex-Entwurf Mitte des Monats. Sie werden zeigen, wie reagibel die neuen EU-Behörden auf Kritik sind.

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