Ausstieg, Gas

EU beschließt gesetzlichen Ausstieg aus russischem Gas bis 2027

03.02.2026 - 07:15:12

Die Europäische Union macht den Abschied von russischem Erdgas verbindlich. Eine neue Verordnung schreibt den vollständigen Importstopp bis Ende 2027 gesetzlich fest und beendet damit jahrelange Abhängigkeiten. Das ist ein historischer Schritt für die europäische Energiesicherheit.

Die Verordnung (EU) 2026/261, die heute in Kraft tritt, legt einen detaillierten Zeitplan für das Ende aller russischen Gaslieferungen vor. Der Ausstieg erfolgt schrittweise und unterscheidet zwischen Flüssigerdgas (LNG) und Pipeline-Gas.

Die ersten Verbote greifen bereits in diesem Jahr: Ab dem 25. April 2026 dürfen keine kurzfristigen LNG-Verträge mehr bedient werden. Für kurzfristige Pipeline-Lieferungen endet die Frist am 17. Juni 2026.

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Die größere Herausforderung sind die langfristigen Verträge. Hier sieht der Fahrplan vor:
* LNG-Importe aus Langfristverträgen enden am 1. Januar 2027.
* Der finale Stopp für Pipeline-Gas aus Langfristverträgen folgt am 30. September 2027.

Nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa bei kritisch niedrigen Gasspeicherständen, können Mitgliedstaaten eine Verlängerung für Pipeline-Gas bis zum 1. November 2027 beantragen. Diese Übergangsregeln gelten ausschließlich für Verträge, die vor dem 17. Juni 2025 unterzeichnet wurden.

Vom politischen Ziel zum verbindlichen Gesetz

Mit der Verordnung wird eine lange angekündigte politische Absicht endgültig rechtsverbindlich. Der Ministerrat billigte das Gesetz Ende Januar 2026 mit qualifizierter Mehrheit. Widerstand kam vor allem aus Ungarn und der Slowakei, die wirtschaftliche Bedenken äußerten. Ungarn kündigte bereits eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an.

Die neuen Regeln sehen harte Strafen bei Verstößen vor. Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 40 Millionen Euro, 3,5 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes oder dem Dreifachen des Wertes der verbotenen Transaktion. Diese abschreckenden Sanktionen sollen die Einhaltung in der gesamten EU garantieren.

Sofortige Pflichten für Staaten und Konzerne

Die Verordnung stellt sowohl Mitgliedstaaten als auch Energieunternehmen vor neue, unmittelbare Aufgaben. Bis zum 1. März 2026 müssen die nationalen Regierungen der EU-Kommission umfassende Diversifizierungspläne vorlegen. Diese müssen zeigen, wie russisches Gas durch alternative Quellen ersetzt und welche Herausforderungen dabei bewältigt werden sollen.

Für die Energiekonzerne bedeutet das neue Recht erheblichen Compliance-Aufwand. Wer von den eng gefassten Ausnahmen Gebrauch machen will, benötigt eine Genehmigung der nationalen Behörden. Dabei können vertrauliche Vertragsdaten offengelegt werden müssen. Unternehmen sind nun gezwungen, ihre gesamte Lieferkette auf russisches Gas zu überprüfen, Vertragsfristen zu prüfen und ihre Einkaufsstrategien an einen europäischen Markt ohne russisches Gas anzupassen.

Fundamentale Wende in der europäischen Energiepolitik

Die Verordnung ist der finale Schritt der REPowerEU-Strategie. Ziel ist es, Russland Einnahmen aus Energieexporten zu entziehen und die europäische Wirtschaft vor Erpressung zu schützen. Die EU-Kommission zeigt sich zuversichtlich, dass der globale Markt genug alternative Lieferanten bietet, um die Versorgungssicherheit ohne massive Preisschocks zu gewährleisten.

Der Fokus liegt nun auf der Umsetzung. Gleichzeitig bereitet Brüssel bereits den nächsten strategischen Schlag vor: einen ähnlichen gesetzlichen Ausstieg aus verbliebenen russischen Ölimporten bis Ende 2027. Diese Verordnung markiert einen Point of no Return. Sie wird die geopolitischen und wirtschaftlichen Koordinaten des Kontinents für Jahrzehnte neu justieren.

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