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EQS-News: Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet (deutsch)

13.05.2026 - 15:45:29 | dpa.de

Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet EQS-News: RCB Fund Services / Schlagwort(e): Rechtssache Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet 13.05.2026 / 15:45 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet


EQS-News: RCB Fund Services / Schlagwort(e): Rechtssache
Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet



13.05.2026 / 15:45 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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WASHINGTON, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die RCB Fund Services LLC ("RCB"),
die im Auftrag des US-Justizministeriums ("DOJ") als Anspruchsverwalter für
den AirBit Victim Fund (den "AVF") fungiert, gab heute bekannt, dass das
Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Opfer des AirBit-Club-Betrugs
eröffnet wurde.



Der AVF wurde vom DOJ eingerichtet, um Personen zu entschädigen, die infolge
eines betrügerischen Vorhabens im Rahmen des AirBit Clubs finanzielle
Verluste erlitten haben. Der AVF soll Opfern eine Entschädigung gewähren,
die aufgrund falscher Angaben zum Kauf von AirBit-Club-Mitgliedschaften
verleitet wurden, darunter Versprechen garantierter täglicher Renditen, die
angeblich durch Mining und Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden.
Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren im Rahmen des AVF finden
Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.



Wer ist teilnahmeberechtigt?
Um Anspruch auf Entschädigung durch den AVF zu haben, muss eine Person als
"Opfer" des AirBit-Betrugs gelten. Als Opfer gilt eine Person, die infolge
des Betrugs einen direkten finanziellen Schaden erlitten hat. Personen, die
keinen tatsächlichen finanziellen Verlust erlitten haben, wie beispielsweise
diejenigen, die lediglich Gelder im Auftrag anderer überwiesen haben, haben
keinen Anspruch auf Entschädigung.



Wie werden die Verluste berechnet?
Die anrechnungsfähigen Verluste werden nach der "Cash-in, Cash-out"-Methode
berechnet. Nach diesem Ansatz muss der Antragsteller den Gesamtbetrag an
Bargeld und/oder virtueller Währung nachweisen, der für den Erwerb von
AirBit-Club-Mitgliedschaften aufgewendet wurde ("Cash-in"). Dieser Betrag
wird dann um alle Gelder oder virtuelle Währung gekürzt, die aus dem AirBit
Club abgehoben wurden ("Cash-out"). Etwaige fiktive oder papierhafte
Gewinne, die den Teilnehmern gemeldet wurden, werden bei der Ermittlung der
anrechenbaren Verluste nicht berücksichtigt.



Antragsverfahren:
Um teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum Ablauf der Antragsfrist ein
ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen
einreichen.



Am einfachsten ist es, die Anmeldung online vorzunehmen:
www.airbitvictimfund.com



Alternativ können Antragsteller:



  * ein Antragsformular von der Website herunterladen und ausdrucken und es
    an die unten angegebene Adresse senden;



  * ein Formular unter der gebührenfreien Rufnummer (800) 765-7251
    anfordern; oder



  * ein Formular per E-Mail anfordern unter info@airbitvictimfund.com an.



Einreichungsfrist für Anträge
Alle Anträge müssen online eingereicht werden oder spätestens am 31. Juli
2026 um Mitternacht abgestempelt sein.



Jetzt anmelden
AirBit Victim Fund
PO Box 6090
Syracuse, NY 13217-6090
Gebührenfrei: (800) 765-7251



Logo - https://mma.prnewswire.com/media/1395768/RCBFS__Logo.jpg



Cision View original content:
https://www.prnewswire.com/news-releases/entschadigungsfonds-fur-opfer-des-airbit-club-betrugs-eingerichtet-302768632.html




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