ePb-Gesetz beendet die Ära der Papier-Urkunden
23.12.2025 - 02:09:12Ab nächster Woche können Notare in Deutschland Beurkundungen vollständig digital und ohne Medienbruch durchführen. Das neue Gesetz schafft die letzte Papier-Lücke im System und treibt die Digitalisierung der Justiz entscheidend voran.
Die traditionelle Papier-Urkunde hat in Deutschland ausgedient. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (ePb-Gesetz) am 29. Dezember 2025 schließt der Gesetzgeber die letzte digitale Lücke im Notarsystem. Bisher musste selbst bei digitalen Archiven noch auf Papier unterschrieben werden, das der Notar anschließend einscannen musste – ein zeitraubender und fehleranfälliger Medienbruch.
„Die elektronische Präsenzbeurkundung schließt die letzte Digitalisierungslücke“, erklärt die Bundesnotarkammer (BNotK) in einer aktuellen Mitteilung. Ab Montag können Notare Urkunden original elektronisch erstellen, von den Parteien auf Tablets oder Signaturpads unterzeichnen lassen und selbst mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Wer elektronische Urkunden empfängt oder verarbeiten muss, steht vor praktischen Fragen: Wie öffnen, kommentieren und rechtssicher archivieren Sie PDF‑Dokumente mit qualifizierten Signaturen? Ein kostenloser Praxis‑Guide erklärt Schritt für Schritt, wie Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader richtig einrichten, digitale Signaturen prüfen und vertrauliche Notar‑Dokumente bearbeiten – ganz ohne IT‑Vorkenntnisse. Jetzt kostenlosen Acrobat-Guide sichern
Der Zeitpunkt ist strategisch gewählt: Nur drei Tage später, am 1. Januar 2026, wird die elektronische Aktenführung für alle deutschen Gerichte verpflichtend. Damit entsteht ein nahtlos digitales Ökosystem für Rechtsgeschäfte.
So funktioniert die digitale Beurkundung
Die technische Umsetzung setzt auf hohe Sicherheitsstandards. Die BNotK hat detaillierte Richtlinien veröffentlicht:
- Signaturpads: Die Unterschriften der Parteien werden auf speziellen Pads erfasst. Die biometrischen Daten werden kryptografisch mit dem Dokument verbunden – jede spätere Veränderung wäre sofort erkennbar.
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Der Notar beglaubigt den Vorgang mit seiner QES, die dem physischen Siegel und Unterschrift gleichgestellt ist.
- XNP-Plattform: Der gesamte Prozess läuft über die aktualisierte Notarnetzwerkplattform XNP mit neuen „e-Beurkundungs“-Modulen.
„Die Echtheit und Unversehrtheit der elektronischen Urkunde sind im gleichen Maße gewährleistet wie bei Papierurkunden“, betont die BNotK. Für Unternehmen bedeutet das kürzere Bearbeitungszeiten bei Handelsregistereintragungen oder Grundstücksgeschäften, da digitale Urkunden sofort an Gerichte und Behörden übermittelt werden können.
Freiwilliger Start mit hohem Erwartungsdruck
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 14. November 2025 beschlossen, die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgte am 12. Dezember. BNotK-Präsident Dr. Markus Sikora spricht von einem „zentralen Schritt zur vollständigen Digitalisierung notarieller Verfahren“.
Interessant ist der freiwillige Charakter der Neuerung: Notare können zunächst weiter mit Papier arbeiten, wenn technische Probleme auftreten oder Mandanten es wünschen. Doch angesichts der ab Januar verpflichtenden E-Akte bei Gerichten rechnen Experten mit einer schnellen Verbreitung – besonders bei Notaren mit hohem Gesellschaftsrecht-Volumen.
Für deutsche Unternehmen wird die Fähigkeit, originale elektronische Notarurkunden zu empfangen, speichern und verarbeiten, zum neuen Standard. Die Tage des Wartens auf beglaubigte Papierkopien per Post sind gezählt – ersetzt durch die sofortige Lieferung kryptografisch gesicherter Dateien.
PS: Wer personenbezogene Daten in elektronischen Urkunden verarbeitet, sollte auch sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten prüfen. Ein praxisorientiertes, kostenloses Excel‑Template hilft dabei, die Anforderungen nach Art. 30 DSGVO korrekt zu dokumentieren und Datenschutzprüfungen souverän zu bestehen – speziell nützlich für Unternehmen, die nun häufiger digitale Notar‑Dokumente erhalten. Jetzt Verarbeitungsverzeichnis herunterladen


