EU-Digital-Omnibus, Datenschutz

EU-Digital-Omnibus: Datenschutz vs. Wettbewerbsfähigkeit

15.02.2026 - 14:22:11 | boerse-global.de

Europäische Regulierer kritisieren geplante Lockerung von Datenschutzdefinitionen im Digital-Omnibus-Gesetz. Sie befürchten eine Gefährdung grundlegender Bürgerrechte trotz Bürokratieabbau-Zielen.

EU-Digital-Omnibus könnte GDPR-Grundsätze gefährden. Kürzlich veröffentlichten EDPB und EDPS eine gemeinsame Stellungnahme zum geplanten Regelwerk. Die Initiative soll das europäische Regelwerk für digitale Dienste vereinfachen und Bürokratie abbauen. Regulierer warnen jedoch: Zentrale Begriffsdefinitionen könnten abgeschwächt werden, was den Schutz der Bürgerinnen und Bürger untergraben könnte.

Kernkonflikt: Definition von personenbezogenen Daten

Der zentrale Streit dreht sich um eine geplante Änderung, die den Begriff personenbezogener Daten enger fassen soll. Die Europäische Kommission will damit Datenströme und KI-Training erleichtern – und damit wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die EDPB und der EDPS warnen, dass eine solche Anpassung über eine technische Feinjustierung hinausgeht. Sie betonen, dass eine Verschiebung des Grundbegriffs den Schutzstandard senken würde. Bürokratieabbau dürfe nicht auf Kosten fundamentaler Rechte gehen.

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Auswirkungen auf Cookies und ePrivacy

Der Streit hat auch unmittelbare Folgen für Cookies und die ePrivacy-Richtlinie. Experten rechnen damit, dass eine enger gefasste Datenschutzdefinition weniger Tracking-Technologien der GDPR-Einwilligung unterwerfen könnte. Das würde theoretisch den Einsatz bestimmter Analytik- und Funktionscookies erleichtern. Die Aufsichtsbehörden bleiben jedoch bei ihrer Linie: Die Einwilligung bleibt zentral, und bessere Gestaltung von Consent-Mechanismen sei wichtiger als Ausnahmen. Die Regulatoren signalisieren klare Gegenwehr gegen eine Absenkung des Schutzstandards.

US-Minderjährigen-Datenschutz: neue Straßenseite

Parallel zur Debatte in Europa schlagen in den USA strengere Datenschutzstandards für Minderjährige Wellen. Ein Bericht der Kanzlei Sidley Austin vom 13. Februar 2026 zeigt, dass mehrere Bundesstaaten, darunter Oregon, neue Regeln umgesetzt haben. Dort greifen Verbote statt reiner Hinweis- und Einwilligungsmodelle. Beispielsweise soll der Verkauf von personenbezogenen Daten Minderjähriger untersagt und zielgerichtete Werbung unter 16 Jahren verboten werden. Die Divergenz zwischen EU-Ansätzen und US-Ansätzen macht multinationalen Unternehmen die Harmonisierung der Datenschutzpraktiken schwerer.

Ausblick: Worauf Unternehmen achten sollten

Für Datenschutzverantwortliche bedeutet das: Nicht vorschnell definitorische Spielräume ausnutzen. Privacy Statements sollten weiterentwickelt, aber keine unüberlegten Lockerungen vorgenommen werden. Die Einwilligungsregelungen bleiben anspruchsvoll – Fatigue des Nutzers lässt sich besser durch hochwertige Design-Lösungen minimieren als durch Weglassen von Einwilligungen. Transatlantische Datenstrategien erfordern künftig differenzierte Protokolle für EU- und US-Märkten.

Politischer Zeitplan und Kontext

Das Digital-Omnibus-Projekt geht nun durch den europäischen Gesetzgebungsprozess. Zwischen Parlament und Rat wird im Laufe des Jahres 2026 eine heftige Debatte erwartet. Experten rechnen damit, dass der endgültige Text erst Ende 2026 oder Anfang 2027 vorliegen wird. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies, die bestehenden Compliance-Programme robust zu halten und mögliche Anpassungen frühzeitig zu planen. Die Debatte zeigt deutlich: Regulierung, Wirtschaft und Grundrechte bleiben in der digitalen Ära eng miteinander verzahnt.

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