EU-Entwaldungsverordnung: Fristen verlängert, Regeln vereinfacht
27.02.2026 - 00:00:45 | boerse-global.deDie EU verschafft Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung ihrer strengen Anti-Entwaldungs-Regeln – und lockert die Vorgaben deutlich.
Nach monatelangem Druck aus der Wirtschaft hat die Europäische Union die Fristen für ihre umstrittene Entwaldungsverordnung (EUDR) verschoben. Die neuen Sorgfaltspflichten gelten für die meisten Firmen nun erst ab dem 30. Dezember 2026, wie eine Änderungsverordnung festlegt. Kleinstunternehmen haben sogar bis Mitte 2027 Zeit. Doch der Aufschub ist nur die halbe Meldung: Die EU hat die Regeln auch grundlegend vereinfacht. Die volle Verantwortung liegt künftig nur noch beim Erstinverkehrbringer – also dem Unternehmen, das ein Produkt erstmals in die EU einführt. Für Händler und Verarbeiter entfällt damit der Großteil des bürokratischen Aufwands.
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Was sich konkret ändert: Weniger Bürokratie, mehr Fokus
Die Neuregelung ist eine direkte Reaktion auf massive Kritik. Vor allem die komplexen Anforderungen an Geodaten und das noch nicht voll funktionsfähige EU-IT-System hatten für Unmut gesorgt. Die nun beschlossenen Änderungen gehen über eine reine Fristverlängerung hinaus:
- „First-Touch-Prinzip“: Nur der erste Akteur in der Lieferkette muss eine vollständige Sorgfaltserklärung abgeben. Nachgelagerte Unternehmen müssen lediglich die Referenznummer dieser Erklärung weiterreichen.
- Entlastung für den Mittelstand: Kleinst- und Kleinunternehmen können vereinfachte, einmalige Erklärungen verwenden.
- Ausnahmen: Bestimmte Druckerzeugnisse wie Bücher sind künftig ausgenommen. Papier und Verpackungen bleiben jedoch erfasst.
Trotz der Erleichterungen bleibt der Kern der Verordnung anspruchsvoll. Sie betrifft sieben Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Unternehmen müssen nachweisen, dass diese nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Dafür sind präzise Geodaten der Anbauflächen und eine fundierte Risikobewertung nötig.
Ein politischer Kompromiss mit offenem Ausgang
Die Überarbeitung ist ein klassischer EU-Kompromiss. Die Kommission reagierte auf Warnungen vor Handelsstörungen und überbordender Bürokratie. Wirtschaftsverbände begrüßen die „pragmatischeren“ Regeln. Umweltorganisationen hingegen schlagen Alarm. Sie fürchten, dass die Aufweichung der durchgehenden Sorgfaltspflicht Schlupflöcher schafft und den globalen Waldschutz schwächt.
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„Die Abschwächung der ursprünglichen Pläne gefährdet den Zweck des Gesetzes“, kritisiert ein Sprecher des WWF. Die Wirksamkeit der Kontrollen sei gemindert worden. Befürworter entgegnen, dass nur so überhaupt eine praktikable Umsetzung möglich sei.
Nächster Stichtag: Die Überprüfung im April
Für Unternehmen bedeutet der Aufschub keine Pause, sondern eine intensive Vorbereitungsphase. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um Lieferketten transparent zu machen und IT-Systeme für die Risikoanalyse anzupassen.
Der nächste wichtige Termin steht am 30. April 2026 an. Bis dahin muss die EU-Kommission einen Bericht vorlegen, der den Bürokratieaufwand analysiert und weitere Vereinfachungsmöglichkeiten prüft. Eine komplette Neuverhandlung gilt zwar als unwahrscheinlich, doch punktuelle Anpassungen – etwa an der Liste der betroffenen Produkte – sind möglich. Die finale Ausgestaltung der globalen Handelsregeln steht also noch nicht fest.
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