ePA-Vergütung: Verlängerung sichert Praxen Honorare bis Mitte 2026
28.11.2025 - 22:30:12Aufatmen in deutschen Arztpraxen: Die elektronische Patientenakte bleibt vorerst finanziell kalkulierbar. KBV und Krankenkassen einigen sich auf Übergangslösung – während im Hintergrund die Uhr für säumige Praxen tickt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben gestern die Verlängerung der Vergütungsregelung für die elektronische Patientenakte (ePA) beschlossen. Die Honorierung für die Erstbefüllung der Akten läuft nun bis zum 30. Juni 2026 weiter. Damit erhalten Arztpraxen finanzielle Planungssicherheit, während die seit April 2025 laufende “ePA für alle” in ihre entscheidende Phase eintritt.
Konkret bedeutet die Einigung: Die Erstbefüllung wird weiterhin mit 89 Punkten vergütet, was ab dem 1. Januar 2026 rund 11,34 Euro entspricht. Dieser Betrag gilt einmalig pro Patient, wenn Arzt oder Psychotherapeut das erste relevante Dokument – etwa einen Befundbericht, Arztbrief oder OP-Bericht – in die digitale Akte hochlädt.
“Der Grund für die erneute Verlängerung: Die Verhandlungen über eine andere Vergütungsstruktur dauern noch an”, erklärte die KBV in ihrer offiziellen Mitteilung. Ursprünglich sollte bis Ende 2025 ein dauerhaftes Vergütungsmodell stehen. Doch die operative Komplexität der Digitalisierung machte den Beteiligten einen Strich durch die Rechnung.
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Entscheidend für die Praxen: Auch die Honorare für nachfolgende Dokumenten-Uploads bleiben extrabudgetär. Diese finanzielle Absicherung gilt als unverzichtbarer Anreiz, damit Ärzte die arbeitsintensive Digitalisierung von Patientenhistorien vorantreiben – gerade im “Endspurt” des Einführungsjahres.
Späte Startphase, lange Nachwirkungen
Die “ePA für alle” startete nicht wie geplant im Januar, sondern erst am 29. April 2025 bundesweit. Seitdem haben Millionen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten – sofern sie nicht aktiv widersprochen haben.
Für Praxen bedeutete das einen massiven Umbruch im Arbeitsalltag. Die technische Anbindung war nur der erste Schritt. Die eigentliche Herausforderung: die Befüllung mit Daten. Die Erstbefüllung läuft nicht automatisiert für historische Informationen. Medizinisches Personal muss vorhandene digitale Dokumente manuell auswählen, formatieren und hochladen.
“Die Verlängerung bis Juni 2026 erkennt die Realität vor Ort an”, kommentierten Branchenbeobachter. Praxen befinden sich noch mitten in der Anlaufphase. Jetzt den finanziellen Anreiz zu streichen, wäre kontraproduktiv gewesen – gerade wo das System endlich Fahrt aufnimmt.
E-Rezept befüllt ePA – aber nicht vergütbar
Parallel zur ePA hat sich das E-Rezept als Standard etabliert. Ende 2025 werden routinemäßig Hunderte Millionen digitale Verordnungen eingelöst. Die beiden Systeme wachsen zunehmend zusammen: Die elektronische Medikationsliste (eML) der ePA wird automatisch mit E-Rezept-Daten gefüttert.
Doch Vorsicht: Diese automatische Datenübertragung zählt nicht zur vergüteten Erstbefüllung, stellte die KBV gestern klar. Die Unterscheidung ist praxisrelevant:
- Automatisch (nicht honoriert): Medikationsdaten aus E-Rezepten fließen ohne Zutun in die ePA
- Manuell (honoriert): Upload unstrukturierter Daten wie PDF-Befunde, Arztbriefe und komplexe Berichte erfordert aktiven Aufwand – nur das wird mit 11,34 Euro vergütet
Diese Trennung zeigt die Doppelnatur der Digitalisierung: Routinetransaktionen laufen automatisch, die Digitalisierung komplexer Krankengeschichten wird gezielt incentiviert.
2026: Verhandlungen und Sanktionsdrohung
Was kommt nach Juni? Die erste Jahreshälfte 2026 wird zwei Baustellen dominieren:
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Verhandlung des Dauer-Honorarmodells: KBV und Krankenkassen müssen ein nachhaltiges System entwickeln, das über “Erstbefüllung” hinausgeht zur “kontinuierlichen Pflege” der digitalen Akte.
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Technische Optimierung: Die Gematik arbeitet an Updates, um die als “klicklastig” kritisierte Dokumenten-Upload-Funktion zu verbessern.
Doch nicht alle können entspannt sein. Für Praxen, die sich der Digitalisierung verweigern, wird es ernst. Sanktionen wegen Nicht-Nutzung der ePA – bis Oktober 2025 ausgesetzt – rücken näher. Die Ärztezeitung meldete am 27. November, dass “Sanktionen im Haus stehen” für das kommende Jahr.
Die Botschaft an Praxismanager ist eindeutig: Die Finanzierung steht für weitere sechs Monate. Jetzt gilt es, die umfassende Digitalisierung der Patientendaten voranzutreiben – denn der Übergang zur volldigitalen Versorgung ist ein Marathon, kein Sprint.
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