EQS-News, Clearway

EQS-News: Clearway Capital lehnt den vorgeschlagenen GZO-Nachlassvertrag ab (deutsch)

Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 13:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Clearway Capital lehnt den vorgeschlagenen GZO-Nachlassvertrag ab Lemongrass Communications AG / Schlagwort(e): Rechtssache Clearway Capital lehnt den vorgeschlagenen GZO-Nachlassvertrag ab 07.09.2026 / 13:00 CET/CEST --------------------------------------------------------------------------- Medienmitteilung Clearway Capital fordert Gläubiger dazu auf, den vorgeschlagenen GZO-Nachlassvertrag abzulehnen Zürich, 7.

Clearway Capital lehnt den vorgeschlagenen GZO-Nachlassvertrag ab


Lemongrass Communications AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Clearway Capital lehnt den vorgeschlagenen GZO-Nachlassvertrag ab



07.09.2026 / 13:00 CET/CEST



---------------------------------------------------------------------------



Medienmitteilung



Clearway Capital fordert Gläubiger dazu auf, den vorgeschlagenen
GZO-Nachlassvertrag abzulehnen



Zürich, 7. September 2026 - Clearway Capital Partners ICAV («Clearway»),
Gläubigerin der GZO AG Spital Wetzikon («GZO») und federführendes Mitglied
der GZO-Gläubigergruppe, wird gegen den Nachlassvertrag stimmen, der den
Gläubigern an der Gläubigerversammlung vom Oktober 2026 zur Abstimmung
vorgelegt wird. Clearway ruft sämtliche Gläubiger der GZO AG dazu auf, den
Nachlassvertrag ebenfalls abzulehnen.



Den Gläubigern wird mit dem aktuellen Vorschlag die schlechtere von zwei
Offerten zur Abstimmung vorgelegt. Der Plan der GZO AG mit der Thurmed AG
als strategische Investorin sieht lediglich CHF 70,1 Millionen an
Barauszahlungen vor, was nur 29,0 Prozent der ausstehenden Forderungen
entspricht. Die ausgewiesene Rückzahlungsquote von 39,3 - 47,5 Prozent
stellt den effektiven wirtschaftlichen Wert des Angebots deutlich zu hoch
dar, da sie auf aufgeschobenen und höchst unsicheren Komponenten basiert:
10,3 Prozent werden über die kommenden zehn Jahre verteilt, ohne Verzinsung
oder Sicherheiten; weitere 8,2 Prozent hängen vollständig vom Ausgang des
Rechtsstreits zwischen der GZO AG und der Generalunternehmung Steiner ab;
die zusätzliche EBITDA-abhängige Zahlung lässt sich zudem nicht kalkulieren,
da sie voraussetzt, dass die GZO AG eine operative Marge von 8 Prozent
erreichen wird - deutlich mehr als die im Jahr 2025 erzielten 5,1 Prozent.
Clearway misst den bedingten Komponenten daher keinen Wert und der
aufgeschobenen Zahlung lediglich einen minimalen Barwert bei.



Den Gläubigern wurde die Möglichkeit verwehrt, den Vorschlag mit einer
wesentlich besseren Alternative zu vergleichen, die von der GZO AG abgelehnt
wurde. Am 29. Juli 2026 unterbreitete die Infracore SA ein verbindliches,
vollständig finanziertes Angebot über CHF 55 Millionen in bar für die
GZO-Immobilien, zahlbar nach Bestätigung des Nachlassvertrags. Zusammen mit
den in der geprüften Jahresrechnung 2025 von GZO ausgewiesenen flüssigen
Mitteln und Wertschriften in Höhe von CHF 96,5 Millionen hätte dieses
Angebot nach Einschätzung von Clearway eine sofortige Barauszahlung von bis
zu 60 Prozent der Forderungen ermöglichen können - in etwa doppelt so viel,
wie den Gläubigern nun zur Annahme vorgeschlagen wird.



Die GZO AG wies das Infracore Angebot zurück, gestützt auf eine Beurteilung
des Beratungsunternehmens PwC, die den Gläubigern nicht offengelegt wurde.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Gläubiger aufgefordert werden, die
Beurteilung eines Beratungsunternehmens zu akzeptieren, ohne Einsicht in die
zugrunde liegende Analyse zu erhalten. Der Vergleich mit dem Konkurs, der
zur Begründung des aktuellen Plans herangezogen wird, basiert auf einem
Liquidationsstatus, der das gesamte Anlagevermögen der GZO mit CHF 12,0
Millionen bewertet - und das Spitalgrundstück selbst mit null. Ein
verbindliches Angebot hat nun für genau diese Immobilie einen Marktpreis
festgelegt: CHF 55 Millionen, mehr als das Vierfache des Betrags, der den
Gläubigern zuvor genannt wurde.



Für sämtliche Gläubiger ist zudem von Bedeutung, dass in der anstehenden
Abstimmung nicht allein nach der Anzahl der Stimmenden entschieden wird.
Gemäss Artikel 305 SchKG können Gläubiger, die mehr als ein Drittel der
gesamten Forderungssumme vertreten, den Nachlassvertrag blockieren,
unabhängig davon, wie viele Gläubiger pro Kopf dafür stimmen.



An der Gläubigerversammlung im September 2025 wurde die Position von
Clearway von Gläubiger mit Forderungen im Wert von rund CHF 165 Millionen
unterstützt - was ungefähr zwei Drittel der Gesamtforderungen entspricht. Es
wird entscheidend sein, dass möglichst viele Gläubiger an der Versammlung
vom Oktober teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Clearway ist überzeugt
davon, dass der Nachlassvertrag in seiner jetzigen Form keine Zustimmung
finden wird, und ruft sämtliche Gläubiger dazu auf, entweder persönlich oder
mittels Vollmacht an der Abstimmung teilzunehmen.



«Die Gläubiger werden aufgefordert, auf 70 Prozent ihrer Forderungen zu
verzichten, um ein Spital zu rekapitalisieren, an dem sie weder
Eigentumsrechte noch Sicherheiten erhalten und zudem für die ihnen weiterhin
geschuldeten Beträge keine Zinsen bekommen. Gleichzeitig wurde von der GZO
AG ein wesentlich besseres Angebot abgelehnt, ohne den Gläubigern die
Möglichkeit zu geben, dieses zu prüfen», sagt Gianluca Ferrari, Gründer von
Clearway Capital. «Der jetzige Plan basiert nicht darauf, was die GZO AG in
der Lage wäre zu zahlen. Er basiert auf der Annahme der GZO AG, was die
Gläubiger bereit sein könnten zu akzeptieren», fügte er hinzu.



Clearway wird die Gläubiger im Vorfeld der Versammlung über weitere
Entwicklungen informieren und allen Gläubigern, die gegen den
Nachlassvertrag stimmen möchten, praktische Unterstützung bieten. Clearway
prüft zudem sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zum Schutz
der Gläubigerinteressen, auch bezüglich der Entscheidungen, die zur heutigen
Situation der Gläubiger geführt haben.



Gläubiger können sich bei Fragen zur Ausübung ihres Stimmrechts direkt an
Clearway wenden.




Kontakt für Medien:



Lemongrass Communications AG



susanne.muehlemann@lemongrass.agency
+41 79 223 70 81



Kontakt für Investoren:



contact@gzo-bondholder.ch



Über Clearway Capital:
Clearway Capital Partners ist ein Investmentfonds, der in a.o. Situationen
auf dem westeuropäischen Markt investiert und als verantwortungsbewusster
Eigentümer Wertsteigerungen erzielen möchte. Mit Schwerpunkt auf dem Schutz
der Rechte von Anlegern und der Gewährleistung einer fairen Behandlung aller
Stakeholder setzt sich Clearway Capital aktiv für transparente und gerechte
Unternehmensführung ein.




---------------------------------------------------------------------------



Zusatzmaterial zur Meldung:



Datei:
https://nwr.eqs-cockpit.com/fncls2.ssx?fn=redirect&u=25a4b4665d6f8943ffc4f864d70d9f83
Dateibeschreibung: Clearway_GZO_MM_07_09_26_D



---------------------------------------------------------------------------



Ende der Medienmitteilungen
Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=e9ac766a-aa99-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de



---------------------------------------------------------------------------



2394934 07.09.2026 CET/CEST




Disclaimer...

de | boerse | 70062982 |