Elektroauto-Förderung 2026: Firmen profitieren von Steuerturbo
28.12.2025 - 21:13:12Die Bundesregierung hat zwei mächtige Steuerinstrumente für Firmen beschlossen: eine Turboabschreibung von 75 Prozent und eine erhöhte Preisgrenze für die günstige 0,25-Prozent-Besteuerung.
Die neue Bundesregierung setzt voll auf Elektromobilität – mit einem milliardenschweren Steuerpaket für Unternehmen. Während Privatleute auf eine Kaufprämie warten, können Firmen bereits ab sofort von zwei mächtigen Steuerhebeln profitieren.
Nach den politischen Umbildungen 2025 und der Bildung der neuen Koalition liegt der Fokus wieder auf Konjunkturimpulsen. Branchenkenner bezeichnen die jüngsten Maßnahmen als entscheidenden „Investitionsbooster“, der den stagnierenden Elektroauto-Markt über seinen stärksten Hebel beleben soll: die gewerbliche Fahrzeugflotte.
Turboabschreibung: Der versteckte Kaufbonus
Das Herzstück des neuen Firmenpakets ist kein direkter Geldtransfer, sondern ein Steuerinstrument mit vergleichbarer finanzieller Wirkung. Die sogenannte Turboabschreibung erlaubt Unternehmen, einen Großteil des Fahrzeugwerts sofort abzuschreiben.
Laut den finalisierten Regeln können Firmen 75 Prozent der Anschaffungskosten eines neu gekauften vollelektrischen Fahrzeugs bereits im ersten Jahr abschreiben. Diese Regel gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 gekauft wurden, und bleibt bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft.
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Für einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 60.000 Euro kann ein Unternehmen somit 45.000 Euro sofort als Betriebsausgabe geltend machen. Das reduziert den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerlast unmittelbar – ein indirekter „Kaufbonus“.
0,25-Prozent-Regel: Grenze steigt auf 100.000 Euro
Parallel zu den Abschreibungsregeln wurde die beliebte 0,25-Prozent-Besteuerung für die private Nutzung von Firmenwagen deutlich ausgeweitet. Bisher galt dieser privilegierte Steuersatz – nur ein Viertel des Standardsatzes für Verbrenner – nur für E-Autos mit einem Bruttolistenpreis bis zu 70.000 Euro.
Die neue Gesetzgebung hat diese Grenze auf 100.000 Euro angehoben. Diese Anpassung trägt der Realität steigender Fahrzeugpreise Rechnung und stellt sicher, dass Premium-Modelle deutscher Hersteller wie der Audi Q6 e-tron, BMW i5 oder Mercedes EQE komfortabel in die steuerbegünstigte Kategorie fallen.
Für Nutzer bedeutet das erhebliche Nettoersparnisse. Der Fahrer eines 85.000 Euro teuren Elektro-Dienstwagens versteuert nun nur noch rund 212 Euro monatlich statt 425 Euro oder sogar 850 Euro. Flottenmanager rechnen deshalb mit einem „Run“ auf gehobene E-Modelle Anfang 2026.
Klare Trennung: Direktprämie nur für Privatleute
Ein häufiger Verwirrungspunkt der letzten Tage war die Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Anreizen. Für Unternehmen ist entscheidend: Die viel diskutierte direkte Kaufprämie in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten.
Der Fahrplan der Regierung, der Mitte Dezember bekräftigt wurde, sieht den Start dieser Privatförderung für Anfang 2026 vor. Regierungssprecher argumentieren jedoch, dass die Kombination aus Sonderabschreibung und erweiterter 0,25-Prozent-Regel für Unternehmen einen „größeren finanziellen Hebel“ biete als ein einmaliger Scheck über 3.000 Euro.
Marktausblick: Leasing und Gebrauchtmarkt im Fokus
Die Automobilindustrie reagiert mit vorsichtigem Optimismus auf das finale Paket. Nach dem abrupten Ende des Umweltbonus Ende 2023 wird die jetzt geschaffene Klarheit begrüßt.
Wichtige Auswirkungen für 2026:
* Leasing-Renaissance: Die Abschreibungsregeln machen Leasingraten für Anbieter kalkulierbarer, was zu attraktiveren Monatsraten für Firmenkunden führen könnte.
* Gebrauchtmarkt-Effekt: Durch die Anreize für neue Firmenwagen fluten in 3-4 Jahren erschwingliche E-Autos den Gebrauchtwagenmarkt – eine „Trickle-down“-Strategie für die Breite.
* Technologieförderung: Die 100.000-Euro-Grenze stützt gezielt die deutsche Premiumklasse im internationalen Wettbewerb.
Für Buchhaltungsabteilungen gilt es nun, alle Fahrzeuganschaffungen seit Juli 2025 zu überprüfen, um die rückwirkenden Abschreibungsvorteile in den Jahresabschlüssen 2025 voll auszuschöpfen.
Überblick der neuen Regelungen (Stand: 28. Dezember 2025)
| Maßnahme | Zielgruppe | Details |
|---|---|---|
| Turboabschreibung | Unternehmen | 75 % Abschreibung im Jahr 1 für E-Autos (Kauf Juli 2025 – Dez. 2027). |
| 0,25 %-Besteuerung | Arbeitnehmer/Firmen | Grenze auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben. |
| Direktprämie | Nur Privatpersonen | 3.000 – 5.000 Euro geplant für Anfang 2026. |
| Kfz-Steuer | Alle | Befreiung für E-Autos bis 2035 verlängert. |
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