EU-Entwaldungsverordnung: IT-System offline – Countdown für Unternehmen läuft
02.03.2026 - 10:21:39 | boerse-global.de
Die EU schaltet das zentrale IT-System für die Entwaldungsverordnung ab. Unternehmen müssen die Zeit bis Ende 2026 nutzen, um ihre Lieferketten fit zu machen.
Der Schritt erfolgt, während der Countdown für die verschobenen Fristen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tickt. Die Europäische Kommission hat das Informationssystem für Sorgfaltserklärungen vorübergehend vom Netz genommen. Seit Mitte Februar wird die Plattform technisch auf die überarbeiteten Regeln angepasst. Für betroffene Firmen ist dies ein deutliches Signal: Die verbleibende Vorbereitungszeit ist knapp und wertvoll.
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Neue Fristen: Mehr Luft für die Umsetzung
Auf Druck der Wirtschaft hat die EU die ursprünglichen Termine nach hinten verschoben. Die neuen, verbindlichen Stichtage sind nun gestaffelt. Große und mittlere Unternehmen müssen die Vorschriften ab dem 30. Dezember 2026 vollständig einhalten. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine zusätzliche Schonfrist bis zum 30. Juni 2027.
Diese Verlängerung soll einen reibungsloseren Übergang ermöglichen. Vor allem kleinere Betriebe brauchen Zeit, um ihre Systeme für Rückverfolgbarkeit und Dokumentation aufzubauen. Die Verschiebung war auch nötig, weil das IT-System selbst noch nicht bereit für den Ansturm war.
Weniger Bürokratie: Wer ist in der Pflicht?
Neben der zeitlichen Entlastung bringt die Reform auch handfeste Vereinfachungen. Der größte Bürokratieabbau: Die Hauptverantwortung konzentriert sich künftig auf den Erstinverkehrbringer. Nur das Unternehmen, das ein betroffenes Produkt wie Kaffee, Soja oder Holz erstmals in der EU platziert, muss eine umfassende Sorgfaltserklärung einreichen.
Händler und nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette sind von dieser Pflicht befreit. Sie müssen lediglich die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung sammeln und fünf Jahre lang aufbewahren. Für kleine Erzeuger aus Niedrigrisikoländern gilt zudem eine vereinfachte Meldepflicht.
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Technische Wartung: System fit für den Start machen
Die aktuelle Abschaltung des EUDR-Informationssystems ist eine direkte Folge der Gesetzesänderungen. Seit dem 16. Februar wird die Technik für die neuen, schlankeren Prozesse fit gemacht. Der Live-Server ist im Lesemodus noch erreichbar, neue Registrierungen sind jedoch nicht möglich. Die Trainingsumgebung ist vorübergehend komplett gesperrt.
Die Kommission will Mitte April das genaue Datum für die Wiederinbetriebnahme bekanntgeben. Das Ziel ist klar: Bis zum Anwendungsstart Ende 2026 muss die Plattform stabil und voll funktionsfähig sein.
Was jetzt auf Unternehmen zukommt
Die verlängerten Fristen sind keine Pause, sondern ein entscheidendes Zeitfenster. Die Kernanforderung der Verordnung bleibt bestehen: Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei und legal produziert wurden. Dafür braucht es robuste Systeme zur Erfassung von Geodaten und zur Risikobewertung der Lieferketten.
Ein weiterer wichtiger Termin ist der 30. April 2026. Bis dahin muss die EU-Kommission einen Bericht zu den Auswirkungen der Vereinfachungen vorlegen. Dieser könnte weitere Anpassungen vorschlagen. Unternehmen sollten ihre Prozesse daher flexibel gestalten – und zugleich zielgerichtet auf den Stichtag Ende 2026 hinarbeiten.
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