DRSC gestaltet globale Nachhaltigkeits-Standards mit
24.03.2026 - 17:32:43 | boerse-global.deDeutschlands Rechnungslegungsgremium DRSC übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Ausgestaltung internationaler ESG-Berichtsstandards. Diese Woche begann seine dreijährige Mitgliedschaft im globalen Beraterforum der IFRS-Stiftung.
Der Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine internationale Einflussnahme deutlich ausgebaut. Am 24. März 2026 nahm das Gremium erstmals als Mitglied am Sustainability Standards Advisory Forum (SSAF) der IFRS Foundation teil. Diese Position macht den DRSC zum zentralen Sprachrohr deutscher Interessen bei der Entwicklung weltweiter Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standards.
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Brückenbauer zwischen Europa und der Welt
Die Mitgliedschaft im SSAF von 2026 bis 2028 ist ein strategischer Coup. Im virtuellen Auftaktmeeting positionierte sich der DRSC als technischer Experte. Seine Hauptaufgabe: Dafür sorgen, dass die internationalen IFRS-Nachhaltigkeitsstandards (IFRS S1 und S2) mit den europäischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) kompatibel bleiben.
Warum ist das so wichtig? Deutsche Konzerne wie Siemens, Volkswagen oder BASF müssen bereits nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichten. Zusätzliche, abweichende globale Standards würden den Aufwand vervielfachen. Der DRSC will hier Doppelarbeit verhindern und die Interoperabilität sicherstellen. Er berät nun direkt den International Sustainability Standards Board (ISSB) – neben europäischen Schwergewichten wie EFRAG.
Nationale Leitplanken für Unternehmen verlängert
Parallel zum internationalen Engagement sorgt der DRSC im Inland für Planungssicherheit. Das Gemeinsame Fachausschuss (GFA) verlängerte die Anwendungsdauer eines wichtigen Leitfadens: Der „Anwendungshinweis AH 5 zu DRS 20“ bleibt gültig.
Diese Entscheidung vom 19. März ist mehr als Bürokratie. Sie schließt eine Lücke. Da die nationale Umsetzung der CSRD verzögert ist, benötigen Unternehmen eine verlässliche Grundlage für ihre Berichte der Jahre 2025 und 2026. Der Leitfaden hilft ihnen, nicht-finanzielle Erklärungen nach deutschem Standard DRS 20 zu erstellen – und gleichzeitig die EU-Anforderungen im Blick zu behalten. Ein „Guidance Gap“ wird so verhindert.
Großstudie mit Deloitte analysiert erste ESRS-Praxis
Wie meistern Deutschlands Top-Konzerne die neue Berichtspflicht? Das will der DRSC genau wissen. Am 20. März kündigte er eine umfassende Benchmark-Studie in Zusammenarbeit mit Deloitte an. Untersucht werden die Nachhaltigkeitsberichte 2025 von DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen.
Erste Einblicke aus technischen Sitzungen zeigen: Die Praxis ist noch sehr heterogen. Besonders bei der Wesentlichkeitsanalyse und der Offenlegung von Wertschöpfungsketten-Daten gibt es große Unterschiede. Die Studie soll Best Practices und Fallstricke identifyzieren. Im Fokus stehen auch die Integration finanzieller und nicht-finanzieller Daten, digitale Formate wie XBRL und die Transparenz bei Scope 3-Emissionen.
Während neue ESG-Vorgaben die Berichterstattung prägen, verschärft die EU auch die Anforderungen an den CO2-Grenzausgleich. Dieser Experten-Guide erklärt die CBAM-Verordnung verständlich und zeigt Importeuren, wie sie ihre Berichtspflichten ohne Strafen umsetzen. CBAM-Reporting rechtssicher meistern: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Importeure
Ziel ist „Compliance+“ – also Berichte, die nicht nur Pflicht sind, sondern auch strategischen Wert für Investoren und Stakeholder liefern.
Fokus auf den Mittelstand: Schutz vor Datenflut
Die größten Sorgen bereiten oft den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In einer Sitzung am 17. März widmete sich der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) genau dieser Herausforderung.
Der Ausschuss begrüßt den geplanten freiwilligen EU-Standard für KMU (VSME). Er könnte als „Value Chain Cap“ wirken – also als Deckel für die Datenflut. Große Konzerne dürften dann von ihren Zulieferern nur noch die im Standard definierten Informationen verlangen. Der DRSC warnt jedoch vor zu viel Harmonisierung: Die Bedürfnisse verschiedener Stakeholder bleiben zu unterschiedlich für einen Einheitsstandard.
Zudem diskutierte der Ausschuss europäische Vereinfachungen („Quick Fix“) der Bilanzrichtlinie. Für das Geschäftsjahr 2025 sollen methodische Änderungen, die durch neue Gesetze nötig werden, zulässige Abweichungen vom Grundsatz der Stetigkeit sein – wenn sie im Bericht klar begründet werden.
Ausblick: Frankfurt wird zum Zentrum des Dialogs
Die kommenden Monate sind entscheidend. Am 18. Mai 2026 richtet der DRSC seine große Sustainability Standards Conference in Frankfurt aus. Hier werden die Ergebnisse der technischen Arbeiten und die Fortschritte im SSAF diskutiert.
Die Botschaft des DRSC an die deutsche Wirtschaft ist klar: Der Berichtsaufwand ist hoch, aber das Gremium arbeitet aktiv an Vereinfachung und globaler Abstimmung. Im Fokus steht die Konnektivität: Nachhaltigkeitsdaten sollen so robust sein wie Finanzdaten. Und die deutsche Perspektive soll den globalen ESG-Dialog mitprägen.
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