EU-KI-Verordnung: Bürokratieabbau für unbedenkliche KI-Systeme geplant
04.02.2026 - 02:33:12
Die EU-Kommission will die Registrierungspflicht für selbst als sicher eingestufte KI-Systeme streichen. Ziel ist weniger Bürokratie bei gleichem Schutz.
Brüssel plant eine spürbare Erleichterung für Unternehmen bei der Umsetzung der historischen KI-Verordnung. Ein neuer Entwurf sieht vor, dass Anbieter ihre KI-Systeme nicht mehr in einer zentralen EU-Datenbank registrieren müssen, wenn sie diese nach eigener Prüfung als unbedenklich einstufen. Die Maßnahme ist Teil des sogenannten „Digital Omnibus“-Pakets und soll Innovation fördern, ohne den Grundrechtsschutz auszuhöhlen.
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Vom Melde- zum Nachweisprinzip
Bisher sah der Rechtsrahmen vor, dass auch potenziell risikoreiche Systeme registriert werden müssen, selbst wenn der Anbieter sie für sicher hält. Künftig soll diese proaktive Meldepflicht entfallen. Stattdessen müssen Unternehmen die Dokumentation ihrer Risikobewertung lediglich vorhalten und auf Anfrage den nationalen Aufsichtsbehörden vorlegen. Für viele Entwickler, etwa im Bereich HR-Software oder Industrieautomatisierung, bedeutet das eine erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands.
Doch was steckt hinter dieser Grauzone? Die KI-Verordnung teilt Systeme in vier Risikoklassen ein. Die strengsten Regeln gelten für Hochrisiko-KI, die in kritischen Bereichen wie Medizin oder Strafverfolgung zum Einsatz kommt. Die geplante Lockerung betrifft jene Anwendungen, die zwar in einem Hochrisikobereich angesiedelt sind, laut Anbieter aber keine Gefahr darstellen.
Transparenz versus Bürokratieabbau
Die geplante Änderung markiert eine deutliche Abkehr vom ursprünglichen Transparenzgebot. Artikel 49 der Verordnung sah eine umfassende Registrierungspflicht als Kerninstrument für die Marktüberwachung vor. Branchenverbände wie Bitkom oder der VDMA hatten jedoch moniert, dies bremse die Entwicklung unnötig aus. Die Kommission scheint diesen Bedenken nun nachzugeben.
Datenschützer sehen den Vorstoß kritisch. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) warnt vor einer Aushöhlung der Verordnung. In einer Stellungnahme betonten die Aufseher, dass in der dynamischen KI-Landschaft jeder Aufschub den Bürger-Schutz gefährden könne. Die Kommission versucht offenbar einen Balanceakt: Sie behält die Dokumentationspflicht als Kontrollinstrument bei, streicht aber die bürokratische Hürde der Registrierung.
Nächste Schritte und Fristen
Der Vorschlag ist noch nicht final und muss den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Parallel wird über weitere Fristverschiebungen diskutiert. So soll die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte wie Deepfakes um ein halbes Jahr auf Anfang 2027 verschoben werden.
Trotz dieser Anpassungen schreitet die Implementierung voran. Die meisten Regeln für Hochrisiko-Systeme sollen planmäßig im August 2026 in Kraft treten. Das neu geschaffene Europäische KI-Büro hat seine Arbeit bereits aufgenommen. Für Unternehmen heißt das: Die sorgfältige Klassifizierung der eigenen KI-Anwendungen bleibt entscheidend – auch wenn der bürokratische Aufwand künftig etwas geringer ausfallen könnte.

