EU-KI-Verordnung, Fristen

EU-KI-Verordnung: Fristen für Hochrisiko-KI werden verschoben

24.03.2026 - 09:41:16 | boerse-global.de

Die EU verschiebt die Fristen für die Einhaltung der KI-Verordnung um über ein Jahr, um fehlende technische Standards zu berücksichtigen. Transparenzpflichten für generative KI sollen jedoch schneller kommen.

EU-KI-Verordnung: Fristen für Hochrisiko-KI werden verschoben - Foto: über boerse-global.de
EU-KI-Verordnung: Fristen für Hochrisiko-KI werden verschoben - Foto: über boerse-global.de

Die EU will Unternehmen mehr Zeit geben, um die strengen Regeln für Hochrisiko-Künstliche Intelligenz einzuhalten. Ein neuer Gesetzesvorschlag verschiebt den ursprünglichen Stichtag um über ein Jahr – ein Zugeständnis an die noch fehlenden technischen Standards. Doch bei Transparenzpflichten für KI-Inhalte wird es schneller gehen.

Brüssel. Kurz vor dem Inkrafttreten der strengen Regeln für Hochrisiko-KI lenkt das Europäische Parlament ein. Die zuständigen Ausschüsse haben am 19. März 2026 einem Vorschlag zugestimmt, der die Fristen für die Einhaltung der KI-Verordnung deutlich nach hinten verschiebt. Statt am 2. August 2026 sollen viele Anbieter erst ab dem 2. Dezember 2027 die zentralen Pflichten erfüllen müssen. Die Vollversammlung des Parlaments stimmt am 26. März darüber ab. Dieser Schritt soll Rechtsunsicherheit verhindern, da die notwendigen technischen Detailregeln noch nicht fertig sind.

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Digitaler Omnibus: Atempause bis Ende 2027

Der Kern des sogenannten „Digitalen Omnibus“ betrifft KI-Systeme mit hohem Risiko. Dazu zählen Anwendungen im Personalwesen, für Kreditwürdigkeitsprüfungen oder in der Bildung. Für sie wird die verbindliche Frist um 16 Monate verlängert. Die EU will so vermeiden, dass Regeln gelten, für deren Einhaltung die technischen Blaupausen noch fehlen.

Für KI, die bereits in sicherheitskritischen Produkten wie Medizingeräten steckt, soll die Frist sogar um ein ganzes Jahr auf den 2. August 2028 verschoben werden. Dieses gestaffelte Vorgehen soll Marktstörungen in sensiblen Branchen verhindern. Klar ist aber: Die bereits geltenden Verbote für KI mit „inakzeptablem Risiko“ – wie Social Scoring oder bestimmte biometrische Überwachung – bleiben in Kraft. Neu kommt ein Verbot für sogenannte „Nudifier“-KI hinzu, die nicht einvernehmliche intime Bilder erzeugen.

Warum die „Stoppuhr“ angehalten wird

Der Hauptgrund für die Verzögerung ist eine Lücke: Die harmonisierten technischen Normen sind noch nicht fertig. Organisationen wie CEN und CENELEC arbeiten noch an den detaillierten Vorgaben für Datenqualität und Robustheit. Ohne diese Spezifikationen können Unternehmen keine Konformität bescheinigen. Die Verlängerung wirkt daher wie ein „Stoppuhr“-Mechanismus.

„Innovative Unternehmen sollen nicht bestraft werden, weil sie Standards nicht einhalten können, die es noch nicht gibt“, so die Logik der Gesetzgeber. Die zusätzliche Zeit soll der neu geschaffenen EU-KI-Behörde und nationalen Aufsichtsstellen helfen, notwendige Strukturen wie die Hochrisiko-KI-Datenbank aufzubauen. Die Industrie begrüßt den pragmatischen Schritt hin zu einer „bereitschaftsbasierten“ Umsetzung.

Transparenz für KI-Inhalte kommt schneller

Während sich die Fristen für Hochrisiko-KI verlängern, sollen Transparenzpflichten für generative KI schneller kommen. Die Ausschüsse schlagen einen konkreten Stichtag 2. November 2026 vor, um KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen und Wasserzeichen einzubauen.

Dies unterstreicht die wachsende Sorge der EU-Politiker vor Deepfakes und synthetischen Medien. Die KI-Behörde arbeitet derzeit an einem Verhaltenskodex für Transparenz, der bis Juni 2026 fertig sein soll. Anbieter hätten dann etwa fünf Monate Zeit, die finalen technischen Anforderungen umzusetzen. Für bereits auf dem Markt befindliche Systeme gilt eine Übergangsfrist bis Februar 2027.

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Was die Verlängerung für Unternehmen bedeutet

Trotz der Atempause warnen Compliance-Experten vor einer „Abwartehaltung“. Der Dezember 2027 ist ein bedingtes Enddatum, kein garantierter Aufschub. Sollten die Standards früher fertig sein, könnte die Frist mit einer sechsmonatigen Übergangsphase auch vorher starten.

Umfragen zeigen, dass bis zu 70 Prozent der europäischen Unternehmen noch keinen vollständigen Überblick über ihre eigenen KI-Systeme haben. Die Strafen bei Verstößen bleiben abschreckend hoch: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Auch für internationale Konzerne aus den USA oder Asien gelten die Regeln, wenn sie den EU-Markt bedienen. Sie müssen nun ihre globalen Governance-Rahmen an die europäischen Vorgaben anpassen.

Ausblick: Entscheidung im Parlament und der Weg voraus

Die nächsten 48 Stunden sind entscheidend. Stimmt das Plenum des Parlaments am 26. März zu, beginnen die Verhandlungen mit dem Ministerrat. Die vorherrschende Stimmung in Brüssel deutet auf eine Zustimmung hin – die Verzögerung erscheint als einziger Weg, um die Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten.

In den kommenden Monaten rückt die technische Detailarbeit in den Fokus. Die KI-Behörde will einen „Readiness Toolkit“ für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlichen. Testumgebungen und „KI-Sandboxes“ sollen es Firmen ermöglichen, ihre Hochrisiko-Systeme in kontrolliertem Rahmen zu validieren. Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Flexibilität ja, aber die Investitionen in Governance und technische Exzellenz müssen jetzt erfolgen. Der Weg zum 2. Dezember 2027 ist kein Spaziergang.

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