ESMA, EU-Finanzaufsicht

ESMA beendet Ära der vagen Öko-Versprechen

17.01.2026 - 14:13:12

Die EU-Finanzaufsicht verschärft die Regeln für Nachhaltigkeitsversprechen. Ab März müssen ESG-Aussagen klar, fair und vollständig belegt sein, während generische Umweltclaims verboten werden.

Europas Finanzaufsicht schließt die letzten Schlupflöcher für Greenwashing. Ab März gelten neue, harte Regeln für alle Nachhaltigkeitsversprechen an Verbraucher und Investoren.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat diese Woche die Messlatte für Unternehmenskommunikation in Sachen Nachhaltigkeit deutlich höher gelegt. In einer wegweisenden Stellungnahme vom 14. Januar legte die Behörde vier strikte Prinzipien für alle ESG-Behauptungen fest: Sie müssen klar, fair, nicht irreführend und vollständig belegt sein. Diese Leitlinien kommen genau zum richtigen Zeitpunkt – nur wenige Wochen vor der entscheidenden Frist im März 2026, bis zu der alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in nationales Recht umsetzen müssen.

Neue Prinzipien für ESG-Strategien entzaubern Greenwashing

Die ESMA reagiert mit ihrer thematischen Stellungnahme auf die wachsende Sorge vor Greenwashing bei Finanzprodukten. Der Fokus liegt auf ESG-Strategien, die an Privatanleger vermarktet werden – ein Bereich, der bisher von regulatorischer Unschärfe geprägt war.

Ein zentraler Punkt: Die Aufsicht unterscheidet nun scharf zwischen „ESG-Integration“ und „ESG-Ausschluss“. Diese Begriffe dürfen in Marketingmaterialien nicht länger vermischt werden. Ein Fonds, der „ESG-Integration“ verspricht, muss nachweisen, wie Umweltrisiken systematisch in den gesamten Anlageprozess einfließen. Das bloße Ausschließen umstrittener Branchen wie Tabak oder Waffen – nun klar als „Ausschlussstrategie“ definiert – reicht dafür nicht mehr aus.

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Damit schließt die ESMA ein Schlupfloch, das Fondsgesellschaften und Unternehmen lange nutzten. Breite „Nachhaltigkeits“-Label für Produkte, die lediglich bestimmte Sektoren mieden, ohne aktiv positive Umweltwirkungen zu verfolgen, sind damit passé. Compliance-Abteilungen müssen jetzt sicherstellen, dass ihre Kommunikation exakt mit diesen technischen Definitionen übereinstimmt.

März-Deadline: EmpCo-Richtlinie bringt generelle Verbote

Die ESMA-Leitlinien fallen in die finale Phase der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie. Bis März 2026 müssen die EU-Staaten, darunter Deutschland, die Vorgaben in nationale Gesetze wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gießen.

Juristen weisen darauf hin, dass EmpCo eine „schwarze Liste“ kommerzieller Praktiken einführt, die per se verboten sind. Ab September 2026, wenn die Regeln voll anwendbar sind, sind generische Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ untersagt – es sei denn, sie werden durch anerkannt exzellente Umweltleistungen untermauert.

Ein Paradigmenwechsel betrifft die Kompensation von CO₂-Emissionen. Ein Produkt darf nicht mehr als „klimaneutral“ beworben werden, nur weil der Hersteller Emissionszertifikate gekauft hat. Der Anspruch muss echte Emissionsreduktionen innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette widerspiegeln. Der rechtliche Prüfmaßstab verschiebt sich damit von einer bloßen „Plausibilitätskontrolle“ hin zum Erfordernis überprüfbarer Primärdaten.

Erzwingung der Regeln hat bereits begonnen

Die Rechtslage für 2026 deutet auf eine deutlich verschärfte Aufsicht hin. Die internationale Anwaltskanzlei Linklaters warnte bereits am 14. Januar vor beschleunigter regulatorischer und privater Rechtsdurchsetzung in der gesamten EU. Nationale Verbraucherschutzbehörden warten demnach nicht auf den September, sondern greifen bereits jetzt auf Basis bestehender Gesetze durch – interpretiert im Lichte der kommenden Richtlinie.

Ein neues Risikofeld sind Lieferketten. Die Umwelt-NGO Canopy warnte am 15. Januar vor den wachsenden Risiken für Unternehmen, die Materialien aus bedrohten Wäldern beziehen, aber „nachhaltige Beschaffung“ beanspruchen. Solche Diskrepanzen zwischen Lieferketten-Realität und Verbraucherversprechen sind prädestiniert für Klagen.

Auch Unternehmensankündigungen wie das „Net Zero bis 2045“-Ziel von eBay vom 15. Januar werden nun an diesen neuen Maßstäben gemessen. Compliance-Abteilungen müssen sicherstellen, dass langfristige Ziele durch realistische und finanzierte Umsetzungspläne unterlegt sind.

Unsicherheit bei paralleler Green Claims Directive

Die Verschärfung der Standards erfolgt vor dem Hintergrund einer unklaren Lage bei der parallelen Green Claims Directive (GCD). Während EmpCo verbotene Praktiken auflistet, sollte die GCD die Methodik zur Belegung von Claims regeln. Berichte aus dem Spätjahr 2025 deuten jedoch darauf hin, dass die Verhandlungen hierzu ins Stocken geraten sind, vor allem im Streit um den bürokratischen Aufwand für externe Verifizierungen.

Trotz dieser Verzögerung schafft die Kombination aus EmpCo und den ESMA-Leitlinien ein scharfes Compliance-Regime. Branchenverbände sorgen sich um einen „Flickenteppich“ durch unterschiedliche nationale Umsetzungen bis März. Deutschlands strenge Auslegung des UWG setzt hier oft den Maßstab für den gesamten EU-Raum. Unternehmen im DACH-Raum sollten sich auf die strengstmögliche Interpretation der neuen Regeln vorbereiten.

Countdown für Compliance-Teams läuft

Die kommenden sechs Monate werden entscheidend. Bis März werden die konkreten nationalen Gesetze zur Umsetzung von EmpCo vorliegen. Rechtsabteilungen können dann finale Lückenanalysen ihrer Marketingversprechen durchführen.

Experten rechnen im zweiten Quartal 2026 mit einer Welle stiller „Aufräumaktionen“. Unternehmen werden ältere, unbelegte Blogbeiträge, Verpackungsetiketten und Nachhaltigkeitsberichte entfernen, die den neuen Schwellenwert von „klar, fair und nicht irreführend“ nicht erfüllen. Die ESMA-Stellungnahme vom 14. Januar ist die letzte Warnung: Die Ära vager Öko-Versprechen ist rechtlich beendet. Die Mechanismen zur Durchsetzung sind aktiv.

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