E-Rechnung: Kleine Beträge und Tickets bleiben dauerhaft ausgenommen
27.12.2025 - 23:31:12Die E-Rechnungspflicht in Deutschland sieht dauerhafte Ausnahmen für Rechnungen unter 250 Euro und Fahrkarten vor. Ein Stufenplan regelt die Einführung der Ausgabepflicht bis 2028.
Die Pflicht zur digitalen Rechnung trifft in Deutschland auf praktische Grenzen. Während das erste Jahr der E-Rechnungspflicht zu Ende geht, rücken alltägliche Kleinbeträge in den Fokus. Dauerhafte Ausnahmen für Rechnungen unter 250 Euro und Fahrkarten sollen Bürokratie vermeiden.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Doch nicht jeder Geschäftsvorgang lohnt den Aufwand für die komplexen EN 16931-Datenformate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daher klare Ausnahmeregelungen in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) verankert.
Die E‑Rechnungspflicht ist seit 2025 Alltag – und gerade bei der Übermittlung, richtigen Formatwahl (XRechnung vs. ZUGFeRD) und gesetzeskonformen Archivierung schleichen sich leicht teure Fehler ein. Ein kostenloses E‑Book erklärt praxisnah, wie Sie E‑Rechnungen rechtssicher erzeugen, übermitteln und langfristig archivieren – inklusive Checklisten für Kleinbetragsrechnungen und Fahrscheine. Sparen Sie Prüfungsstress und beschleunigen Sie Ihre Buchhaltung mit klaren To‑Dos. Kostenloses E‑Book zur E‑Rechnung jetzt sichern
Dauerhafte Erleichterung für Kleinbeträge und Fahrkarten
Die Ausnahmen sind präzise definiert und bieten planbare Erleichterung. Für Rechnungen mit einem Bruttobetrag bis zu 250 Euro gilt die E-Rechnungspflicht nicht. Diese Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV dürfen weiterhin auf Papier oder als einfaches, unstrukturiertes PDF ausgestellt werden.
Ebenfalls ausgenommen sind Fahrausweise für Personenbeförderung nach § 34 UStDV. Ob Zugticket oder Busfahrkarte – unabhängig vom Betrag gelten diese Dokumente als steuerlich abzugsfähige Belege. Das vereinfacht die Reisekostenabrechnung erheblich. Jede Dienstreise muss nicht den aufwendigen digitalen Validierungsprozess durchlaufen.
„Die dauerhaften Ausnahmen sind keine Schlupflöcher, sondern Effizienzinstrumente“, betonen Steuerexperten. Sie filtern geringwertige Belege aus den strengen E-Rechnungs-Workflows heraus und entlasten so die Buchhaltung.
Stufenplan bis 2028: Wer wann liefern muss
Während der Empfang seit 2025 Pflicht ist, wird die Ausgabepflicht gestaffelt eingeführt. Das Wachstumschancengesetz sieht einen klaren Zeitplan vor, der sich an der Unternehmensgröße orientiert.
Die Jahre 2025 und 2026 gelten als Übergangsphase. Unternehmen dürfen noch Papier- oder einfache PDF-Rechnungen im B2B-Verkehr versenden, sofern der Empfänger einverstanden ist.
Ab dem 1. Januar 2027 wird es ernst: Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Vorjahr (2026) müssen dann verpflichtend konforme E-Rechnungen für alle B2B-Transaktionen ausstellen.
Ein Jahr später, am 1. Januar 2028, folgt der Rest. Dann sind auch alle kleineren Unternehmen mit einem Umsatz unter der 800.000-Euro-Schwelle zur Ausgabe verpflichtet.
Eine wichtige Ausnahme gibt es für Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Sie sind dauerhaft von der Ausgabepflicht befreit. Allerdings müssen auch sie weiterhin in der Lage sein, E-Rechnungen von ihren Lieferanten zu empfangen und zu archivieren.
Strategische Weichenstellung für 2026
Das kommende Jahr wird zum entscheidenden Testlauf. Viele Buchhaltungsabteilungen kämpfen noch mit den Ineffizienzen der „hybriden“ Phase, in der XRechnungen und PDFs parallel eintreffen.
Unternehmen, die sich der 800.000-Euro-Umsatzschwelle nähern, sollten 2026 nutzen, um ihre Ausgabefähigkeiten vollständig implementieren. Steuerberater raten dringend, die Technik und Prozesse vor der verbindlichen Deadline 2027 zu stabilisieren.
Gleichzeitig gilt es, die eigenen Systeme so zu konfigurieren, dass sie zuverlässig zwischen pflichtigen E-Rechnungen und den legalen Ausnahmen für Kleinbeträge unterscheiden können. Diese Dualität aus Digitalisierung bei Großaufträgen und Vereinfachung bei Kleinstbeträgen wird die Buchhaltungslandschaft prägen.
Der deutsche Weg gilt als Vorreiter für eine europäische Entwicklung. Die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) zielt auf eine Echtzeit-Berichterstattung bei grenzüberschreitenden Transaktionen ab. Die jetzt eingeführten Standardformate sind bereits auf diese mögliche Zukunft ausgerichtet.
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