EU-Bürokratieabbau, März

EU-Bürokratieabbau entlastet deutsche Unternehmen

09.03.2026 - 09:53:19 | boerse-global.de

Die EU reduziert ab Mitte März Berichtspflichten im Lieferkettengesetz, Deutschland folgt mit eigener Reform. Eine Studie zeigt, dass 80 Prozent der Firmen unter Bürokratielasten leiden.

EU-Bürokratieabbau entlastet deutsche Unternehmen - Foto: über boerse-global.de
EU-Bürokratieabbau entlastet deutsche Unternehmen - Foto: über boerse-global.de

Die EU schraubt ihre strengen Lieferkettengesetze zurück – und Deutschland zieht sofort nach. Ab Mitte März fallen für Tausende Firmen lästige Berichtspflichten weg. Eine neue Studie zeigt: Vier von fünf Unternehmen fühlen sich von Bürokratie erdrückt.

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EU kippt strenge Berichtspflichten

Ab dem 18. März 2026 tritt die entschärfte EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung in Kraft. Brüssel reagiert damit auf massive Klagen aus der Wirtschaft über zu hohe Bürokratielasten. Die Neuregelung betrifft nun nur noch Großkonzerne mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro.

Die finanziellen Strafen bei Verstößen wurden von fünf auf drei Prozent des Umsatzes gesenkt. Ganz gestrichen wurde die Pflicht, verbindliche Klimapläne vorzulegen. Auch eine einheitliche EU-weite Haftungsregelung für Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten gibt es nicht mehr. Das bleibt Sache der Nationalstaaten.

Deutschland setzt Lieferkettengesetz aus

Die Bundesregierung nutzt den europäischen Rückenwind für eine grundlegende Reform des eigenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Ein bereits im September 2025 beschlossener Entwurf sieht vor, die jährliche Berichtspflicht an das Bundesamt für Wirtschaft rückwirkend abzuschaffen. Bußgelder sollen nur noch bei schwersten Verstößen verhängt werden.

Der Bundestag hat die Reform bereits in erster Lesung beraten. Die Gesetzesänderung soll als Brücke dienen, bis die EU-Regeln 2028 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die internen Pflichten zur Risikoanalyse und Dokumentation bleiben für Unternehmen allerdings bestehen.

Wirtschaft atmet auf – Menschenrechtler warnen

Die Lockerungen spalten die Gesellschaft. Für die Industrie kommen sie zur rechten Zeit. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom 7. März 2026 belegt: 80 Prozent der Unternehmen klagen über deutlich gestiegene Bürokratielasten. 17 Wirtschaftsverbände fordern sogar eine komplette Aussetzung des LkSG bis 2028.

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Menschenrechtsorganisationen wie Misereor laufen dagegen Sturm. Sie sehen in den Reformen einen gefährlichen Rückschritt. Ohne externe Berichtspflichten und mit eingeschränkter Haftung bleibe Schutz für Arbeiter in ärmeren Ländern auf der Strecke. Aus einem ambitionierten Gesetz werde so ein zahnloser Papiertiger.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Compliance-Abteilungen beginnt eine Übergangsphase. Der Grundsatz der Sorgfaltspflicht bleibt, doch der Fokus verschiebt sich hin zu einem risikobasierten Ansatz. Unternehmen sollen sich auf kritische Lieferanten konzentrieren und nur notwendige Informationen anfordern.

Experten raten Firmen, ihre Compliance-Strukturen nicht abzubauen, sondern zu optimieren. Denn der Druck in der Lieferkette bleibt: Große Konzerne werden ihre Anforderungen an Zulieferer weitergeben. Mittelständler müssen also weiterhin Transparenz über Arbeitsbedingungen und Umweltschutz beweisen können.

Der Fahrplan für die kommenden Jahre

Am 18. März startet die neue EU-Richtlinie. Die Mitgliedsstaaten haben dann bis zum 26. Juli 2028 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Für die betroffenen Großunternehmen wird die Richtlinie ab Juli 2029 verbindlich.

In Deutschland steht nun die zügige Verabschiedung der LkSG-Novelle im Vordergrund. Unternehmen sollten die Übergangsphase nutzen, um ihre Risikomanagementsysteme zu überprüfen und Lieferantenbeziehungen zu stabilisieren. Denn trotz des Bürokratieabbaus wird verantwortungsvolles Wirtschaften auch künftig zum Geschäftserfolg gehören.

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