EU-Entgelttransparenz, Lohnsteuer-Compliance

EU-Entgelttransparenz stellt Lohnsteuer-Compliance auf den Prüfstand

07.02.2026 - 12:25:12

Neue EU-Transparenzrichtlinie erfordert ab Juni 2026 Gehaltsanpassungen und rückwirkende Nachzahlungen bei unerklärten Lohnlücken, was komplexe steuerliche Korrekturen nach sich zieht.

Ab Juni 2026 zwingt die EU-Richtlinie deutsche Unternehmen zu radikaler Gehaltstransparenz – und stellt die Lohnabrechnung vor enorme Herausforderungen. Weniger als vier Monate bleiben, bis die Vorgaben in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Die größte Gefahr lauert in rückwirkenden Gehaltsnachzahlungen und komplexen Steuerkorrekturen.

Steuerrisiko durch rückwirkende Korrekturen

Der Kern des Problems: Die Richtlinie gibt Arbeitnehmern das Recht, Informationen zum durchschnittlichen Gehalt nach Geschlechtern für gleichwertige Tätigkeiten zu verlangen. Wird eine unbegründete Lohnlücke von über fünf Prozent festgestellt, sind Gehaltsanpassungen und rückwirkende Nachzahlungen Pflicht. Für die Lohnbuchhaltung bedeutet das eine Herkulesaufgabe.

Sie muss Korrekturen für vergangene Steuerzeiträume bearbeiten, möglicherweise bereits abgeschlossene Lohnsteueranmeldungen wieder öffnen und Verzinsungen auf verspätete Steuerzahlungen berechnen. Die geforderte „Gemeinsame Gehaltsbewertung“ bei unerklärten Lücken wird zum de-facto-Audit der historischen Gehaltsdaten. Entdecken Finanzbehörden dabei Ungereimtheiten, könnten sie auch die steuerlich korrekte Behandlung von Zusatzleistungen prüfen – und ob diese konsistent für alle Geschlechter angewendet wurde.

Doppelter Druck durch Berichtspflichten

Die neuen Transparenzberichte für Firmen mit über 100 Mitarbeitern schaffen eine zusätzliche Gefahrenzone. Die darin veröffentlichten Gehaltsdaten müssen exakt mit den Zahlen der Lohnsteuerbescheinigung übereinstimmen. Abweichungen wären ein rotes Tuch für sowohl Arbeits- als auch Steuerprüfer.

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Besonders tückisch: Der Richtlinien-Begriff des „Entgelts“ ist weit gefasst. Er umfasst Grundgehalt, Boni, Sachbezüge und variable Bestandteile – alles Komponenten mit spezifischer Lohnsteuerbehandlung in Deutschland. The Beweislastumkehr verschärft die Lage. Bei einer Diskriminierungsklage muss der Arbeitgeber lückenlos dokumentieren, dass die Gehaltsstruktur auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhte. Diese Dokumentationstiefe überfordert viele heutige Lohnsysteme.

Countdown läuft – Handeln ist jetzt Pflicht

Die Zeit drängt. Ein erster deutscher Gesetzentwurf wird noch im ersten Quartal 2026 erwartet. Er soll den „bürokratiearmen“ Empfehlungen einer Expertengruppe folgen, muss aber die strengen EU-Vorgaben erfüllen. Unternehmen sollten bereits jetzt handeln.

Experten raten zu internen Probeläufen einer Gehaltslückenanalyse. So lassen sich potenzielle Probleme früh identifizieren und die finanziellen Folgen – inklusive der steuerlichen Verpflichtungen – besser kalkulieren. Auch die bestehenden Systeme zur Arbeitsbewertung müssen auf Geschlechtsneutralität überprüft werden. Die kommenden Monate werden einen regulatorischen Sprint bringen. Wer nicht agil reagiert, riskiert hohe Strafen und erheblichen Imageschaden.

@ boerse-global.de