E-Akte: Warnstreiks und OZG-Daten belasten Digitalisierung
04.02.2026 - 13:43:12Die digitale Verwaltung in Deutschland steckt in der Klemme. Während ver.di und der dbb beamtenbund neue Warnstreiks starten, offenbaren aktuelle Daten massive Verzögerungen beim Onlinezugangsgesetz. Im Zentrum des Konflikts steht die Dienstvereinbarung – das zentrale Instrument für den Schutz der Beschäftigten.
Warnstreiks: Digitalisierung nicht zum Nulltarif
Die Gewerkschaften haben die Warnstreiks deutlich ausgeweitet. Seit dem 2. Februar 2026 legen Beschäftigte in Kommunen wie Jena und weiteren Bundesländern die Arbeit nieder. Ihre Forderung: Sieben Prozent mehr Gehalt oder mindestens 300 Euro monatlich für die Tarifbeschäftigten der Länder.
Die Gewerkschaften argumentieren, die Einführung der E-Akte und der Wandel zum „Public Service 4.0“ dürften nicht auf dem Rücken der Belegschaft ausgetragen werden. Die zusätzliche Belastung durch parallele Papier- und Digitalprozesse müsse honoriert werden. Die Dienstvereinbarung wird daher von Personalräten genutzt, um unbezahlte Mehrarbeit oder Leistungskontrollen zu verhindern.
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Opt-Out-Regelung: Fristen verschieben sich praktisch
Eigentlich war die E-Akte zum 1. Januar 2026 verpflichtend. Doch die Realität sieht anders aus. Für Teile der Justiz und andere Behörden gilt nun eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027. Diese „Opt-Out“-Regelung soll einen Systemkollaps verhindern.
Für die Beschäftigten schafft diese Hybridphase neue Unsicherheiten. Personalräte verhandeln daher intensiv über Regelungen für den Wechsel zwischen physischen Akten und Bildschirmarbeit. Ohne klare Dienstvereinbarungen bleiben Fragen der Haftung und der Bearbeitungsstandards ungeklärt.
OZG 2.0: Studie belegt digitale Stagnation
Eine am 3. Februar veröffentlichte Studie des Vergleichsportals Verivox untermauert die Kritik der Gewerkschaften. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) kommt kaum voran. Nur wenige Verwaltungsleistungen wurden im vergangenen Jahr vollständig digitalisiert.
Diese Lücke hat direkte Folgen für die Mitarbeiter. Sind Services für Bürger nicht durchgängig digital, müssen Daten manuell von Online-Formularen in die E-Akte übertragen werden. Dieser Medienbruch schafft jene Ineffizienzen, die die E-Akte eigentlich beseitigen sollte. Die Personalvertretungen fordern: Erst die Technik, dann die Kontrolle.
Dienstvereinbarung als Schutzschild für Rechte
In dieser angespannten Lage ist die E-Akte-Dienstvereinbarung zum zentralen Schutzinstrument geworden. Aktuell werden bundesweit vor allem drei Punkte verhandelt:
- Leistungskontrolle: Die Personalräte setzen Klauseln durch, die die Nutzung von E-Akte-Metadaten wie Zeitstempeln zur Überwachung der Beschäftigten verbieten.
- Ergonomie und Gesundheit: Bei nahezu 100 Prozent Bildschirmarbeit fordern die Vereinbarungen moderne Hardware und regelmäßige Pausen.
- Homeoffice-Anspruch: Die E-Akte ist die technische Voraussetzung für mobiles Arbeiten. Die Gewerkschaften fordern, dass ihre Einführung ein vertragliches Recht auf Homeoffice nach sich ziehen muss.
Der weitere Verlauf der Warnstreiks und die Qualität der ausgehandelten Dienstvereinbarungen werden zeigen, ob der „digitale Staat“ im Februar 2026 einen Durchbruch schafft – oder von der eigenen Belegschaft ausgebremst wird.
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