EU-Deregulierung, Sorgfaltspflichten

EU-Deregulierung entlastet deutsche Unternehmen massiv

08.03.2026 - 02:09:57 | boerse-global.de

Die EU schränkt ihre strengen Sorgfaltspflichten für Unternehmen ein. Nur noch Großkonzerne müssen umfassende Lieferkettenkontrollen durchführen, was die Wirtschaft entlastet und Kritik hervorruft.

EU-Deregulierung entlastet deutsche Unternehmen massiv - Foto: über boerse-global.de
EU-Deregulierung entlastet deutsche Unternehmen massiv - Foto: über boerse-global.de

Die EU schraubt ihre strengen Sorgfaltspflichten für Konzerne deutlich zurück. Tausende deutsche Firmen werden dauerhaft von aufwändigen Lieferketten-Kontrollen befreit. Das sorgt für Erleichterung in der Wirtschaft – und für scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen.

Was die neue EU-Richtlinie bedeutet

Ab dem 18. März 2026 tritt die sogenannte Omnibus-I-Richtlinie in Kraft. Sie setzt die Latte für verbindliche Menschenrechts- und Umweltchecks in globalen Lieferketten extrem hoch. Nur noch EU-Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro müssen die Vorgaben der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vollständig einhalten.

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Für Nicht-EU-Firmen gilt eine Umsatzschwelle von 1,5 Milliarden Euro innerhalb der EU. Zwei zentrale Pflichten der ursprünglichen Pläne wurden komplett gestrichen: die Verpflichtung zu Klimaschutz-Plänen und ein einheitliches europäisches Haftungsregime für Verstöße. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 26. Juli 2028 Zeit, die abgespeckten Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Deutschland muss Lieferkettengesetz anpassen

Die neuen EU-Vorgaben zwingen Deutschland zur grundlegenden Überarbeitung seines Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das nationale Gesetz galt bisher bereits für Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten in Deutschland. Durch die Anhebung auf die europäische Schwelle von 5.000 Mitarbeitern fallen Tausende mittelständische Betriebe künftig aus dem Anwendungsbereich.

Bereits seit Ende 2025 befand sich das LkSG in einer Übergangsphase. Die Bundesstelle für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte die jährlichen Berichtspflichten ausgesetzt und Bußgelder auf schwerste Menschenrechtsverstöße beschränkt. Bis zur formellen Anpassung des Gesetzes durch den Bundestag bleiben die grundlegenden Sorgfaltspflichten zur Dokumentation zwar theoretisch bestehen, doch die aktive Durchsetzung ruht.

Zwischen Bürokratie-Abbau und Schutzlücken

Die Aufweichung der Regeln spaltet die Interessengruppen. Wirtschaftsverbände wie der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßen die Entscheidung als längst überfällige Entlastung. Sie argumentieren, der bürokratische Aufwand der ursprünglichen Regeln habe deutsche Unternehmen international benachteiligt.

Menschenrechts- und Umweltorganisationen wie Misereor und Germanwatch laufen dagegen Sturm. Sie verweisen auf die nachweislichen Erfolge des LkSG seit 2023. So habe das Gesetz etwa Lkw-Fahrern in Europa zu ausstehendem Lohn oder Landarbeitern in Südamerika zu besseren Bezahlungen verholfen. Die Aktivisten warnen: Die höheren Schwellen und das fehlende EU-Haftungsrecht ließen schutzbedürftige Arbeiter schutzlos zurück und erhöhten das Risiko für Umweltzerstörung.

Komplexes Nebeneinander der Pflichten

Die Deregulierung markiert eine strategische Kehrtwende der EU: Statt strenger ESG-Umsetzung (Environmental, Social, and Governance) steht nun wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund. Für deutsche Unternehmen entsteht eine gemischte Lage.

Firmen, die bereits Millionen in Überwachungssysteme investiert haben, könnten überkompliant sein. Nachzügler profitieren dagegen von den lockeren Vorgaben. Doch ganz einfach wird es nicht: Parallel zur CSDDD wurde auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geändert. Diese Berichtspflicht gilt weiterhin für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz.

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Während die Lieferketten-Regeln gelockert werden, verschärfen neue Klimaschutz-Verordnungen die Anforderungen für Importeure deutlich. Dieser Experten-Leitfaden hilft Ihnen, die CBAM-Berichtspflichten rechtssicher umzusetzen und teure Strafzahlungen beim CO2-Grenzausgleich zu vermeiden. CBAM-Reporting rechtssicher meistern: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Importeure

Die Folge: Während aktive Due-Diligence-Eingriffe nur für Mega-Konzerne Pflicht sind, muss ein großer Teil des Mittelstands weiterhin umfangreich über Nachhaltigkeit berichten. Ein zweigleisiges und komplexes Regelwerk.

Was jetzt auf Politik und Unternehmen zukommt

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie am 18. März beginnt der Countdown. Die Bundesregierung muss bis Sommer 2028 ein neues Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung vorlegen, das das LkSG vollständig ersetzt.

Bis dahin navigieren Unternehmen durch eine Übergangsphase. Juristen raten, bestehende Risikomanagementsysteme beizubehalten, um Haftung für schwere Menschenrechtsverstöße nach wie vor geltendem nationalem Recht zu vermeiden. Bis September 2026 soll die EU-Kommission zudem vereinfachte europäische Berichtsstandards (ESRS) vorlegen, die den administrativen Aufwand weiter konkretisieren werden.

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