Digitaler, Steuerbescheid

Digitaler Steuerbescheid startet mit sanftem Übergang

01.01.2026 - 18:52:12

Finanzämter dürfen Bescheide seit 2026 digital zustellen, die verbindliche Umstellung auf die Opt-Out-Regelung wurde jedoch um ein Jahr auf 2027 verschoben. Steuerpflichtige müssen ihr Postfach aktiv prüfen.

Ab sofort können Finanzämter Steuerbescheide digital zustellen – doch der vollständige Wechsel vom Papier kommt erst 2027. Das Bundesfinanzministerium hat die Einführung des neuen „Opt-Out“-Standards um ein Jahr entschärft.

Seit dem 1. Januar 2026 ist der Weg frei: Deutschlands Finanzverwaltung darf Steuerbescheide per ELSTER-Portal versenden, ohne dass Steuerpflichtige vorher explizit zustimmen müssen. Die gesetzliche Grundlage dafür schafft das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Doch in einer späten Kehrtwende kurz vor Jahresende 2025 entschieden die Behörden, die verbindliche Umstellung erst 2027 durchzusetzen. 2026 wird ein Übergangsjahr.

Das Ende des gelben Briefs – aber nicht sofort

Der klassische Steuerbescheid im gelben Umschlag hat ausgedient – zumindest als Standard. Künftig soll die digitale Zustellung über das ELSTER-Portal der Normalfall sein. Der entscheidende Unterschied: Bisher mussten Bürger aktiv zustimmen, um den Bescheid digital zu erhalten. Künftig erhalten sie ihn automatisch digital, es sei denn, sie legen formell Widerspruch ein.

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Doch diese „Opt-Out“-Regelung gilt 2026 noch nicht mit voller Härte. „Die Steuerverwaltung nutzt das Jahr, um die technischen Abläufe zu stabilisieren und die Bürger behutsam an die neue Praxis heranzuführen“, erklärt ein Ministeriumssprecher. Das Ziel bleibe klar: schnellere Verfahren, weniger Papier und frühere Steuererstattungen.

So funktioniert das neue System

Für Steuerpflichtige ändert sich der Ablauf grundlegend. Der digitale Bescheid ist kein Service, sondern der rechtsverbindliche Verwaltungsakt. Die Frist für einen Einspruch – in der Regel einen Monat – beginnt zu laufen, sobald das Dokument im ELSTER-Postfach bereitliegt, und zwar unabhängig davon, wann der Bürger es tatsächlich abruft.

Die Schritte im Detail:
1. Benachrichtigung: Das Finanzamt schickt eine E-Mail, sobald der Bescheid fertig ist.
2. Abruf: Das Dokument muss im „Mein ELSTER“-Bereich oder über kompatible Steuersoftware heruntergeladen werden.
3. Fristen: Die Einspruchsfrist startet drei Tage nach der Bereitstellung im digitalen Postfach.

Wer weiterhin Papier erhalten möchte, kann einen formlosen Widerspruch einlegen. Dafür sollen später in diesem Jahr vereinfachte Formulare im ELSTER-Portal bereitstehen.

Warum die Steuerberater aufatmen

Der Aufschub bis 2027 kommt nicht von ungefähr. Verbände wie der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hatten massiv auf eine Übergangsfrist gedrungen. Ihre Sorge: Viele Bürger, insbesondere Ältere oder digital weniger Versierte, könnten wichtige Fristen verpassen, wenn Benachrichtigungs-E-Mails im Spam-Ordner landen.

„Ein Jahr Übergangszeit ist essenziell, um diese Kommunikationslücken zu identifizieren und zu schließen“, betont ein DStV-Vertreter. In dieser Phase werden Finanzämter bei bisherigen Papier-Kunden wohl noch zurückhaltend agieren und vorerst weiter den gelben Brief verschicken.

Das bedeutet die Digitalisierung für die Wirtschaft

Die Umstellung ist mehr als nur ein ökologisches Signal. Sie ist ein zentraler Baustein für die digitale Souveränität der deutschen Verwaltung. Das Finanzministerium rechnet mit erheblichen Einsparungen bei Druck- und Versandkosten. Für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert die digitale Bereitstellung zudem die Archivierung, da Bescheide direkt in Dokumentenmanagementsysteme übernommen werden können.

Steuersoftware-Anbieter wie DATEV oder Lexware haben ihre Schnittstellen längst angepasst. Ein großer Vorteil: Ihre Programme können den digitalen Bescheid automatisch mit der ursprünglichen Steuererklärung abgleichen und Abweichungen sofort markieren – eine mühsame manuelle Prüfung entfällt.

Was Steuerzahler jetzt tun sollten

Experten raten allen, die ELSTER nutzen, noch in dieser Übergangsphase aktiv zu werden:
* E-Mail-Adresse prüfen: Stellen Sie sicher, dass die bei ELSTER hinterlegte Adresse aktuell ist.
* Postfach regelmäßig checken: Gewöhnen Sie sich daran, das ELSTER-Postfach nach Erhalt einer Benachrichtigung umgehend zu kontrollieren.
* Absender freischalten: Fügen Sie die Absenderadresse der Finanzämter Ihrer „Sicherer-Absender“-Liste im E-Mail-Postfach hinzu.
* Opt-Out erwägen: Wer sicherheitshalber weiter Papier erhalten möchte, kann bereits jetzt einen entsprechenden Widerspruch beim Finanzamt einreichen.

Die Richtung ist eindeutig: Die Zukunft der Steuerkommunikation ist papierlos. Die gelbe Post wird zur Ausnahme. Doch Deutschland nimmt sich mit der einjährigen Schonfrist die Zeit, diesen historischen Schritt möglichst stolperfrei zu gehen.

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