EU-Entwaldungsverordnung tritt mit Erleichterungen in Kraft
14.01.2026 - 17:14:12Die EU-Entwaldungsverordnung ist in Kraft – mit einem Jahr Aufschub und spürbaren Erleichterungen für die Wirtschaft. Die Novelle reagiert auf massive Kritik an zu kurzen Fristen und bürokratischen Hürden.
Nach monatelangem Streit hat Brüssel eingelenkt: Die umstrittene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt mit entscheidenden Zugeständnissen an Unternehmen in Kraft. Eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Ende Dezember machte einen einjährigen Aufschub sowie erhebliche Vereinfachungen rechtskräftig. Für viele Betriebe bedeutet das die dringend benötigte Atempause, um die anspruchsvollen Vorgaben zu schaffen.
Ein Jahr mehr Zeit für die Umsetzung
Der wichtigste Punkt für die meisten Firmen ist die verschobene Deadline. Statt Ende 2025 gilt die Verordnung nun erst ab dem 30. Dezember 2026. Diese zwölfmonatige Verlängerung soll Zeit geben, Lieferketten zu analysieren und nötige Daten zu sammeln. Die EU erkannte an, dass die ursprüngliche Frist für viele unrealistisch war – auch weil das zentrale IT-Meldesystem noch nicht bereit war.
Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine extra Schonfrist: Sie müssen die Regeln erst ab dem 30. Juni 2027 voll anwenden. Diese gestaffelte Einführung soll verhindern, dass kleinere Akteure überfordert werden.
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Händler erhalten massive Erleichterungen
Das Herzstück der Novelle sind weitreichende Entlastungen für Händler. Bislang musste jeder Marktteilnehmer in der Lieferkette eine eigene, umfassende Sorgfaltserklärung abgeben. Künftig konzentriert sich diese Pflicht auf den Erst-Inverkehrbringer – also den Importeur oder EU-Hersteller.
Für nachgelagerte Händler entfällt dieser administrative Großaufwand. Ihre Aufgabe reduziert sich darauf, die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen ihrer Lieferanten zu sammeln und weiterzugeben. Die Rückverfolgbarkeit bleibt gewährleistet, ohne jeden Einzelnen mit der vollen Prüflast zu belasten. Eine pragmatische Lösung, die den Handel entlasten soll.
Bücher raus, Bürokratie runter
Neben der Händlerentlastung gibt es weitere gezielte Erleichterungen. Eine bedeutende Ausnahme betrifft fertige Printprodukte. Bücher, Zeitschriften und Zeitungen fallen nicht mehr unter die EUDR – eine Erleichterung für Verlage und Druckereien. Faserbasierte Verpackungen sind von dieser Ausnahme jedoch ausgenommen.
Zusätzlich wurden die Regeln für Kleinst- und Kleinbauern in risikoarmen Ländern vereinfacht. Sie müssen künftig nur eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben, statt jede Lieferung neu prüfen zu lassen. Damit will Brüssel verhindern, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe durch übermäßige Bürokratie benachteiligt werden.
Warum die EU jetzt nachgibt
Die Änderungen sind eine direkte Reaktion auf massive Proteste aus der Wirtschaft. Verbände und mehrere Mitgliedstaaten hatten vor Überforderung und Lieferkettenstörungen gewarnt. Die Novelle zeigt: Die Kommission hat die Bedenken ernst genommen und schlägt einen pragmatischeren Kurs ein.
Das Kernziel bleibt unangetastet: Produkte auf dem EU-Markt sollen nicht zur globalen Entwaldung beitragen. Experten sehen die Korrekturen als notwendig an, um die Akzeptanz der ambitionierten Verordnung überhaupt zu sichern. Die Verantwortung liegt nun klarer bei den Unternehmen, die Waren als erste nach Europa bringen.
Was jetzt auf die Unternehmen zukommt
Mit dem neuen Fahrplan haben Firmen Klarheit für die kommenden zwei Jahre. Diese Zeit muss genutzt werden, um Transparenz in den Lieferketten zu schaffen und Geodaten der Produktionsstandorte zu erfassen. Die Kommunikation mit Zulieferern wird entscheidend.
Parallel entwickelt die EU ihr zentrales Informationssystem weiter, das bis Ende 2026 voll funktionsfähig sein soll. Die Kommission hat zudem angekündigt, bis April 2026 weitere Vereinfachungsoptionen zu prüfen. Für Unternehmen bleibt es essenziell, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Denn entwaldungsfreie Lieferketten werden künftig nicht nur Pflicht, sondern auch Wettbewerbsvorteil sein.
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