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E-Rechnung: Deutsche Firmen im europäischen Flickenteppich

02.01.2026 - 01:01:12

Belgien erzwingt ab 2026 strukturierte E-Rechnungen für Importe, während Deutschland noch in einer Übergangsphase verharrt. Deutsche Unternehmen müssen ihre Prozesse für internationale Märkte anpassen.

Deutsche Unternehmen starten 2026 in ein Jahr der digitalen Zerrissenheit. Während die E-Rechnung im Inland noch Übergangsfristen genießt, werden Exporteure von strengen EU-Nachbarn wie Belgien bereits in die Pflicht genommen.

Belgiens „Big Bang“ stellt deutsche Exporteure vor Probleme

Ab sofort müssen sich deutsche Lieferanten auf eine neue Realität einstellen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Belgien eine strikte Pflicht zur Nutzung strukturierter elektronischer Rechnungen über das Peppol-Netzwerk für alle B2B-Transaktionen. Das hat unmittelbare Konsequenzen für den Geschäftsverkehr.

Deutsche Unternehmen, die bisher auf Papier oder einfache PDFs setzen konnten, müssen nun umdenken. Belgische Geschäftspartner können nicht-konforme Formate technisch ablehnen, um ihre eigene automatische Verarbeitung sicherzustellen. Experten raten deutschen Exporteuren dringend, auf strukturierte Formate wie XRechnung oder Peppol BIS Billing 3.0 umzustellen, um reibungslose Zahlungszyklen zu gewährleisten.

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Diese „Compliance-Kollision“ offenbart ein grundlegendes Dilemma: Die deutsche Inlandspflicht befindet sich noch in der Übergangsphase, während die internationale Marktrealität viel schneller voranschreitet. Firmen, die sich auf nationale Schonfristen verlassen, könnten in wichtigen Exportmärkten bereits diese Woche technisch obsolet werden.

Deutschlands letztes Jahr der Papierrechnung

Im Inland markiert der 1. Januar 2026 den Beginn des letzten Übergangsjahres für unstrukturierte Rechnungen. Nach der Einführung der Empfangspflicht 2025 konzentriert sich dieses Jahr auf die Vorbereitung für die kommende Ausgabepflicht.

Laut aktuellen Analysen können deutsche Unternehmen im Jahr 2026 grundsätzlich weiterhin Papier- oder einfache PDF-Rechnungen für nationale B2B-Geschäfte ausstellen. Doch diese Kulanz endet mit dem Jahreswechsel.

Die wichtigsten Fakten zum Stand Januar 2026:
* Empfang: Alle deutschen B2B-Unternehmen müssen bereits strukturierte E-Rechnungen empfangen und archivieren können (seit 1.1.2025).
* Ausstellung (Übergang): Bis 31. Dezember 2026 bleiben Papier und PDF zulässig, sofern der Empfänger sie akzeptiert.
* Die 2027-Grenze: Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Umsatz über 800.000 Euro (basierend auf den Zahlen von 2026) strukturierte E-Rechnungen ausstellen.

Steuerberater warnen davor, den „weichen“ Start 2026 falsch zu interpretieren. Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellte bereits klar, dass Hybridformate wie ZUGFeRD die bevorzugte Brückentechnologie sind. Reine PDFs gelten zunehmend als veraltete Datenträger, die künftige digitale Meldeanforderungen nicht erfüllen.

ViDA-Rahmen: Der EU-Fahrplan bis 2030 steht

Über nationale Mandate hinaus hat die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) Gesetzeskraft erlangt. Nach der formellen Annahme durch den EU-Rat im März 2025 ist der Implementierungsfahrplan nun fixiert.

Die „Digitalen Meldepflichten“ (DRR) werden langfristig die heutige Zusammenfassende Meldung ersetzen. Die vollständige meldepflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen ist für Juli 2030 geplant. Die 2025 geschaffene Rechtssicherheit bedeutet jedoch, dass ERP-System-Upgrades, die 2026 geplant sind, bereits „ViDA-ready“ sein müssen.

Folgen für die Planung 2026:
* Format-Konvergenz: Die EU hat sich auf die Norm EN 16931 standardisiert. Proprietäre EDI-Formate, die in deutschen Schlüsselbranchen wie Automotive und Handel weit verbreitet sind, haben eine begrenzte Zukunft, sofern sie keine volle Interoperabilität gewährleisten.
* Echtzeit-Meldung: Unternehmen müssen sich auf einen Wechsel von monatlichen Sammelmeldungen zu nahezu Echtzeit-Transaktionsmeldungen (wahrscheinlich innerhalb von Tagen nach der Lieferung) vorbereiten.

Weitere kritische EU-Mehrwertsteueränderungen ab 2026

Der Jahresbeginn bringt auch spezifische Änderungen in anderen wichtigen EU-Märkten mit sich, die deutsche Firmen betreffen:

  • Frankreich (Import-UST): Die Abschaffung der Vereinfachungsregelung „Regime 42“ für Importeure aus Drittländern verschärft die Kontrollen für Waren, die in den Binnenmarkt gelangen. Deutsche Logistikdrehscheiben müssen mit strengeren Dokumentationsanforderungen rechnen.
  • Polen: Eine umfassende UStG-Reform ist in Kraft getreten, die Abrechnungen vereinfachen, aber auch neue Verifikationsschichten für grenzüberschreitende Erstattungen einführen soll.
  • Steuersatzanpassungen: Mehrere Mitgliedstaaten passten gestern ihre Mehrwertsteuersätze an. Besonders relevant: Finnland senkte seinen ermäßigten Satz auf 13,5 %, und die Niederlande kehrten bei Beherbergungsleistungen zum Regelsteuersatz von 21 % zurück – eine Veränderung, die deutsche Reise- und Eventagenturen betrifft.

Analyse: Die Falle des europäischen Flickenteppichs

Die Situation im Januar 2026 ist ein klassischer europäischer Flickenteppich. Während das langfristige Ziel von ViDA die Harmonisierung ist, ist die aktuelle Übergangsphase (2026–2030) von unterschiedlichen nationalen Geschwindigkeiten geprägt. Deutschland befindet sich im „weichen“ Übergang, Belgien ist „hart“ live, und Frankreich justiert seinen eigenen Zeitplan neu.

Für einen deutschen Finanzvorstand bedeutet dies, dass „Compliance“ kein statischer Status mehr ist, sondern eine dynamische, länder spezifische Anforderung. Das Risiko abgelehnter Rechnungen – und damit verzögerter Cashflows – ist für diejenigen stark gestiegen, die die EU noch als einheitliche Rechnungszone behandeln.

Ausblick: 2026 wird zum Jahr der technischen Migration

Das restliche Jahr 2026 wird von der technischen Migration des Mittelstands dominiert werden. Da die Umsatzgrenze von 800.000 Euro für die verbindliche Ausgabepflicht am 1. Januar 2027 greift, wird für die zweite Jahreshälfte ein Engpass bei IT-Beratungs- und Softwareintegrationsdienstleistungen erwartet.

Experten empfehlen deutschen Unternehmen, das laufende Jahr nicht für eine „Ruhepause“ auf der Basis der Papierausnahme zu nutzen. Stattdessen sollten sie aktiv den grenzüberschreitenden E-Rechnungsversand mit Partnern in digital fortschrittlichen Ländern wie Belgien pilotieren. Den Prozess jetzt unter Marktdruck statt unter heimischem Rechtszwang zu meistern, könnte die beste Vorbereitung auf den unvermeidlichen EU-weiten Digitalstandard sein.

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