EU Inc. und GmgV: Neues Rechtsform-Doppel für Gründer
20.03.2026 - 03:49:06 | boerse-global.deDie Wahl der Rechtsform ist für Gründer eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen. 2026 stehen ihnen in Deutschland und Europa völlig neue Werkzeuge zur Verfügung. Die Europäische Kommission hat den Entwurf für eine einheitliche europäische Gesellschaft, die EU Inc., vorgelegt. Parallel dazu plant die Bundesregierung die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) für nachhaltiges Unternehmertum. Zusammen mit der etablierten eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) entsteht ein neues Rechtsform-Ökosystem.
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EU Inc.: Digitale Gründung in 48 Stunden
Der Vorschlag der EU-Kommission vom 18. März 2026 zielt darauf ab, den regulatorischen Flickenteppich aus 27 nationalen Rechtssystemen zu überwinden. Gründer sollen künftig ihr Unternehmen innerhalb von 48 Stunden und für unter 100 Euro vollständig digital anmelden können. Ein Mindeststammkapital ist nicht vorgesehen.
Diese supranationale Rechtsform soll als parallele Option zu nationalen Formen wie der GmbH existieren. Nach dem „Once-Only-Prinzip“ müssen Daten nur einmal an ein EU-Zentralregister gemeldet werden. Steuernummern werden automatisch vergeben. Vorstands- und Gesellschafterversammlungen können rechtssicher online stattfinden. Die Kommission entschied sich für eine Verordnung, die eine eigenständige europäische Rechtsform schafft – anders als das Parlament, das eine Harmonisierung nationaler Regelungen bevorzugt hatte.
GmgV: Neue Rechtsform für Verantwortungseigentum
Auf nationaler Ebene treibt die Bundesregierung die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) voran. Ein Rahmenkonzept von Justiz- und Finanzministerium skizziert eine Rechtsform für Unternehmen, bei denen nicht kurzfristige Gewinne, sondern langfristige, zweckgebundene Entwicklung im Vordergrund stehen.
Das Kernmerkmal ist die unumkehrbare Vermögensbindung. Erwirtschaftete Gewinne müssen in der Gesellschaft verbleiben und dürfen nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen sind ausgeschlossen. Die Struktur orientiert sich am Genossenschaftsrecht, erfordert aber keine Mindestmitgliederzahl. Eine steuerliche Behandlung wie bei Genossenschaften ist vorgesehen.
eGbR: Fester Bestandteil der Gründungspraxis
Neben den geplanten Neuerungen hat sich die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) als wichtige Rechtsform etabliert. Seit der Einführung des Gesellschaftsregisters 2024 ist die Eintragung für viele Geschäftsvorgänge faktisch verpflichtend.
Für den Erwerb von Immobilien, Markenrechten oder Unternehmensbeteiligungen muss eine GbR als eGbR registriert sein. Die Eintragung bringt mehr Transparenz, da Gesellschafterdaten öffentlich einsehbar sind. Gleichzeitig erleichtert sie den späteren Wechsel in andere Rechtsformen wie die OHG oder KG – ein strategischer Vorteil für wachsende Start-ups.
Chancen und regulatorische Bedenken
Die Reformen markieren einen Paradigmenwechsel. Wirtschaftsvertreter begrüßen die EU Inc. als überfälligen Schritt für Europas Wettbewerbsfähigkeit. Ein einheitlicher Rechtsrahmen könnte grenzüberschreitende Investitionen erheblich erleichtern.
Doch es gibt auch Kritik. Die Gewerkschaft ver.di äußerte starke Bedenken, die EU Inc. könne zur Umgehung nationaler Mitbestimmungsregeln genutzt werden. Die Kommission betont, dass Arbeits- und Steuerrecht unberührt bleiben.
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Auch die GmgV wird intensiv diskutiert. Der strikte Ausschluss von Gewinnausschüttungen macht klassische Venture-Capital-Finanzierung unmöglich. Daher dürfte die Form für kapitalintensive Tech-Start-ups ungeeignet sein und eher nachhaltige, organisch wachsende Geschäftsmodelle adressieren.
Ausblick: Wann kommen die neuen Optionen?
Der Vorschlag zur EU Inc. geht nun an Europäisches Parlament und Rat. Die Kommission strebt eine Einigung bis Ende 2026 an, sodass die Rechtsform idealerweise bis 2028 verfügbar wäre.
Für die GmgV planen die Ministerien den vertieften Austausch mit Ländern und Verbänden. Ziel ist ein praxistauglicher Gesetzentwurf. Bis die neuen Rechtsformen in Kraft treten, bleiben GmbH, UG und eGbR die wichtigsten Säulen im deutschen Gründungsrecht. Gründer sollten die Entwicklungen genau beobachten, um ihre Strategie an die neuen Möglichkeiten anzupassen.
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