EU-Indien-Handel: Datenschutz bleibt Stolperstein trotz historischem Abkommen
20.02.2026 - 05:10:11 | boerse-global.deDas neue Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien soll den Handel ankurbeln, doch der freie Datenfluss ist blockiert. Für deutsche Unternehmen bedeutet das hohe Compliance-Hürden.
Das Ende Januar 2026 unterzeichnete Abkommen gilt als Meilenstein und soll Zölle für Industrie- und Konsumgüter senken. Besonders der digitale Handel soll gefördert werden. Doch während politisch die Weichen gestellt sind, bleibt eine zentrale rechtliche Frage offen: Dürfen personenbezogene Daten europäischer Bürger einfach nach Indien fließen? Die Antwort lautet derzeit Nein. Es fehlt ein offizieller Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, der Indien als sicheres Drittland einstuft.
Indiens neues Datenschutzgesetz: DPDPA im Fokus
Die Voraussetzung für vertiefte digitale Beziehungen war Indiens eigenes Datenschutzgesetz, der Digital Personal Data Protection Act (DPDPA) von 2023. Dieses Gesetz orientiert sich an internationalen Standards und etabliert Prinzipien wie die datenschutzrechtliche Einwilligung. Es schuf auch eine eigene Aufsichtsbehörde, das Data Protection Board of India.
Doch reicht das aus, um das strenge Niveau der europäischen DSGVO zu erreichen? Genau diese Frage prüft die EU-Kommission nun intensiv. Kritisch gesehen werden vor allem die weitreichenden Ausnahmen für indische Sicherheitsbehörden, auf Daten zuzugreifen. Diese könnten den Schutz europäischer Bürgerdaten in der Praxis aushöhlen – ein bekanntes Problem, das bereits zum Scheitern des EU-US Privacy Shields führte.
Für Unternehmen: Aufwendige Compliance bleibt Pflicht
Solange der Angemessenheitsbeschluss aussteht, müssen Unternehmen auf alternative Transfermechanismen zurückgreifen. Der Standardweg sind EU-Standardvertragsklauseln (SCCs). Doch damit ist es nicht getan. Unternehmen sind verpflichtet, eine umfassende Transfer Impact Assessment (TIA) durchzuführen. Dabei muss konkret bewertet werden, ob indische Gesetze – wie die staatlichen Überwachungsbefugnisse – die Garantien der Vertragsklauseln untergraben.
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In der Praxis bedeutet das für Firmen wie SAP, die Telekom oder DAX-Konzerne mit Indien-Geschäft: Sie müssen ihre Datenschutzerklärungen anpassen, technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung verstärken und sicherstellen, dass ihre indischen Partner den DPDPA einhalten. Ein hoher administrativer Aufwand, der den erhofften Handelserleichterungen zunächst entgegensteht.
Globale Trendwende: Datenschutz als Wettbewerbsfaktor
Die Situation zeigt einen klaren globalen Trend. In einer digitalisierten Handelswelt werden Datenschutzgesetze zum entscheidenden Wettbewerbs- und Standortfaktor. Die EU beharrt konsequent auf ihrem hohen Schutzniveau, wie jüngste interne Debatten um die Definition personenbezogener Daten belegen.
Die Zukunft des Datenflusses mit Indien bleibt damit ungewiss. Die EU-Kommission wird die Umsetzung des DPDPA genau beobachten. Ein späterer Angemessenheitsbeschluss ist möglich und würde den Handel enorm vereinfachen. Bis dahin gilt für Unternehmen: Wer in robuste Datenschutzsysteme investiert, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern baut auch wertvolles Vertrauen in globalen Märkten auf.
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