Digitale-Dienste-Gesetz: Impressumspflicht wird zur Kostenfalle
20.03.2026 - 00:00:34 | boerse-global.deFür Selbstständige und Kleinunternehmen in Deutschland gelten seit Anfang 2026 verschärfte Transparenzregeln im Netz. Der vollständige Übergang vom alten Telemediengesetz (TMG) zum neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist wirksam – und bringt die Impressumspflicht zurück ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Wer online geschäftlich auftritt, muss sein Impressum an Paragraf 5 DDG anpassen. Die Konsequenzen bei Verstößen sind drastisch: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld und teure Abmahnungen von Wettbewerbern drohen.
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Vom TMG zum DDG: Das neue rechtliche Fundament
Die gesetzliche Grundlage der Impressumspflicht hat sich fundamental gewandelt. Seit Mai 2024 löst das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das bisherige Telemediengesetz (TMG) ab. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) weisen darauf hin, dass die Kerninformationspflichten nun in Paragraf 5 DDG geregelt sind. Verweise auf das veraltete TMG im Footer der Website signalisieren Behörden und Konkurrenten bereits mangelnde Compliance.
Eine weitere Falle lauert seit Mitte 2025: Nach der Abschaltung der EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS) mussten alle Links zu dieser Plattform aus Impressen und AGB entfernt werden. Viele Kleinunternehmen haben diese administrative Änderung übersehen. Ihre Websites sind damit anfällig für Abmahnungen wegen irreführender Verbraucherinformationen.
„Geschäftsmäßig“: Auch Social Media ist betroffen
Die Impressumspflicht gilt längst nicht mehr nur für klassische Unternehmenswebsites. Das Gesetz verlangt ein vollständiges Impressum für jeden geschäftsmäßig betriebenen digitalen Dienst. Entscheidend ist der geschäftliche Hintergrund – nicht, ob auf der Plattform direkt Umsatz generiert wird.
Diese weite Definition hat massive Auswirkungen auf die Social-Media-Nutzung. Unternehmensprofile auf LinkedIn, Instagram, TikTok und Facebook benötigen ein konformes Impressum. Die Grenze zwischen privat und geschäftlich ist fließend: Freiberufler mit Portfolio, Influencer in Markenkooperationen oder Personen mit Affiliate-Links gelten rechtlich als gewerbliche Betreiber. Das Impressum muss innerhalb von maximal zwei Klicks erreichbar sein, was oft spezielle Link-in-Bio-Tools erfordert.
Pflichtangaben und die kommende Wirtschafts-Identifikationsnummer
Ein rechtssicheres Impressum nach Paragraf 5 DDG muss zwingende Basisdaten enthalten. Dazu gehören der vollständige Name, eine gültige physische Adresse (Postfächer reichen nicht) sowie schnelle Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail und Telefonnummer. Je nach Rechtsform sind zusätzlich Handelsregisternummern, Vertretungsberechtigte und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern anzugeben.
Am Horizont zeichnet sich eine weitere strukturelle Änderung ab: Ab Dezember 2026 muss die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Impressum stehen. Die schrittweise Vergabe dieser Nummern durch den Staat begann bereits im November 2024. Compliance-Berater raten dazu, die digitalen Plattformen proaktiv zu aktualisieren, sobald die W-IdNr. vorliegt.
Vollzug, Abmahnungen und hohe Geldstrafen
Die Durchsetzung der Impressumspflicht ist streng und vielschichtig. Aufsichtsbehörden können nach Paragraf 33 DDG hohe Bußgelder verhängen, wenn ein Impressum vorsätzlich oder fahrlässig fehlerhaft, unvollständig oder nicht zugänglich ist. Die IHK bestätigt: Diese Verwarnungsgelder können bis zu 50.000 Euro pro Verstoß betragen.
Die größte finanzielle Bedrohung für Kleinunternehmen geht jedoch von der privaten Rechtsdurchsetzung aus. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) können Wettbewerber, Verbraucherschützer und Verbände formelle Abmahnungen verschicken. Diese fordern meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Übernahme anwaltlicher Kosten. Rechtspraktiker beobachten, dass automatisierte Scan-Tools gezielt nach fehlenden DDG-Verweisen oder unvollständigen Social-Media-Impressen suchen. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit ist hoch.
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Analyse: Mehr Transparenz, mehr Vertrauen?
Die Verschärfung der Impressumspflicht spiegelt eine breitere europäische Initiative wider. Durch die Angleichung nationaler Gesetze an den Digital Services Act (DSA) via DDG wollen Regulierer sicherstellen, dass Verbraucher immer wissen, mit wem sie digital Geschäfte machen.
Marktbeobachter deuten die strikten Regeln als zweischneidiges Schwert: Zwar bedeuten sie einen administrativen Aufwand für kleine Unternehmen. Gleichzeitig stärken sie das Verbrauchervertrauen in den deutschen E-Commerce. Ein transparentes, leicht zugängliches Impressum signalisiert Professionalität und Verantwortung. Anonyme Online-Auftritte werden hingegen zunehmend misstrauisch betrachtet. Das strenge Vollzugsumfeld ebnet das Spielfeld ein: Vom Solo-Selbstständigen bis zum Großkonzern gelten für alle die gleichen Offenlegungspflichten.
Ausblick: Proaktiv handeln statt reagieren
In der sich stetig verschärfenden digitalen Regulierungswelt reaktives Handeln nicht mehr aus. Unternehmer müssen regelmäßige rechtliche Prüfungen ihrer digitalen Assets etablieren. Kurzfristig gilt es, alle TMG-Verweise auf DDG zu aktualisieren und veraltete EU-Streitbeilegungslinks zu löschen.
In den kommenden Monaten rückt die Vorbereitung auf die verpflichtende W-IdNr. in den Fokus. Branchenverbände raten dazu, Impressums-Checks in die Routine der Website-Wartung zu integrieren. Wer Paragraf 5 DDG auf allen Websites und Social-Media-Kanälen strikt einhält, neutralisiert nicht nur das Risiko teurer Abmahnungen und Bußgelder. Er stärkt auch seine Glaubwürdigkeit im digitalen Markt.
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