E-Auto-Prämie, Selbstständige

E-Auto-Prämie 2026: Für Selbstständige oft ein Nachteil

22.01.2026 - 20:11:12

Die neue staatliche Förderung für Elektroautos schließt gewerbliche Nutzer aus und zwingt Selbstständige zur Abwägung zwischen Prämie und steuerlichen Vorteilen.

Die neue Kaufprämie für Elektroautos bringt Privatpersonen bis zu 6.000 Euro, stellt Selbstständige aber vor eine schwierige Wahl. Die Bundesregierung schließt gewerbliche Nutzer explizit aus.

Berlin. Mit einem Volumen von drei Milliarden Euro soll die neue Elektroauto-Förderung den Umstieg beschleunigen. Doch während Privathaushalte mit geringeren und mittleren Einkommen profitieren, bleibt die zentrale Frage für viele Selbstständige unbeantwortet: Lohnt sich die Prämie überhaupt? Die klare Trennung zwischen privater Förderung und betrieblicher Nutzung zwingt Unternehmer zu einer komplexen Rechnung.

Soziale Staffelung als Kern der Förderung

Rückwirkend zum 1. Januar 2026 können Käufer und Leasingnehmer von neuen Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen Zuschüsse beantragen. Die Höhe der Prämie ist an das zu versteuernde Haushaltseinkommen gekoppelt. Grundsätzlich gilt eine Einkommensgrenze von 80.000 Euro, die sich pro Kind um 5.000 Euro erhöht. Die Förderung variiert je nach Situation zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Gebrauchtwagen sind zunächst ausgenommen.

Die Hürde für Selbstständige und Unternehmer

Das zentrale Problem für Gewerbetreibende liegt in der Zielvorgabe des Programms. Es richtet sich explizit an “private Haushalte”. Unternehmen und hauptberuflich Selbstständige, die ein Fahrzeug als Betriebsvermögen anschaffen wollen, sind damit von vornherein ausgeschlossen.

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Ein Selbstständiger kann die Prämie nur dann beantragen, wenn er das E-Auto als Privatperson für die überwiegend private Nutzung kauft. Entscheidend ist dabei nicht der Umsatz oder Gewinn des Unternehmens, sondern allein das persönliche zu versteuernde Einkommen. Diese Regelung führt zu einer paradoxen Situation: Ein Einzelunternehmer mit hohem Umsatz, aber nach Abzug aller Kosten geringem zu versteuerndem Einkommen, könnte theoretisch förderberechtigt sein – darf das Auto dann aber kaum geschäftlich nutzen.

Der steuerliche Weg bleibt oft lukrativer

Für Selbstständige stellt sich daher eine strategische Abwägung: die einmalige Privat-Prämie mitnutzen oder auf die etablierten steuerlichen Vorteile eines Firmenwagens setzen? Wer die Prämie in Anspruch nimmt, kann das Fahrzeug in der Regel nicht mehr voll als Betriebsausgabe absetzen.

Die Alternative ist klar: Ein als Firmenwagen angeschafftes E-Auto ermöglicht es, die gesamten Anschaffungs- und Betriebskosten steuermindernd geltend zu machen. Für die private Nutzung fällt lediglich der günstige geldwerte Vorteil von 0,25 Prozent des Listenpreises monatlich an. Kombiniert mit der bis Ende 2030 verlängerten Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos übertrifft dieser langfristige Steuervorteil für viele Gewerbetreibende die einmalige Prämie bei weitem.

Antragsstart verzögert sich

Obwohl die Förderung rückwirkend für alle seit Jahresbeginn neu zugelassenen Fahrzeuge gilt, können Anträge voraussichtlich erst ab Mai 2026 gestellt werden. Bis dahin soll ein Online-Portal freigeschaltet werden. Wichtig für alle Antragsteller: Das geförderte Fahrzeug muss nach Zulassung mindestens drei Jahre gehalten werden, sonst droht die Rückforderung der Prämie.

Die Bundesregierung setzt mit der sozial gestaffelten Prämie ein klares Signal. Für den wichtigen Sektor der kleinen Unternehmen und Selbstständigen, die ebenfalls eine Schlüsselrolle in der Mobilitätswende spielen, bleibt jedoch eine gezielte Förderlücke.

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