E-Sport-Vereine, Gemeinnützigkeit

E-Sport-Vereine erhalten Gemeinnützigkeit – mit Ausnahmen

02.01.2026 - 13:51:12

Ab sofort können deutsche E-Sport-Vereine den begehrten Status der Gemeinnützigkeit beantragen. Eine Gesetzesänderung beendet einen jahrelangen Rechtsstreit und stellt digitale Wettkämpfe steuerlich gleich mit traditionellem Sport.

Berlin, 2. Januar 2026 – Ein neues Jahr, ein neuer Status: Seit dem 1. Januar 2026 ist E-Sport offiziell ein gemeinnütziger Zweck im deutschen Steuerrecht. Die Änderung der Abgabenordnung durch das Jahressteuergesetz 2025 stellt Vereine, die digitale Wettkämpfe organisieren, endlich gleich mit Fußball- oder Leichtathletikclubs. Damit endet eine zehnjährige politische Debatte. Tausende Amateurvereine können nun von Steuerbefreiungen und öffentlichen Fördertöpfen profitieren, die bisher traditionellen Sportarten vorbehalten waren.

Der Weg für diese Gleichstellung wurde bereits im Koalitionsvertrag von 2018 angekündigt. Kern der Reform ist die Erweiterung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke in § 52 der Abgabenordnung. Eingetragene Vereine, die sich dem E-Sport widmen, können nun den Status beantragen.

Das bringt handfeste Vorteile: Anerkannte Vereine sind von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Voraussetzung ist, dass ihre Tätigkeit uneigennützig und gemeinwohlorientiert ist. Zentral ist auch das Recht, steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen auszustellen. Für viele Clubs war das bisher die größte Hürde, um private Sponsoren oder Förderer zu gewinnen.

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Besonders für die Breitenarbeit ist die Neuregelung ein Gamechanger. Kleine Gaming-Communities operierten oft in einer rechtlichen Grauzone. Jetzt können sie auf die Ehrenamtspauschale zurückgreifen und Trainer oder Jugendbetreuer steuerfrei bis zu bestimmten Grenzen entschädigen.

Kein Status für reine Shooter-Clubs

Die Freude in der Branche ist groß – doch der Gesetzgeber hat klare Grenzen gezogen. Nicht jedes Spiel qualifiziert sich für die Steuerprivilegien. Der deutsche Weg unterscheidet sich hier von anderen Ländern.

Ausschlaggebend ist der Inhalt der Spiele. Titel mit „gewaltverherrlichendem Inhalt“ sind explizit vom Gemeinnützigkeitsprivileg ausgeschlossen. Das trifft vor allem reine Tactical-Shooter wie Counter-Strike oder Call of Duty. Diese Ausnahme war im Gesetzgebungsverfahren einer der größten Streitpunkte.

Anerkannt werden können nur Spiele, die eine Altersfreigabe der USK haben und nicht primär auf Glück basieren. Im Fokus stehen Titel, die motorische und strategische Fähigkeiten erfordern. Vereine müssen zudem Nachweise in den Bereichen Jugendschutz, Suchtprävention und Medienkompetenz erbringen.

Aufbruchstimmung in der Szene

Die Reaktionen aus der E-Sport-Branche sind erleichtert und optimistisch. Verbände wie der eSport-Bund Deutschland (ESBD) und der game – Verband der deutschen Games-Branche hatten jahrelang für diese Gleichstellung gekämpft.

Die größten Profiteure werden wohl nicht die großen Profi-Teams sein, die oft als GmbH firmieren. Der Gewinner ist der Breitensport. Experten rechnen mit einer Gründungswelle neuer E-Sport-Abteilungen in bestehenden Sportvereinen. Die bisherige rechtliche Unsicherheit, die viele Traditionsclubs von digitalen Angeboten abhielt, ist beseitigt.

Was kommt jetzt?

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnt die Umsetzungsphase. Die lokalen Finanzämter müssen die neuen Regelungen nun anwenden. Steuerberater raten bestehenden Vereinen, ihre Satzungen umgehend auf Konformität mit § 52 AO zu prüfen.

Für den europäischen Markt sendet Deutschlands Schritt ein starkes Signal. E-Sport wird zunehmend als legitime kulturelle und soziale Aktivität anerkannt. Die ersten anerkannten gemeinnützigen E-Sport-Vereine werden in den kommenden Monaten erwartet. Für die Szene könnten damit 2026 Millionen Euro an Fördergeldern und Spenden freigesetzt werden.

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