Digitaler Steuerbescheid: Pflichtumstellung auf 2027 verschoben
22.01.2026 - 01:18:12Die für 2026 geplante Pflicht zur elektronischen Zustellung von Steuerbescheiden ist vom Bundestag um ein Jahr verschoben worden. Millionen Unternehmen in Deutschland erhalten damit mehr Vorbereitungszeit für die digitale Steuerkommunikation.
Ein Jahr Aufschub für die digitale Pflicht
Eigentlich sollte ab Januar 2026 gelten: Wer keinen Widerspruch einlegt, erhält seinen Steuerbescheid nur noch digital. Diese sogenannte Opt-Out-Regelung wurde nun auf den 1. Januar 2027 verschoben. Grundlage ist eine Änderung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes im Spätjahr 2025.
Für das laufende Jahr bleibt es beim bisherigen System. Elektronische Bescheide gibt es nur mit ausdrücklicher Einwilligung. Ohne Zustimmung kommt der Brief per Post. Das Bundesfinanzministerium begründet den Aufschub mit dem notwendigen Vorlauf für Steuerverwaltungen, Softwareanbieter und Unternehmen.
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Digitaler Gewerbesteuerbescheid in der Schwebe
Die Verzögerung trifft auch ein Schlüsselprojekt der Steuerdigitalisierung: den Digitalen Gewerbesteuerbescheid. Dieses Vorhaben im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) standardisiert ein komplexes Feld. Über 11.000 Gemeinden nutzen bisher unterschiedliche Systeme und Layouts.
Seit April 2023 können Unternehmen über „Mein Unternehmenskonto“ auf der ELSTER‑Plattform digitale Gewerbesteuerbescheide anfordern. Das Ziel ist ein maschinenlesbares PDF‑Format, das manuelle Eingaben überflüssig macht. Doch die Umsetzung hängt vom technischen Stand jeder einzelnen Gemeinde ab – und verläuft entsprechend uneinheitlich. Durch die allgemeine Verschiebung bleibt auch dieses Projekt vorerst in der freiwilligen Phase.
Was Unternehmen 2026 beachten müssen
Das Jahr 2026 wird zur wichtigen Vorbereitungsphase. Unternehmen können weiterhin digitalen Empfang beantragen, etwa über das ELSTER‑Portal oder die Vollmachtsdatenbank für Steuerberater. Wer nichts unternimmt, bekommt Papier.
Eine andere Neuerung gilt jedoch bereits: Die Zugangsfiktion für Steuerbescheide wurde verlängert. Seit Januar 2025 gilt ein Bescheid erst vier Tage nach Absendung als zugestellt – statt bisher drei Tage. Diese Regel gilt für Post und elektronische Zustellung gleichermaßen und gibt Unternehmen einen Tag mehr Zeit für Prüfung und Einspruch.
Pragmatismus statt Rückschlag
Die Verschiebung zeigt die Herausforderungen der Digitalisierung im föderalen System. Während die B2B‑E‑Rechnung seit 2025 verpflichtend ist, erfordert die Bescheidzustellung eine tiefere Integration von Bundes-, Landes- und kommunaler IT. Branchenbeobachter sehen den Aufschub nicht als Scheitern, sondern als pragmatische Anpassung für einen stabilen Übergang.
Bis 2027 sollten Unternehmen ihre digitale Infrastruktur prüfen. Dazu gehören gültige ELSTER‑Zertifikate, aktivierte E‑Mail‑Benachrichtigungen für den digitalen Briefkasten und interne Prozesse für die Archivierung elektronischer Bescheide. Das Finanzministerium will noch in diesem Jahr weitere Leitfäden und ein offizielles Opt‑Out‑Verfahren vorstellen.
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