DSGVO-Haftung: Jedes Firmenfoto kann teuer werden
06.02.2026 - 02:45:12Unternehmen unterschätzen massiv die Schadensersatzrisiken durch unerlaubte Fotoaufnahmen. Die DSGVO macht sie für Bilder von Mitarbeitern, Kunden und sogar externen Dienstleistern haftbar – oft mit teuren Folgen.
Jedes erkennbare Gesicht ist ein Datenschutzfall
Die Grundlage ist eindeutig: Sobald eine Person auf einem Foto erkennbar ist, handelt es sich um ein personenbezogenes Datum gemäß DSGVO. Das gilt für digitale und analoge Aufnahmen gleichermaßen, sobald sie systematisch gespeichert werden. Die Verarbeitung – also das Anfertigen, Speichern oder Veröffentlichen – benötigt stets eine Rechtsgrundlage. In den allermeisten Fällen ist das nur die ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Person. Das sogenannte Haushaltsprivileg für private Aufnahmen gilt im Unternehmenskontext praktisch nie.
Unternehmen haften für Mitarbeiter und externe Fotografen
Ein gefährlicher Irrglaube: Viele Firmen denken, sie seien nicht verantwortlich für das Handeln Dritter. Doch die DSGVO sieht das anders. Das Unternehmen ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche für alles, was in seiner Sphäre passiert. Das umfasst Firmenfeiern, Aufnahmen in Geschäftsräumen oder Bilder, die ein Mitarbeiter im Dienst macht.
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Ein Beispiel: Macht ein Angestellter ein Foto eines Kunden ohne Erlaubnis, kann der daraus resultierende Verstoß direkt dem Unternehmen angelastet werden. Dasselbe Prinzip gilt für beauftragte Eventfotografen. Die Firma muss durch Richtlinien, Schulungen und Verträge sicherstellen, dass die DSGVO eingehalten wird. Im Streitfall trägt das Unternehmen die Beweislast, dass es nicht verantwortlich ist.
Immaterieller Schaden führt zu hohen Forderungen
Die finanziellen Risiken gehen weit über mögliche Bußgelder der Aufsichtsbehörden hinaus. Artikel 82 DSGVO gewährt Betroffenen einen direkten Anspruch auf Schadensersatz – auch für immaterielle Schäden. Die Rechtsprechung der letzten Jahre stärkt diese Rechte deutlich.
Gerichte erkennen zunehmend den bloßen Kontrollverlust über die eigenen Daten als entschädigungswürdigen Schaden an. Die unrechtmäßige Veröffentlichung eines Fotos kann als schwerer Eingriff ins Persönlichkeitsrecht gewertet werden. Für Unternehmen wird es dadurch gefährlich: Bei Verstößen, die viele Personen betreffen – etwa auf einer Großveranstaltung – können sich die Einzelansprüche zu enormen Summen addieren.
Trend zu verschärfter Haftung in Europa
Das Foto-Risiko ist Teil eines größeren Trends. In ganz Europa verschärft sich die Datenschutzhaftung für Unternehmen. Wegweisende Urteile, beispielsweise des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Haftung bei Datenlecks, zeigen: Gerichte nehmen die Schutzpflichten der Unternehmen sehr ernst.
Die strategische Herausforderung liegt in der Verlagerung von behördlichen Bußgeldern hin zu zivilrechtlichen Massenklagen auf Schadensersatz. Proaktive Compliance ist damit keine Formsache mehr, sondern eine wirtschaftliche Überlebensfrage.
So schützen sich Unternehmen wirksam
Um das Haftungsrisiko zu minimieren, braucht es eine aktive Strategie:
* Klare Richtlinien: Interne Regeln für das Anfertigen und Nutzen von Foto- und Videoaufnahmen sind essenziell.
* Umfassende Schulungen: Mitarbeiter müssen wissen, wann Aufnahmen erlaubt sind und wie eine rechtskonforme Einwilligung eingeholt wird.
* Standardisierte Prozesse für Veranstaltungen: Teilnehmer müssen vorab transparent informiert werden und aktiv zustimmen.
* Wasserdichte Verträge mit Externen: Bei beauftragten Fotografen sind die datenschutzrechtlichen Pflichten in einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) festzuhalten.
In der aktuellen Rechtslage ist eine sorgfältig dokumentierte DSGVO-Compliance der beste Schutz vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten.
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