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Endor AG: Investorengruppe Jackermeier beantragt außerordentlicheHauptversammlungLandshut - Die Investorengruppe um den Gründer und Hauptaktionär ThomasJackermeier verlangt die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichenHauptversammlung (ao HV) der Endor AG.

03.06.2024 - 14:58:20

Investorengruppe Jackermeier / Endor AG: Investorengruppe Jackermeier ...

Sie schließt sich damit einem Antrag derSchutzvereinigung der Kleinaktionäre (SdK) an. Die Investorengruppe hat einenentsprechenden Antrag am 28. Mai 2024 der Endor AG übergeben. Am 3. Juni 2024wurde zudem ein Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung nach § 122 Abs. 3 AktGbeim Amtsgericht Landshut eingereicht. Darin verlangt die Investorengruppe auchdie Behandlung einer umfangreichen Tagesordnung, die sich aus den Vorgängen umdie Endor AG in den vergangenen Monaten ergibt.

Die Einberufung einer ao HV ist schon alleine deshalb zwingend erforderlich,weil der Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals vorliegt. Das gehtaus den Angebotsunterlagen des von der Endor AG beauftragtenBeratungsunternehmens götzpartners hervor, das auf dieser Basis seit AprilInvestoren suchte. Bereits im Februar 2024 hatten die Wirtschaftsprüfer vonbachert&partner festgestellt, dass die Hälfte des Grundkapitals verlorengegangen war. Nach Paragraph 92 Abs. 1 Aktiengesetz hätte der Vorstand daher beiBekanntwerden dieser Tatsache unverzüglich eine ao HV einberufen und denAktionären und dem Kapitalmarkt diese Tatsache anzeigen müssen. Die Unterlagenliegen der Investorengruppe vor. Vorstand und Aufsichtsrat der Endor AG sind am21. Mai 2024 an diese Pflicht erinnert und auf die Konsequenzen einerUnterlassung hingewiesen worden.

Die Tagesordnung für die ao HV soll nach dem Willen der Investorengruppe unteranderem Anträge zu den folgenden Punkten enthalten:

- Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand der Endor AG- Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder Ingo Weber und Rudolf Dittrich- Wahl von Herrn Werner Zieglmaier und Herrn Robin von Büren in den Aufsichtsrat- Bestellung eines Sonderprüfers zur Überprüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Endor AG- Beschluss über eine Kapitalerhöhung im Volumen von bis zu 70 Mio EUR unter Gewährung der gesetzlichen Bezugsrechte

Die Investorengruppe hat zudem eine umfangreiche Schutzschrift erstellen lassen,die dem zuständigen Restrukturierungsgericht in München dann vorgelegt wird,wenn der Vorstand der Endor AG dort einen Antrag auf Restrukturierung nachStaRUG stellt. Bisher wurde StaRUG beim Gericht, wohl als Reaktion auf dieEinreichung des HV-Einberufungsverlangens beim Amtsgericht Landshut, lediglichangekündigt. Die Schutzschrift umfasst u.a. Beweise dafür, dass der Vorstandseiner gesetzlichen Pflicht gemäß § 92 Abs. 1 AktG zur Einberufung einer ao HVnicht nachgekommen ist, dass die Investorensuche durch goetzpartnersausschließlich auf eine Sanierung unter StaRUG ausgerichtet war und dass mehrerepotenzielle Investoren durch den Vorstand und goetzpartners ignoriert oder sogaraktiv abgelehnt wurden. Zudem verweist die Schutzschrift auf die anstehende aoHV mit der Beschlussfassung über eine umfangreiche Kapitalerhöhung, die denSanierungsprozess erfolgreich abschließen wird. Es ist schwer vorstellbar, dassdas Restrukturierungsgericht unter diesen Umständen die vom Vorstand gewünschteEnteignung der Aktionäre im Schnellverfahren beschließen wird.

Die Investorengruppe weist darauf hin, dass die kreditgebenden Banken (Postbank/Deutsche Bank, Raiffeisen Landesbank Oberösterreich, Hypovereinsbank, Oberbankund DZ Bank) zusammen mit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Endor AG seitMonaten eine Restrukturierung verhindern, die keine Enteignung der Aktionärevoraussetzt. So wurden sowohl zwei Angebote der Investorengruppe Jackermeier alsauch das Angebot eines hoch reputierlichen und liquiden Debt-Investors abgelehnt- zumeist mit der nicht glaubhaft gemachten Begründung, dass der Kapitalbedarfmittlerweile höher als das jeweilige Angebot sei.

Vor diesem Hintergrund muss auch die vorgeschlagene Kapitalerhöhung in Höhe vonbis zu 70 Mio. EUR gesehen werden. Bei einem Mittelzufluss in dieserGrößenordnung könnten alle Bankdarlehen abgelöst und die Enteignung derAktionäre über StaRUG verhindert werden. Nach gut zwei Monaten mitInvestorengesprächen gibt es zahlreiche Interessenten, die jene Aktienübernehmen würden, die nicht von Aktionären über ihre Bezugsrechte gezeichnetwerden. Zudem soll das neue Firmengebäude verkauft werden, um damit die Bilanzum rund 30 Mio. EUR zu entlasten. Die Investorengruppe ist daher fest überzeugt,das Ziel der finanziellen Sanierung auch mit einer geringeren Kapitalerhöhung zuerreichen. Dazu bedarf es allerdings einer seriösen, belastbaren Finanzplanung,die der Vorstand seit Monaten nicht vorlegen will.

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