Enteignung, Staat

Enteignung: Warum der Staat bei Straßen schneller zupackt als bei Wohnungen

05.02.2026 - 07:54:12

Der Staat nutzt Enteignungen für Infrastruktur routinemäßig, während die Umsetzung des Berliner Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne politisch blockiert ist.

In Deutschland enteignet der Staat routinemäßig für Autobahnen – doch bei der Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin herrscht politischer Stillstand. Diese Diskrepanz wirft grundlegende Fragen zum Gemeinwohl auf.

Während der Bau neuer Bundesstraßen oft auf enteignetem Land erfolgt, stockt die Umsetzung des Berliner Volksentscheids zur Wohnungs-Vergesellschaftung. Beide Fälle berufen sich auf das Grundgesetz, doch ihre politische Behandlung könnte unterschiedlicher nicht sein.

Artikel 14: Die stille Routine der Infrastruktur-Enteignung

Für Straßenbauprojekte ist die Enteignung von Grundstücken ein etabliertes Mittel. Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 14 des Grundgesetzes, der Eingriffe „nur zum Wohle der Allgemeinheit“ erlaubt.

  • Allein 2022 liefen 127 Enteignungsverfahren für Fernstraßen.
  • Seit 2020 wurden sogar 566 Verfahren für Verkehrsprojekte eingeleitet.

Die Entschädigung orientiert sich am Verkehrswert. Diese Eingriffe gelten als notwendig für die wirtschaftliche Entwicklung und werden juristisch kaum infrage gestellt.

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Artikel 15: Das ungenutzte Werkzeug der Vergesellschaftung

Ganz anders sieht es in Berlin aus. Hier geht es um Artikel 15 – eine bislang unangetastete Grundgesetzbestimmung. Sie ermöglicht die Überführung von „Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln“ in Gemeineigentum.

Im September 2021 stimmten 59,1 Prozent der Berliner für die Ausarbeitung eines Gesetzes, um große Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zu sichern. Eine Expertenkommission des Senats sah 2023 keine verfassungsrechtlichen Hürden.

Doch warum kommt das Verfahren nicht voran?

Politischer Stillstand in Berlin

Die Umsetzung des Volksentscheids spaltet die Berliner Koalition aus CDU und SPD. Die CDU lehnt die Vergesellschaftung strikt ab, die SPD zeigt sich zögerlich.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wirft dem Senat Verschleppung vor und hat einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Fronten sind verhärtet:

  • Gegner warnen vor Kosten von bis zu 36 Milliarden Euro und einem schlechteren Investitionsklima.
  • Befürworter argumentieren, dass sich die Maßnahme langfristig selbst finanziere und alternativlos sei.

Zwei Welten des Gemeinwohls

Der Kontrast zeigt ein grundsätzliches Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht die projektbezogene Enteignung für ein konkretes Bauwerk. Auf der anderen Seite die systemische Vergesellschaftung, die einen ganzen Wirtschaftszweig neu ordnen will.

Beide Instrumente dienen dem Gemeinwohl – doch die Definition, was dieses Wohl ist, variiert stark. Während Infrastruktur als staatliche Kernaufgabe gilt, ist die Bereitstellung von Wohnraum traditionell stärker dem Markt überlassen.

Die Berliner Blockade spiegelt diese grundsätzliche Unsicherheit wider. Sollte ein Vergesellschaftungsgesetz doch noch kommen, gilt ein jahrelanger Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht als sicher. Bis dahin werden für neue Straßen weiter Fakten geschaffen – im Wohnungsbau hingegen wartet man auf politische Entscheidungen.

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