Eisige, Gefahr

Eisige Gefahr: Glatteis fordert Arbeitgeber heraus

04.02.2026 - 02:12:12

Deutschland kämpft mit gefrierendem Regen – und Unternehmen müssen jetzt handeln. Eine akute Glättewarnung des Deutschen Wetterdienstes macht den Arbeitsweg für Millionen zur Rutschpartie. Nach zahlreichen Unfällen rücken die Pflichten der Arbeitgeber in den Fokus.

Eine Luftmassengrenze bringt gefrierenden Regen und spiegelglatte Straßen. Der Deutsche Wetterdienst warnt eindringlich vor der akuten Gefahr, die bereits zu Verkehrschaos und Schulausfällen führte. Die jüngste Vergangenheit zeigt die Tragweite: Ende Januar 2026 gab es bundesweit hunderte witterungsbedingte Unfälle mit teils tödlichem Ausgang.

Die Risiken betreffen alle – Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen. Doch was bedeutet das konkret für die Verantwortung in den Betrieben?

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Die Pflichten des Arbeitgebers: Mehr als nur Streuen

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt von Unternehmen, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten – und das schließt die betrieblichen Verkehrswege explizit ein. Parkplätze, Zufahrten und Außentreppen müssen geräumt und gestreut sein.

Die zentrale Frage: Ist die Gefährdungsbeurteilung auf dem neuesten Stand? Witterungsbedingte Risiken wie Glatteis müssen darin systematisch erfasst werden. Experten raten, Räum- und Streumaßnahmen spätestens eine Stunde vor Arbeitsbeginn abzuschließen.

Prävention in der Krise: Diese Maßnahmen zählen

Angesichts der akuten Lage sind Unternehmen zum Handeln gezwungen. Effektiver Schutz geht weit über das klassische Streuen hinaus.

Kommunikation ist Schlüssel: Mitarbeiter sollten aktiv über Wetterwarnungen und Gefahren informiert werden. Firmeninterne Kanäle können hier lebenswichtige Hinweise verbreiten.

Flexibilität als Lösung: Wo immer möglich, ist Homeoffice die wirksamste Maßnahme. Flexible Arbeitszeiten helfen, den Berufsverkehr zu umgehen.

Angepasste Abläufe: Für Tätigkeiten im Freien muss die Schutzausrüstung angepasst werden – bis hin zur vorübergehenden Einstellung riskanter Arbeiten.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache

Die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) belegt das Risiko: 2024 gab es über 173.000 meldepflichtige Wegeunfälle. Mehr als 11.800 davon waren Stürze auf glatten Böden.

Diese Unfälle sind keine Bagatellen. Sie verursachen langwierige Verletzungen und hohe Kosten. Nach einem Sturz auf dem Arbeitsweg ist der Gang zum Durchgangsarzt und die Meldung an den Arbeitgeber entscheidend – nur so greift der Schutz der Unfallversicherung.

Auch Mitarbeiter sind in der Pflicht

Sicherheit ist eine geteilte Verantwortung. Die DGUV empfiehlt rutschhemmendes Schuhwerk, im Extremfall sogar Spikes. Mehr Zeit für den Weg einplanen und hektische Bewegungen vermeiden – der sogenannte „Pinguin-Gang“ mit kleinen Schritten erhöht die Stabilität.

In der Dunkelheit verbessert helle oder reflektierende Kleidung die Sichtbarkeit entscheidend. Letztlich minimiert nur das vorausschauende Handeln auf beiden Seiten die Risiken des winterlichen Arbeitsweges.

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