Digitaler Bauantrag: Steinburg schaltet Online-Portal frei
07.02.2026 - 09:52:12Deutschlands Bauverwaltung digitalisiert sich weiter: Der Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein ist jetzt Teil des landesweiten Netzwerks für digitale Bauanträge. Damit erreicht die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) einen neuen Meilenstein. Bürger und Architekten können Anträge nun komplett papierlos einreichen.
Virtuelles Bauamt in Schleswig-Holstein gestartet
Am Dienstag dieser Woche bestätigte die Kreisverwaltung Steinburg die Inbetriebnahme ihres neuen Online-Portals. Das System basiert auf dem „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA) und ersetzt das traditionelle, papierintensive Verfahren. Antragsteller laden ihre Unterlagen einfach digital hoch.
Der neue Service deckt drei zentrale Verfahren der Landesbauordnung (LBO) ab:
* Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
* Regelbauanträge
* Bauvoranfragen
Die Umstellung auf digitale Bauanträge erhöht zwar Effizienz und Transparenz – macht Verwaltungsportale aber auch zu einem attraktiven Ziel für Cyberangriffe. Gerade Behörden und Planer, die mit sensiblen Bauplänen und personenbezogenen Daten arbeiten, brauchen praktische Sicherheitsmaßnahmen. Ein kostenloser Leitfaden erklärt, welche technischen und organisatorischen Schritte sofort greifen (Verschlüsselung, sichere Berufskonten, Backup-Strategien) – ideal für Kommunen, Architekturbüros und IT-Verantwortliche. Kostenlosen Cyber‑Security‑Leitfaden jetzt herunterladen
„Das Portal erhöht die Transparenz und Effizienz erheblich“, so die Kreisverwaltung. Antragsteller können den Status ihres Verfahrens in Echtzeit verfolgen. Das beendet die Unsicherheit, die oft mit dem Postweg verbunden war. Auch die digitale Beteiligung von Fachbehörden wird vereinfacht.
EfA-Standard treibt Flächendeckung voran
Für die Einführung nutzt Steinburg eine zentrale Infrastruktur des Landes Schleswig-Holstein. Das EfA-Modell sieht vor, dass ein Bundesland eine digitale Lösung entwickelt, die andere übernehmen können. So soll ein Flickenteppich an IT-Lösungen verhindert werden – eine zentrale Strategie des IT-Planungsrats für die OZG-Umsetzung.
In Steinburg müssen digitale Anträge von qualifizierten Entwurfsverfassern wie Architekten oder Ingenuren eingereicht werden. Diese authentisieren sich über spezielle Berufskonten. Alle Dokumente müssen dem PDF/A-1-Standard für die Langzeitarchivierung entsprechen, einem technischen Standard, der sich bei E-Government-Plattformen durchgesetzt hat.
Bayern und Rheinland-Pfalz ziehen nach
Während Schleswig-Holstein sein Netz ausbaut, schreitet die Digitalisierung auch in anderen Ländern voran. In Bayern, wo der digitale Bauantrag etappenweise eingeführt wurde, mehren sich die Hinweise auf eine wachsende Nutzung.
So bestätigten Mitteilungen aus Königsbrunn (Landkreis Augsburg) vom 5. Februar, dass die Bauausschüsse bereits Anträge im neuen digitalen Rahmen bearbeiten. Dies folgt auf die geplante Einführung im Landkreis Miltenberg zum Januar 2026.
Ein Zeichen für die fortschreitende Integration kommt aus Rheinland-Pfalz: Der Eifelkreis Bitburg-Prüm gab bekannt, dass die einheitliche Behördennummer 115 nun auch Auskunft zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen nach dem OZG gibt. Die Backend-Digitalisierung der Bauanträge wird so zunehmend mit Bürgerservices verknüpft.
Architekten begrüßen Trend, fordern reibungslose Schnittstellen
Für Branchenbeobachter ist 2026 ein entscheidendes Jahr für die Konsolidierung der digitalen Bauverwaltung. Nachdem die ersten OZG-Fristen verpasst wurden, liegt der Fokus nun auf der praktischen Flächendeckung.
Die Architektenkammer begrüßt den Schritt zur digitalen Einreichung grundsätzlich. Sie verweist auf geringere Druckkosten und eine schnellere Koordination. Der Erfolg der Portale hänge aber maßgeblich von der reibungslosen Schnittstelle zwischen der Software des Antragstellers und den Systemen der Behörde ab.
In den kommenden Monaten werden voraussichtlich weitere Kreise in Schleswig-Holstein auf die zentrale Plattform umsteigen. Bundesländer wie Baden-Württemberg, das seit Januar 2025 für bestimmte Verfahren die digitale Einreichung vorschreibt, dienen unterdessen als Testfall für den Übergang vom freiwilligen zum verpflichtenden E-Government.
Stand heute, am 7. Februar 2026, ist die Landschaft der digitalen Bauanträge in Deutschland zwar noch von länderspezifischen Lösungen geprägt. Die erfolgreiche Integration von Kreisen wie Steinburg zeigt jedoch: Aus dem Flickenteppich wird Stück für Stück ein zusammenhängendes Netzwerk.
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