ELMA, XML-Format

ELMA 2.0: Ab heute gilt nur noch das neue XML-Format

16.01.2026 - 01:02:12

Für Zusammenfassende Meldungen zur Umsatzsteuer gilt ab sofort zwingend das neue XML-Format. Unternehmen müssen ihre Systeme umgestellt haben, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Eine wichtige Schonfrist für die digitale Steuererklärung läuft aus. Ab sofort müssen Zusammenfassende Meldungen an das Finanzamt zwingend im neuen Standard erfolgen.

Berlin. Für tausende Unternehmen und ihre Steuerberater endet heute eine technische Gnadenfrist. Seit dem 16. Januar 2026 akzeptiert die Massendatenschnittstelle ELMA des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) nur noch Daten im neuen XML-Format. Die alte Version wurde abgeschaltet. Wer jetzt nicht umgestellt hat, riskiert fehlerhafte Übermittlungen und rechtliche Konsequenzen.

Was bedeutet das Ende der Übergangsfrist?

Die Umstellung betrifft einen zentralen Meldekanal. Über ELMA müssen Firmen, die grenzüberschreitend in der EU handeln, ihre Zusammenfassenden Meldungen zur Umsatzsteuer abgeben – vor allem bei hohem Meldeaufkommen. Seit dem 1. Dezember 2025 war das neue Format bereits verpflichtend, doch die alte Schnittstelle lief parallel. Diese Phase ist nun beendet.

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Der Wechsel ist technisch grundlegend. ELMA 2.0 standardisiert die Übertragung auf XML und macht sie damit effizienter und weniger fehleranfällig. Betroffen sind Unternehmen, Steuerkanzleien und Rechenzentren, die monatlich für viele Mandanten melden oder mehr als 1.500 Meldezeilen übermitteln. Für kleinere Meldungen bleiben die Online-Formulare in BOP und ELSTER bestehen. Wichtig: Bestehende Freischaltungen gelten weiter, eine Neuregistrierung war nicht nötig.

Warum die Buchhaltung jetzt handeln muss

Die operative Verantwortung für die Daten liegt oft in der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Eine fristgerechte, korrekte Übermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die aktuelle Umstellung könnte ein Vorbote für weitere Modernisierungen sein.

Für die Praxis heißt das: Die eingesetzte Buchhaltungssoftware muss die Daten im geforderten XML-Schema generieren und versenden können. Unternehmen mit veralteter Software können ihre Meldepflichten möglicherweise nicht mehr erfüllen. Die Pflege solcher Schnittstellen ist zur Kernaufgabe der modernen Buchhaltung geworden.

Digitalisierungsschub für die Steuerverwaltung

Die Einführung von XML ist ein logischer Schritt in der Digitalisierung. Der weltweit etablierte Standard ermöglicht den Behörden eine schnellere und stärker automatisierte Verarbeitung der enormen Datenmengen. Langfristig soll die Vereinheitlichung zu mehr Effizienz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten führen.

Der initiale Aufwand für die Systemanpassung ist jedoch beträchtlich. Die Umstellung reiht sich ein in eine Serie technologischer Wechsel, etwa in der Sozialversicherung. Das Ziel bleibt stets dasselbe: Prozesse vereinheitlichen und die Datenqualität erhöhen.

Das müssen betroffene Unternehmen jetzt tun

Firmen, die bis zuletzt die alte Schnittstelle nutzten, müssen umgehend sicherstellen, dass ihre Systeme auf ELMA 2.0 umgestellt sind. Die erste Übermittlung im neuen Format sollte genau geprüft und die Protokolle des BZSt kontrolliert werden.

Bei technischen Problemen bietet das BZSt auf seiner Webseite Leitfäden und Handbücher. Angesichts der abgelaufenen Schonfrist sollten Schwierigkeiten nicht aufgeschoben werden. Die pünktliche Abgabe ist eine gesetzliche Pflicht, deren Verletzung zu Sanktionen führen kann. Der heutige Stichtag treibt die digitale Transformation in der deutschen Steuerlandschaft somit weiter voran.

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