EFRAG startet freiwilligen Standard für Nachhaltigkeitsberichte
30.03.2026 - 16:10:37 | boerse-global.deDie Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa steht vor einem Wendepunkt. Nachdem die EU die Pflicht für Tausende Unternehmen abgeschafft hat, reagiert die europäische Beratungsgruppe EFRAG nun mit einem neuen freiwilligen Standard. Der Druck von Investoren und Geschäftspartnern bleibt hoch.
EU schafft Pflichtberichte für Mittelstand ab
Die Landschaft der Unternehmensberichterstattung in Europa hat sich grundlegend verändert. Mit dem Inkrafttreten des „Omnibus I“-Vereinfachungspakets am 19. März 2026 hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte für die Pflichtberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) massiv angehoben. Künftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro zur Berichterstattung verpflichtet.
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Die Folge: Statt bisher geschätzt 50.000 sind nun nur noch rund 5.000 Unternehmen in der Union direkt von der CSRD betroffen – ein Rückgang um fast 90 Prozent. Für die verbleibenden Unternehmen wurden auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vereinfacht. Die technischen Beratungsgremien sprechen von einer Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um 61 Prozent. Das Prinzip der doppelten Materialität – also die Berichterstattung über Auswirkungen auf das Unternehmen und der Unternehmensauswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft – bleibt jedoch erhalten.
Auch Sorgfaltspflichten-Richtlinie entschärft
Parallel zur CSRD wurde auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) entschärft. Die neuen Schwellenwerte gelten nun erst für Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Für Firmen von außerhalb der EU gilt ein Umsatz von 1,5 Milliarden Euro, der speziell innerhalb der Union erzielt wird.
Der Ansatz der Richtlinie wurde zudem risikobasierter. Unternehmen dürfen ihre Sorgfaltspflichten nun auf die Bereiche konzentrieren, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind. Die verpflichtende Erstellung von Klima-Transformationsplänen wurde für einige Entitäten gestrichen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.
Freiwilliger Standard soll Fragmentierung verhindern
Trotz der gesetzlichen Lockerung ist der Marktdruck ungebrochen. Daher startete EFRAG am 25. März 2026 eine Initiative zur Entwicklung eines freiwilligen Standards (VS). Ziel ist es, den nun aus der Pflicht entlassenen Unternehmen einen einheitlichen Rahmen zu bieten.
Hintergrund ist ein Trickle-Down-Effekt: Große, berichtspflichtige Unternehmen fordern Nachhaltigkeitsdaten von ihren Zulieferern und Partnern in der Wertschöpfungskette ein. Ohne einen gemeinsamen Standard droht ein Flickenteppich aus individuellen Fragebögen und Ad-hoc-Anfragen, der den europäischen Mittelstand belastet. Eine Umfrage vom März 2026 deutet an, dass fast 90 Prozent der aus der CSRD-Pflicht entlassenen Unternehmen ihre Berichterstattung beibehalten oder sogar ausbauen wollen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Deutsche Umsetzung steht bevor
Der Fokus verlagert sich nun auf die nationale Umsetzung. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit, die „Omnibus I“-Änderungen in nationales Recht zu überführen. In Deutschland sind Anpassungen im Handelsgesetzbuch (HGB) nötig.
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Für deutsche „Wave 1“-Unternehmen, die eigentlich für das Geschäftsjahr 2024 hätten berichten müssen, bietet die neue Richtlinie eine mögliche zweijährige Befreiung (2025-2026), wenn sie unter den neuen Schwellenwerten liegen. Viele große deutsche Konzerne haben jedoch bereits in Datenerfassungssysteme investiert und werden wohl aus Gründen der Investor Relations weiterberichten. Das Bundeskabinett wird die Schwellenwertanpassungen voraussichtlich in einer kommenden Sitzung behandeln.
Marktrealismen schlagen Regulierungslogik
Die Vereinfachungen lösen eine komplexe Debatte aus. Während die Wirtschaft Bürokratieabbau begrüßt, warnen Aufsichtsbehörden wie die Europäische Zentralbank (EZB) vor Datenlücken. Die Streichung von 68 Prozent der nicht-verpflichtenden Datenpunkte könnte die Nachhaltigkeitsdatenkette schwächen. Banken und Asset-Manager sind auf diese Daten für ihre eigenen Berichtspflichten und das Risikomanagement angewiesen.
Experten sehen die Entstehung eines Zweiklassensystems: einen verpflichtenden „Goldstandard“ für die größten Player und einen freiwilligen, interoperablen Standard für den Rest der Wirtschaft. Der Markt honoriert gute Berichte weiterhin, wie die Reaktion auf den Fortschrittsbericht von TotalEnergies vom 28. März zeigte. Das Unternehmen meldete eine 65-prozentige Reduzierung seiner Methanemissionen.
Globaler Konvergenzdruck bleibt hoch
Bis Mitte 2026 will die Kommission die final überarbeiteten ESRS per delegiertem Rechtsakt verabschieden – die Spielregeln für den Berichtszyklus 2027. Gleichzeitig werden bis 2027 praktische Leitlinien für die CSDDD-Umsetzung erarbeitet, die 2029 in Kraft tritt.
Global betrachtet schreitet die Konvergenz voran. Die Finalisierung der britischen Standards im Februar 2026 und die Emissionsberichtspflicht in Kalifornien ab August 2026 zeigen: Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein globales Phänomen. Für europäische Unternehmen werden die nächsten zwölf Monate zur Phase des Kapazitätenaufbaus. Verlässliche, geprüfte und digitalisierte ESG-Daten werden zur Grundvoraussetzung für Geschäftstätigkeit in einer dekarbonisierenden Weltwirtschaft – unabhängig von gesetzlichen Pflichten.
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