EU-Gehaltstransparenz, Revolution

EU-Gehaltstransparenz stellt deutsche Unternehmen vor Revolution

23.01.2026 - 02:13:12

Ab Juni 2026 müssen Tausende Unternehmen ihre Vergütungssysteme offenlegen. Neue Berichtspflichten, veränderte Beweislast und strengere Recruiting-Regeln bedeuten hohen Aufwand und rechtliche Risiken.

Die Umsetzung der EU-Gehaltstransparenzrichtlinie wird zum drängendsten Thema für deutsche Arbeitgeber. Bis Juni 2026 müssen Tausende Firmen ihre Vergütungssysteme grundlegend umbauen – eine Mammutaufgabe mit rechtlichen Risiken.

Paradigmenwechsel im Personalwesen

Ab dem 7. Juni 2026 tritt die EU-Richtlinie in nationales Recht über und ersetzt das bisherige Entgelttransparenzgesetz. Die neuen Regeln bedeuten einen Systemwechsel: Von freiwilliger Transparenz zu verbindlicher Offenlegung. Auf dem 7. Deutschen Arbeitrechtstag in Berlin nächste Woche wird diese Revolution im Personalmanagement im Mittelpunkt stehen.

Die Zeit drängt. Viele deutsche Unternehmen sind auf die strengen Vorgaben schlecht vorbereitet. Die Bundesregierung will im Frühjahr einen Gesetzentwurf vorlegen. Doch Experten warnen: Wer darauf wartet, handelt zu spät.

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Tausende Firmen erstmals meldepflichtig

Der größte Einschnitt betrifft die Berichtspflicht. Bisher mussten nur Unternehmen mit über 500 Beschäftigten ihre Gehaltsstrukturen offenlegen. Künftig gilt die Pflicht bereits ab 100 Mitarbeitern. Zehntausende mittelständische Betriebe werden so erstmals zur Rechenschaft gezogen.

Die Hürden sind hoch: Wird eine geschlechtsspezifische Lohnlücke von fünf Prozent oder mehr festgestellt, müssen Unternehmen diese gemeinsam mit dem Betriebsrat analysieren und beheben. Die Datenpflicht erfordert teure IT-Systeme – ein enormer administrativer Aufwand für den Mittelstand.

Ende der Geheimniskrämerei bei Gehältern

Bereits die Personalgewinnung wird revolutioniert. Jobausschreibungen müssen künftig die Einstiegsgehaltsspanne nennen, spätestens vor dem ersten Vorstellungsgespräch. Die Frage nach der Gehaltsvorstellung wird obsolet.

Noch bedeutender: Die Vergangenheit zählt nicht mehr. Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht nach ihrem bisherigen Gehalt fragen. Damit soll verhindert werden, dass historische Diskriminierung – etwa niedrigere Frauenlöhne – von Job zu Job mitwandert. Die Gehaltsverhandlung konzentriert sich künftig auf Qualifikation und Stellenwert.

Beweislast kehrt sich um

Die tiefgreifendste Veränderung betrifft das Prozessrecht. Bisher mussten Beschäftigte nachweisen, dass sie diskriminiert werden. Künftig liegt die Beweislast beim Arbeitgeber: Zeigt ein Mitarbeiter Indizien für ungerechte Bezahlung, muss das Unternehmen die Fairness belegen.

Das erhöht das Klagerisiko massiv. Unternehmen haften für Nachzahlungen und Schadensersatz, wenn ihre Vergütungssysteme nicht transparent und objektiv sind. Intransparente Gehaltsstrukturen werden zum juristischen Risiko.

Wettlauf gegen die Zeit beginnt

Die Richtlinie ist mehr als Bürokratie. Sie erzwingt faire Vergütungssysteme und stärkt die ESG-Prinzipien (Environmental, Social, Governance). Doch die Umsetzung wird zur Zerreißprobe.

Unternehmen müssen jetzt handeln: Gehaltsdaten analysieren, Recruiting-Prozesse überarbeiten, IT-Systeme anpassen. Der Arbeitrechtstag in Berlin wird zur wichtigen Wegweisung in diesem Transformationsjahr. Die Botschaft der Experten ist klar: Die Zeit des Abwartens ist vorbei.

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