Kontrollerlangung, Zielgesellschaft

Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: creditshelf AG; Bieter: First Capital AG

19.06.2026 - 11:05:19 | dpa.de

EQS-WpÜG: First Capital AG / Kontrollerlangung Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: creditshelf AG; Bieter: First Capital AG 19.06.2026 / 11:05 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.


EQS-WpÜG: First Capital AG / Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: creditshelf AG; Bieter: First Capital
AG



19.06.2026 / 11:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.



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Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die creditshelf
Aktiengesellschaft gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)



1. Bieter:



First Capital AG



Ludwigstraße 9,



80539 München



eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 297229



2. Zielgesellschaft:



creditshelf Aktiengesellschaft



Hausener Weg 29,



60489 Frankfurt am Main



eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
112087



3. Aktien der Zielgesellschaft



Auf den Inhaber lautende Stückaktien, ISIN DE000A41YEG8 / WKN A41YEG



4. Angaben zum Kontrollerwerb



Der Bieter hat am 11. Juni 2026 durch den Erwerb von Aktien der
Zielgesellschaft die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG
über die Zielgesellschaft erlangt.



Der Bieter verfügt unmittelbar über 640.000 Stückaktien der
Zielgesellschaft, mithin über insgesamt 64,00% der Stimmen an der
Zielgesellschaft.



Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält der Bieter keine
weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.



5. Weiterer Kontrollerwerber



Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch
den Bieter hat auch folgende Person mittelbar die Kontrolle im Sinne von §
35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:



Herr Philipp von Erffa, München, geb. 30. August 1990



Herr Philipp von Erffa hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft.
Ihm werden aber die Stimmrechte aus den vom Bieter unmittelbar gehaltenen
640.000 Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe von
64,00% an der Zielgesellschaft, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
zugerechnet.



Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
daher auch im Namen der vorstehend genannten Person ("Weiterer
Kontrollerwerber").



Der Bieter wird mit der Durchführung des Pflichtangebots, sofern keine
Befreiung erteit wird, auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen
des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.



6. Veröffentlichung der Angebotsunterlage



Sofern von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine
Befreiung erteilt wird, wird der Bieter nach Gestattung der Veröffentlichung
der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2
WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der creditshelf
Aktiengesellschaft abgeben ("Pflichtangebot"). Sofern von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht keine Befreiung erteilt wird, wird die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Pflichtangebot
betreffender Informationen nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter



www.firstcapital.de/pflichtangebot_creditshelf



erfolgen.



Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im
Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.



7. Wichtige Informationen



Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
Zielgesellschaft dar. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.



Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt.



München, den 18. Juni 2026



First Capital AG



Der Vorstand




Ende der WpÜG-Mitteilung



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   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard)





   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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