EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung um ein Jahr steht bevor
04.12.2025 - 16:10:12Die umstrittene EU-Verordnung gegen Entwaldung wird um zwölf Monate auf Ende 2026 verschoben. Ein Kompromiss bringt mehr Zeit und deutliche Erleichterungen für Unternehmen bei den Sorgfaltspflichten.
Aufschub statt Chaos: Die umstrittene EU-Entwaldungsverordnung wird aller Voraussicht nach um zwölf Monate verschoben. Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten stehen heute kurz vor einer Einigung, die nicht nur mehr Zeit bringt, sondern auch deutliche Erleichterungen für Unternehmen vorsieht. Nach monatelanger Kritik an einem drohenden „Bürokratiemonster” soll die Regelung nun erst Ende 2026 scharf gestellt werden.
Doch was bedeutet das konkret? Für große und mittlere Unternehmen würde die Verordnung erst ab dem 30. Dezember 2026 verpflichtend – Kleinst- und Kleinbetriebe bekommen sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Der Grund für den Aufschub: Das von der EU-Kommission versprochene IT-System zur Abwicklung der Sorgfaltserklärungen ist schlicht nicht fertig.
Deutscher Vorstoß ebnet den Weg
Die Bundesregierung spielte eine Schlüsselrolle bei der Kompromissfindung. Ein deutscher Vorschlag prägte maßgeblich die Position der Mitgliedstaaten im Rat und brachte die Verhandlungen ins Rollen. Im sogenannten Trilog – der finalen Verhandlungsrunde zwischen Parlament, Rat und Kommission – soll heute die formale Einigung besiegelt werden.
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Bereits Ende November hatten beide Seiten ihre Positionen abgesteckt. Das Resultat: weitgehende Übereinstimmung bei den Kernpunkten. Die zusätzliche Zeit gilt als zwingend notwendig, da zentrale technische Voraussetzungen fehlen und Unternehmen vor rechtlicher Unsicherheit standen.
Bürokratieabbau: Wer ist wofür zuständig?
Die wohl wichtigste Erleichterung betrifft die Lieferkette selbst. Künftig muss primär derjenige die umfassende Sorgfaltserklärung abgeben, der ein Produkt erstmals auf dem EU-Markt anbietet. Nachgelagerte Händler und Verarbeiter? Von dieser Pflicht befreit.
Weitere Vereinfachungen greifen für Primärerzeuger wie Land- und Forstwirte in Regionen ohne Entwaldungsrisiko. Diese Betriebe müssen nur noch eine einmalige, vereinfachte Erklärung vorlegen. Auch die umstrittene Pflicht, Referenznummern entlang der gesamten Lieferkette weiterzuleiten, soll fallen – ein Schritt, den Branchenvertreter als “Meilenstein für praxistaugliche Umsetzung” feiern.
Wirtschaft erleichtert, Umweltschützer alarmiert
Wirtschafts- und Industrieverbände zeigen sich zufrieden. Die ursprüngliche Fassung der Verordnung sei „handwerklich schlecht gemacht” und schlicht nicht umsetzbar gewesen, so der Tenor. Besonders die Holzindustrie und Landwirtschaft hatten vor massiven Nachteilen für bereits nachhaltig wirtschaftende Betriebe gewarnt.
Doch es gibt auch scharfen Gegenwind. Sozialdemokraten, Liberale und Grüne im EU-Parlament stimmten gegen die Verschiebung und warnen vor einer Aushöhlung des Umweltschutzes. Ihre Befürchtung: Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus wird der Schutz der Wälder verwässert.
Besonders brisant ist eine neu eingefügte Überprüfungsklausel. Die EU-Kommission muss bis April 2026 eine neue Folgenabschätzung vorlegen und weitere Vereinfachungen prüfen. Könnte das die Tür für eine erneute Aufweichung öffnen?
Zitterpartie mit Ansage
Die erneute Verschiebung – bereits der ursprüngliche Starttermin Ende 2024 wurde verlegt – zeigt die massiven Umsetzungsprobleme. Die EU-Kommission selbst hatte gewarnt, dass die technischen Voraussetzungen nicht rechtzeitig fertig werden. Für zahlreiche Unternehmen bedeutet das eine rechtliche Hängepartie, die Investitionen in Compliance-Systeme und Lieferkettenanpassungen überschattet.
Der jetzige Kompromiss versucht, ambitionierte Umweltziele mit wirtschaftlicher Realität zu versöhnen. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten.
Wie geht es weiter?
Nach der erwarteten Einigung heute müssen Europäisches Parlament und Rat die Änderungen noch formal bestätigen. Die finale Abstimmung wird zwischen dem 15. und 18. Dezember erwartet.
Für Unternehmen heißt es jetzt: Die gewonnene Zeit nutzen. Branchenexperten raten, die komplexen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit weiter umzusetzen. Der Blick richtet sich bereits auf das Frühjahr 2026, wenn die von der Kommission durchzuführende Überprüfung zeigen wird, ob die Verordnung in ihrer dann geltenden Form Bestand hat – oder ob eine weitere Verhandlungsrunde bevorsteht.
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