Entgelt-Transparenz, Betriebsräte

Entgelt-Transparenz: Betriebsräte erhalten historische Mitbestimmungsrechte

06.01.2026 - 23:55:12

Deutsche Unternehmen müssen ab Juni 2026 Gehälter offenlegen. Betriebsräte erhalten erweiterte Mitbestimmungsrechte, um geschlechtsbedingte Lohnlücken zu analysieren und zu schließen.

Ab Juni 2026 müssen deutsche Unternehmen Gehälter offenlegen – und Betriebsräte werden zu Architekten gerechter Lohnstrukturen. Das Ringen um die Umsetzung der EU-Richtlinie erreicht seinen Höhepunkt.

BERLIN – Fünf Monate vor Fristende spitzt sich der Streit um die nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zu. Das Bundesfamilienministerium unter Karin Prien finalisiert den Gesetzentwurf, der noch im Januar vorgelegt werden soll. Für Betriebsräte bedeutet die Richtlinie die größte Ausweitung ihrer Mitbestimmungsrechte in Lohnfragen seit Jahrzehnten. Arbeitgeberverbände warnen indes vor bürokratischer Überlastung.

Der Countdown läuft: Juni 2026 als Stichtag

Nach dem Abschlussbericht einer Expertengruppe im November 2025 hat der Umsetzungsprozess Fahrt aufgenommen. Der Entwurf sieht vor, die Schwelle für verbindliche Gehaltsberichte von bisher 500 auf 100 Beschäftigte zu senken. Tausende Mittelständler wären damit erstmals strengen Transparenzregeln unterworfen.

Kern der Neuregelung ist die „Gemeinsame Entgeltbewertung“. Zeigt der Gehaltsbericht eines Unternehmens eine unerklärte Lohnlücke von über fünf Prozent zwischen Frauen und Männern, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat eine detaillierte Analyse durchführen. Der Betriebsrat wird damit vom Kontrollorgan zum aktiven Gestalter der Entgeltstruktur.

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Betriebsräte als Hüter der Lohngerechtigkeit

Die Richtlinie stattet Betriebsräte mit neuen Machtinstrumenten aus. Juristen erwarten, dass die Definition von „gleichwertiger Arbeit“ zum zentralen Konfliktfeld im Betriebsalltag wird. Neu ist die Beweislastumkehr: Arbeitgeber müssen künftig nachweisen, dass Gehaltsunterschiede nicht geschlechtsbedingt sind.

Betriebsräte werden bei der Festlegung objektiver Bewertungskriterien mitreden – etwa bei der Gewichtung von körperlicher Belastung gegenüber mentalem Stress. Besonders betroffen sind Branchen, in denen „typisch weibliche“ Verwaltungstätigkeiten historisch schlechter bezahlt werden als „typisch männliche“ technische Jobs.

Arbeitsrechtsexperten raten Betriebsräten, jetzt bestehende Arbeitsbewertungssysteme zu prüfen. Das erweiterte Auskunftsrecht für alle Beschäftigten dürfte ab Juni zu einer Flut von Anfragen führen.

Fronten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften verhärten sich

Die anstehende Gesetzgebung hat den Konflikt zwischen Sozialpartnern verschärft. Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnt vor erdrückendem Dokumentationsaufwand, besonders für den Mittelstand. Man fürchte einen „Angriff auf die Tarifautonomie“ und pocht auf die Nutzung aller Spielräume der EU-Richtlinie.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Neuregelung als überfälligen Schritt gegen die Lohnlücke, die 2025 unbereinigt bei etwa 16 Prozent lag. Gewerkschafter argumentieren, Transparenz sei der einzige Weg, um strukturelle Unterbewertung „weiblicher“ Berufe aufzudecken. Das Bürokratie-Argument sei nur ein Vorwand.

Revolution im Recruiting: Geheimniskrämerei adé

Ab Mitte 2026 wird auch das Einstellungsverfahren auf den Kopf gestellt. Unternehmen müssen in Stellenausschreibungen oder vor dem Vorstellungsgespräch die Einstiegsvergütung oder deren Bandbreite nennen. Die Frage nach der Gehaltshistorie wird verboten.

Marktbeobachter prophezeien einen Kulturschock für den deutschen Arbeitsmarkt, wo Geheimhaltung lange Tradition hatte. Für Betriebsräte bietet die Transparenz bei Neueinstellungen neue Vergleichsmaßstäbe. Werden neue Mitarbeiter deutlich besser bezahlt als bestehende Kollegen in vergleichbaren Positionen, dürfte das sofortige Anpassungsforderungen auslösen – mit dem Betriebsrat als Vermittler.

Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Die kommenden Wochen sind entscheidend. Das Kabinett soll den Gesetzentwurf im Februar beschließen, dann bleibt nur ein knappes Zeitfenster für die parlamentarische Beratung bis zum Stichtag 7. Juni 2026. Unternehmen, die ihre Gehaltsdaten noch nicht analysiert haben, sollten umgehend handeln.

Experten rechnen in der zweiten Jahreshälfte 2026 mit einer Welle von Anpassungen in Vergütungssystemen. Betriebsräten wird geraten, schon jetzt die Bildung gemeinsamer Arbeitsgruppen mit der Geschäftsführung zu fordern, um die Bewertungskriterien zu definieren. Die Ära der Geheimniskrämerei bei Gehältern ist vorbei – die Frage ist nur, wie reibungslos der Übergang in die neue Transparenz gelingt.

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