EU-Deforestation-Verordnung, EUDR

EU-Deforestation-Verordnung erneut verschoben

16.01.2026 - 06:43:12

Die EU-Deforestation-Verordnung (EUDR) tritt für große Unternehmen erst Ende 2026 in Kraft. Die Verschiebung folgt auf technische Probleme und Druck der Wirtschaft.

Die EU hat die Einführung ihrer umstrittenen Anti-Abholzungs-Verordnung erneut verschoben. Unternehmen erhalten bis Ende 2026 beziehungsweise Mitte 2027 Zeit, um sich auf die strengen Regeln für entwaldungsfreie Lieferketten vorzubereiten.

Zweite Verschiebung und Entbürokratisierung

Nach einem politischen Einigung im Dezember 2025 gilt die EU-Deforestation-Verordnung (EUDR) nun offiziell erst ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen haben sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Dies ist bereits die zweite Verschiebung des ursprünglich für Ende 2024 geplanten Starts.

Begleitet wird die Verschiebung von konkreten Vereinfachungen. Die Pflicht zur Einreichung der geforderten Sorgfaltserklärung liegt künftig ausschließlich beim ersten Inverkehrbringer eines Produkts im EU-Binnenmarkt. Nachgelagerte Händler sind von dieser Meldepflicht befreit. Zudem wurden bestimmte Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen aus dem Geltungsbereich der Verordnung gestrichen.

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IT-Probleme und Industriedruck als Gründe

Als offizieller Grund für die Verzögerung nennt die EU-Kommission erhebliche technische Probleme mit dem zentralen IT-Informationssystem. Dieses digitale Register soll Millionen von Sorgfaltserklärungen verarbeiten, war für den geplanten Starttermin aber nicht ausreichend robust. Ein Scheitern hätte massive Handelsstörungen bedeutet.

Hinter den Kulissen wirkte jedoch auch massiver Druck aus der Wirtschaft und mehreren Mitgliedstaaten. Branchenverbände hatten monatelang auf die praktischen Hürden hingewiesen. Die Kernforderung der Verordnung – die lückenlose Rückverfolgung von Rohstoffen wie Kaffee, Kakao oder Holz bis zum konkreten Anbaugebiet – stellt global agierende Unternehmen vor immense Herausforderungen. Die komplexen Lieferketten und mangelnde Geolokations-Daten machten einen realistischen Zeitplan unmöglich.

Unternehmen bleiben unvorbereitet

Bereits Studien aus den Jahren 2024 und 2025 zeigten erhebliche Lücken in der Vorbereitung der Wirtschaft. Diese systemischen Probleme bestehen fort. So verfügten laut einem Bericht zur Lieferkettentransparenz nur 31 Prozent der Unternehmen über zufriedenstellende Einblicke in ihre eigenen Lieferketten, obwohl 77 Prozent diese für wichtig halten.

Ein zentrales Problem ist die mangelnde Transparenz über den unmittelbaren Lieferanten hinaus. Nur sieben Prozent der befragten Firmen kannten ihre Lieferanten in der zweiten und weiteren Stufen – eine Voraussetzung für die EUDR-Compliance. Über 80 Prozent der Einkaufsverantwortlichen nannten zudem schlechte Datenqualität als Haupthindernis. Mehr als die Hälfte der Beschaffungsprozesse läuft noch nicht digital, was Rückverfolgbarkeit nahezu unmöglich macht.

Was kommt jetzt auf die Wirtschaft zu?

Das zusätzliche Jahr gibt Unternehmen Luft für Investitionen in Due-Diligence-Systeme, verlängert aber auch die Phase der Unsicherheit. Das ambitionierte Ziel der Verordnung – den Zusammenhang zwischen EU-Konsum und globaler Entwaldung zu durchtrennen – bleibt unverändert.

Der nächste wichtige Stichtag ist nun der April 2026. Bis dahin muss die EU-Kommission einen Bericht zur administrativen Belastung durch die Verordnung und zu weiteren Vereinfachungsmöglichkeiten vorlegen. Die Regeln könnten sich also erneut ändern.

Experten raten Unternehmen, die gewonnene Zeit konsequent zu nutzen: für die detaillierte Kartierung der Lieferketten, die Stärkung von Lieferantenbeziehungen und Investitionen in digitale Tools. Die EUDR wird trotz Verspätung einer der strengsten Nachhaltigkeitsmaßstäbe im Welthandel bleiben.

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