Ehegattensplitting, Klingbeil

Ehegattensplitting vor dem Aus: Klingbeil plant radikale Steuerreform

03.04.2026 - 10:30:57 | boerse-global.de

Die Bundesregierung will das Ehegattensplitting durch ein neues Modell mit festem Übertragungsbetrag ersetzen und die Steuerklassen III und V abschaffen. Dies soll Zweitverdiener entlasten und die Erwerbsbeteiligung fördern.

Ehegattensplitting vor dem Aus: Klingbeil plant radikale Steuerreform - Foto: über boerse-global.de

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will das Ehegattensplitting abschaffen und durch ein neues Modell ersetzen. Die Pläne bedeuten das Ende der Steuerklassen III und V und werden Millionen Haushalte treffen.

Fiktives Realsplitting: So soll das neue System funktionieren

Der Kern der Reform ist der Abschied vom bisherigen Prinzip. Statt die Gesamteinkommen zu halbieren, soll künftig ein fester Übertragungsbetrag gelten. Der Höherverdienende kann dann maximal 13.805 Euro von seiner Steuerbemessungsgrundlage abziehen – dieser Betrag wird beim Geringerverdienenden versteuert.

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Damit entfällt der enorme Steuervorteil für Paare mit sehr ungleichen Einkommen. Die Regierung will so gezielt die hohe Grenzsteuerbelastung für Zweitverdiener senken. Vor allem Frauen in Teilzeit sollen einen finanziellen Anreiz bekommen, ihre Arbeitszeit zu erhöhen.

Ein Bestandsschutz ist geplant: Die neuen Regeln sollen vor allem für Ehen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden.

Ende von Steuerklasse III und V: Mehr Netto im Monat?

Parallel plant das Finanzministerium die Abschaffung der Steuerklassen III und V. Künftig sollen alle verheirateten Paare verpflichtend in die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren wechseln.

Die Folge: Die monatliche Lohnsteuer wird genauer auf die tatsächliche Jahressteuerlast abgestimmt. Das ändert die monatlichen Nettoeinkommen deutlich.

Der Geringerverdiener – oft die Frau – bekommt voraussichtlich mehr Geld ausgezahlt. Der Höherverdienende hat weniger Netto im Portemonnaie. Die jährliche Gesamtsteuerlast des Paares bleibt gleich. Die Regierung verspricht sich davon eine sofort sichtbare Belohnung für mehr Arbeitsstunden – nicht erst nach der Steuererklärung.

Wer gewinnt, wer verliert? Die wirtschaftlichen Folgen

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zeigt: Die Reform trifft nicht alle gleich. Alleinerziehende und Einverdienerehen müssen mit höheren Steuern rechnen.

Ein Haushalt mit einem Jahresbrutto von 100.000 Euro könnte laut IW rund 4.500 Euro mehr zahlen. Paare mit ähnlich hohen Einkommen bleiben dagegen weitgehend verschont.

Unterstützung kommt vom Deutschen Beamtenbund (dbb). Das aktuelle System sei veraltet und behindere die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen. Die Steuerpolitik müsse individuelle Erwerbsbiografien fördern, nicht das Einverdienermodell.

Politischer Streit und verfassungsrechtliche Bedenken

Die Pläne spalten die Koalition. Während Teile von SPD und CDU die Modernisierung begrüßen, lehnt die FDP die Reform scharf ab. Der schleswig-holsteinische FDP-Landeschef Christopher Vogt spricht von einer „massiven Steuererhöhung“ für junge Familien.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) warnt vor einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“. Verfassungsrechtlich ist die Reform heikel: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Das neue Modell muss sicherstellen, dass Verheiratete nicht schlechter gestellt werden als Unverheiratete.

Teil einer größeren Strategie gegen den Fachkräftemangel

Die Steuerreform ist kein Einzelprojekt. Sie ist Teil eines Aktionsplans gegen den demografischen Wandel und den akuten Arbeitskräftemangel. Die Regierung will die „stille Reserve“ im Arbeitsmarkt mobilisieren.

Doch Steueranreize allein reichen nicht, wie selbst Familienministerin Karin Prien einräumt. Notwendig sind parallel massive Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Ohne verlässliche Infrastruktur bleibt der Anreiz für viele Eltern theoretisch.

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Deutschland passt sich damit einem europäischen Trend an. Viele OECD-Länder setzen längst auf individuelle Besteuerung und rücken vom Haushaltsmodell ab.

Nächste Schritte: Das steht jetzt an

Der Gesetzentwurf soll noch im Sommer 2026 ins Kabinett gehen. Bei Einigung der Ampelkoalition könnte die erste Stufe der Reform schon zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Für Personalabteilungen beginnt eine aufwändige Umstellungsphase. Die Lohnbuchhaltung muss auf das Faktorverfahren umgestellt und die Belegschaft umfassend informiert werden.

Die Details zum Übertragungsbetrag und zu Übergangsfristen werden in den kommenden Monaten verhandelt. Sie entscheiden maßgeblich darüber, wie stark die Reform die Haushaltskassen tatsächlich belasten wird.

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