EFRAG startet freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für Großunternehmen
25.03.2026 - 14:51:24 | boerse-global.de
Die EU schafft für Tausende Großunternehmen neue Freiwilligkeits-Regeln, nachdem sie sie aus der Pflicht entlassen hat. Der europäische Beraterausschuss EFRAG startete am Mittwoch eine Initiative zur Entwicklung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards (VS). Ziel ist es, Firmen, die nicht mehr unter die verschärften Schwellenwerte der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, einen einheitlichen Rahmen für ihre ESG-Berichte zu bieten. Hintergrund ist die massive Entlastung durch das kürzlich in Kraft getretene „Omnibus“-Paket.
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Die „Omnibus“-Revolution: Weniger Pflicht, mehr Fokus
Die Spielregeln für Nachhaltigkeitsberichte in Europa haben sich grundlegend geändert. Seit dem 26. Februar 2026 gilt die vereinfachende „Omnibus I“-Richtlinie. Sie hat die Schwellenwerte für die verbindliche Berichtspflicht drastisch angehoben.
Nur noch EU-Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro müssen die komplexen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) voll anwenden. Zuvor lag die Grenze bei 250 Beschäftigten. Experten schätzen, dass dadurch rund 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Firmen aus der Pflicht fallen. Für die Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) gelten sogar noch höhere Hürden: über 5.000 Mitarbeiter und 1,5 Milliarden Euro globaler Umsatz.
Die EU-Staaten argumentieren, diese „verhältnismäßigere“ Regelung sei nötig, um die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Mittelstands zu wahren. Der Fokus liege nun auf den Großkonzernen mit dem größten ökologischen und sozialen Fußabdruck.
EFRAG schließt die Lücke mit freiwilligem Standard
Doch der Markt verlangt weiterhin Transparenz. Investoren und Geschäftspartner brauchen vergleichbare ESG-Daten für Risikobewertungen und Lieferketten-Management. Hier setzt EFRAGs neue Initiative an.
Der geplante freiwillige Standard (VS) soll sich am bereits existierenden VSME für kleine und mittlere Unternehmen orientieren, aber auf die komplexeren Strukturen größerer Firmen zugeschnitten werden. Er bietet einen vereinfachten Rahmen – weniger aufwendig als die vollen ESRS, aber strukturierter als reine Marketing-Broschüren. EFRAG soll nun in Webinaren und Umfragen mit Wirtschaftsverbänden, Prüfern und Investoren die praktische Anwendung erarbeiten.
Die Hoffnung: Ein einheitlicher, EU-weiter Freiwilligen-Standard verhindert einen Flickenteppich an Berichtsformaten und sichert die Vergleichbarkeit der Daten. Bleibt die Qualität der Berichte sonst auf der Strecke?
Erste Pflichtberichte: Länger, technischer, standardisierter
Ein Blick auf die ersten verpflichtenden CSRD-Berichte für das Geschäftsjahr 2025 zeigt, wovon sich viele Firmen nun befreit sehen. Eine Analyse von über 1.100 frühen Einreichungen durch das Sustainability Reporting Navigator-Team belegt einen klaren Trend.
Die Nachhaltigkeitsberichte sind im Schnitt 30 Prozent länger und deutlich technischer geworden. Verantwortlich sind die strengen ESRS-Vorgaben und die verpflichtende externe Prüfung. Die Berichte ähneln heute eher einem formalen Finanzreport wie dem US-amerikanischen 10-K als den erzählerischen Nachhaltigkeitsbroschüren vergangener Jahre.
Auffällig ist die starke Dominanz der „Big Four“-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der Assurance. Unternehmen wollen so das Haftungsrisiko minimieren. Für Investoren verbessert die Standardisierung die Vergleichbarkeit. Kritiker monieren jedoch den Verlust individueller „Nachhaltigkeitsgeschichten“.
Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung verschärft die EU auch die Anforderungen an die Lieferkettentransparenz durch die neue Entwaldungsverordnung. Erfahren Sie in diesem kostenlosen E-Book, wie Sie Ihre neuen Prüf- und Sorgfaltspflichten erfüllen und Sanktionen wirksam vermeiden. Entwaldungsverordnung der EU: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Sanktionen
Strategische Atempause: Die neuen Zeitpläne bis 2029
Das „Omnibus“-Paket verschafft den Unternehmen Luft. Für die größten, noch unter die CSDDD fallenden Konzerne wurde der früheste Compliance-Termin auf 2029 verschoben. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die vereinfachte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Auch die Durchsetzung wurde angepasst: Die maximale finanzielle Haftung wurde auf 3 Prozent des globalen Nettoumsatzes gedeckelt, statt der ursprünglich vorgesehenen 5 Prozent. Kern bleibt für Großunternehmen aber die Verpflichtung, einen Klima-Transformationsplan im Einklang mit dem Pariser Abkommen umzusetzen.
Nicht-EU-Firmen mit erheblichem Geschäft in Europa bleiben weiter in der Pflicht. Sie müssen berichten, wenn sie in der EU zwei Jahre in Folge einen Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen.
Ausblick: Digitalisierung und die Macht des Marktes
Die Zukunft gehört der Digitalisierung. Die EU-Kommission und EFRAG treiben die Maschinenlesbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten voran, um deren Integration in Analyse-Tools und den European Single Access Point (ESAP) zu erleichtern.
Der Erfolg des neuen freiwilligen Rahmens wird zum Lackmustest für den „verhältnismäßigen“ EU-Ansatz. Zeigen Marktkräfte ähnliche Wirkung wie Regulierung? Wenn viele Unternehmen den VS adoptieren, wäre das ein starkes Signal. Sinkt die Berichtsqualität jedoch spürbar, dürften Forderungen nach gesetzlichen Nachschärfen schnell lauter werden.
Stand März 2026 etabliert Europa ein „Zweispur-System“: Ein strenges, standardisiertes Pflichtregime für Global Player und einen flexiblen Freiwilligenrahmen für die breite Wirtschaft. Diese Balance soll Innovation für die grüne Transformation ermöglichen, ohne sie im Bürokratie-Dschungel ersticken zu lassen.
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