EU-Entwaldungsverordnung: Start verschoben auf Ende 2026
04.12.2025 - 19:01:12Die EU verschiebt die umstrittene Verordnung gegen importierte Entwaldung um ein Jahr und erleichtert die Umsetzung für Unternehmen. Kritik von Umweltschützern bleibt bestehen.
Die Europäische Union gewährt Unternehmen eine weitere Gnadenfrist: Die umstrittene Verordnung gegen importierte Entwaldung tritt erst Ende 2026 in Kraft – ein Jahr später als geplant. Doch während die Wirtschaft aufatmet, wächst die Kritik von Umweltschützern.
Das Europäische Parlament hat Ende November mit deutlicher Mehrheit für die Verschiebung gestimmt. 402 Abgeordnete votierten dafür, 250 dagegen, acht enthielten sich. Damit erhalten große Konzerne bis zum 30. Dezember 2026 Zeit für die Umsetzung. Kleine und Kleinstunternehmen bekommen sogar bis zum 30. Juni 2027 Aufschub.
Es ist bereits die zweite große Verzögerung der Regulierung. Die ursprünglich für Dezember 2025 geplante Einführung wurde nun um volle zwölf Monate nach hinten geschoben. Offiziell begründet die EU den Schritt mit technischen Problemen beim TRACES-Informationssystem, über das Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten dokumentieren müssen.
„Diese zusätzliche Zeit soll einen reibungslosen Übergang garantieren und die Implementierung von Maßnahmen zur Stärkung des IT-Systems ermöglichen”, teilte das Parlament nach der Abstimmung mit. Kritiker sehen darin allerdings vor allem ein Zugeständnis an die Industrielobby.
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Weniger Bürokratie, mehr Spielraum
Neben der Fristverlängerung hat das Parlament auch substanzielle Erleichterungen beschlossen – ein Erfolg für Länder wie Deutschland und Österreich, die vor überbordender Bürokratie gewarnt hatten.
Die wichtigsten Vereinfachungen im Überblick:
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“First Placer”-Prinzip: Nur das Unternehmen, das ein Produkt zuerst in der EU auf den Markt bringt, muss vollständige Sorgfaltserklärungen abgeben. Händler weiter unten in der Lieferkette werden entlastet – Doppelmeldungen entfallen.
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Erleichterungen für kleine Betriebe: Mikro- und Kleinunternehmen müssen künftig wohl nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben statt Dokumentation für jede einzelne Lieferung.
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Umstrittene Produktausnahmen: Besonders kontrovers ist die mögliche Herausnahme von gedruckten Büchern und Zeitungen aus dem Anwendungsbereich. Diese Änderung erhitzt die Gemüter – gefährdet sie doch die Gesamtreichweite der Verordnung.
Bis zum 30. April 2026 soll die EU-Kommission zudem eine umfassende Evaluierung durchführen und prüfen, wo weitere Vereinfachungen möglich sind. Kann die Bürokratie tatsächlich reduziert werden, ohne den Klimaschutz zu verwässern?
Zwischen Erleichterung und Frustration
Die Reaktionen der Wirtschaft fallen gespalten aus. Einerseits verhindert die Verschiebung akute Lieferkettenprobleme. Andererseits sorgt die regulatorische Unstetigkeit für Planungschaos.
Branchenberichte von dieser Woche zeigen das Dilemma deutlich: Unternehmen, die bereits Millionen in die Compliance investiert haben, fühlen sich benachteiligt. Eine gemeinsame Stellungnahme führender Konzerne wie Nestlé und der Rainforest Alliance warnt, dass wiederholte Verschiebungen Investitionen in entwaldungsfreie Lieferketten destabilisieren könnten.
„Unternehmen denken kurzfristig und kaufen billig, wenn man ihnen die Wahl lässt”, kommentierte ein Branchenbeobachter diese Woche. Die Befürchtung: Wer zögert, wird belohnt – wer vorausgeplant hat, wird bestraft.
Die Forst- und Holzwirtschaft dagegen feiert den Beschluss als Durchbruch. Besonders die Europäische Volkspartei (EVP) und Industrieverbände hatten argumentiert, die ursprünglichen Regeln seien für komplexe Lieferketten schlicht nicht umsetzbar.
Was jetzt noch passieren muss
Die Gesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen. Jetzt beginnen die entscheidenden Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.
Die kritischen nächsten Schritte:
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Trilog-Verhandlungen: Parlament und Rat müssen die Änderungen abstimmen – besonders umstritten sind die Produktausnahmen und die Kategorisierung von „risikofreien” Ländern.
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Offizielle Veröffentlichung: Der finale Text muss vor dem 31. Dezember 2025 im EU-Amtsblatt erscheinen. Passiert das nicht, würde theoretisch das alte Startdatum im Dezember 2025 gelten – ein juristisches Niemandsland.
Angesichts der breiten politischen Unterstützung für die Verzögerung gilt eine rasche Verabschiedung als wahrscheinlich. Dennoch sollten Unternehmen die finalen Vereinfachungsregeln genau beobachten – der ausgehandelte Text könnte vom Parlamentsbeschluss abweichen.
Aufgeschoben, nicht aufgehoben
Mit dem neuen Stichtag Ende 2026 ist der unmittelbare Druck gewichen. Doch die Anforderungen an entwaldungsfreie Lieferketten bleiben bestehen. Der Fokus wird sich 2026 auf die praktische Implementierung des TRACES-Systems und die Risikobewertung einzelner Länder verlagern – beides höchst umstrittene Prozesse.
Importeure und Exporteure haben vorerst Luft zum Atmen. Die Botschaft aus Brüssel bleibt jedoch unmissverständlich: Die Pflicht zu entwaldungsfreiem Handel wurde verschoben, nicht gestrichen. Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um ihre Rückverfolgbarkeitssysteme zu verfeinern – denn das nächste Startdatum kommt bestimmt.
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