EU-Entgelttransparenz, Deutschland

EU-Entgelttransparenz: Deutschland droht die Frist

26.02.2026 - 04:48:39 | boerse-global.de

Die Bundesregierung muss die EU-Richtlinie für gleiche Bezahlung bis Juni 2026 umsetzen. Unternehmen erhalten neue Berichts- und Korrekturpflichten.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland droht die Frist - Foto: über boerse-global.de
EU-Entgelttransparenz: Deutschland droht die Frist - Foto: über boerse-global.de

Gewerkschaften drängen auf schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie für gleiche Bezahlung. Die Zeit wird knapp, denn bis zum 7. Juni muss die Bundesregierung handeln.

Berlin. Der Countdown läuft: Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Doch der entscheidende Gesetzentwurf lässt weiter auf sich warten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte zuletzt aus der Region Köln-Bonn eine zügige und vollständige Umsetzung. Die Ungeduld wächst – bei Arbeitnehmervertretungen, aber auch bei Unternehmen, die Planungssicherheit brauchen.

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Die Richtlinie verspricht einen Paradigmenwechsel. Sie geht weit über das bestehende Entgelttransparenzgesetz von 2017 hinaus und wird Vergütungssysteme in deutschen Firmen grundlegend verändern.

Was die EU-Richtlinie vorschreibt

Das Ziel ist klar: „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ soll endlich Realität werden. Dafür setzt die EU auf radikale Transparenz.

Künftig müssen Arbeitgeber in Stellenausschreibungen oder spätestens vor dem ersten Vorstellungsgespräch das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen. Die Frage nach der bisherigen Gehaltsentwicklung wird verboten, um alte Diskriminierungen nicht fortzuschreiben.

Beschäftigte erhalten zudem einen starken individuellen Auskunftsanspruch. Sie können Informationen über die durchschnittlichen Gehälter für vergleichbare Tätigkeiten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – verlangen. Bei Verdacht auf Lohndiskriminierung kehrt sich die Beweislast um: Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass Unterschiede sachlich gerechtfertigt sind.

Wo Deutschland mit der Umsetzung steht

Der Prozess stockt. Politische Turbulenzen, darunter der Bruch der Ampelkoalition Ende 2024, haben den Zeitplan verzögert. Die aktuelle Regierung versprach im Koalitionsvertrag eine „bürokratiearme 1:1-Umsetzung“.

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Eine eigens eingesetzte Expertenkommission legte im November 2025 Empfehlungen vor. Sie schlägt digitale Tools für Unternehmen und eine Harmonisierung mit anderen Berichten, etwa zur Nachhaltigkeit (CSRD), vor. Doch der offizielle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) steht weiter aus. Ohne ihn kann das parlamentarische Verfahren nicht starten.

Neue Pflichten für die Wirtschaft

Die Richtlinie bringt klare Verpflichtungen für Unternehmen:
* Berichtspflicht: Firmen mit 100-249 Mitarbeitern müssen alle drei Jahre über ihre geschlechtsspezifische Lohnlücke berichten. Bei über 250 Beschäftigten ist der Bericht jährlich fällig.
* Korrekturpflicht: Wird eine unerklärte Lücke von über fünf Prozent festgestellt, muss das Unternehmen gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Entgeltbewertung durchführen und die Mängel beheben.

Verstöße werden mit abschreckenden Sanktionen belegt. Betroffene Beschäftigte haben Anspruch auf Nachzahlung des vorenthaltenen Lohns.

Ein Wettlauf gegen die Uhr

Die kommenden Wochen sind entscheidend. Verpasst Deutschland die EU-Frist, könnten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt auf die Richtlinie berufen, um ihre Rechte einzuklagen.

Unabhängig von der politischen Bühne raten Experten Unternehmen zur sofortigen Vorbereitung. Die Analyse der Gehaltsstrukturen, die Identifizierung von Risiken und die Etablierung objektiver Vergütungskriterien sind aufwändig. Wer hier frühzeitig und transparent handelt, sichert sich nicht nur Compliance, sondern auch einen Vorteil im harten Wettbewerb um Fachkräfte.

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