Digital Networks Act: EU startet große Telekom-Reform
25.01.2026 - 00:43:12Die EU-Kommission hat mit dem Digital Networks Act einen umfassenden Umbau des europäischen Telekommunikationsrechts vorgeschlagen. Das direkt geltende Regelwerk soll den digitalen Binnenmarkt vereinheitlichen und Investitionen in Glasfaser- und 5G-Netze beschleunigen. Es ersetzt den bisherigen Rechtsrahmen und zielt darauf ab, Europas Wettbewerbsfähigkeit im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz und Cloud-Computing zu stärken.
„Einheitslizenz“ für den gesamten EU-Markt
Ein Kernstück des Gesetzes ist die Einführung einer „Single Passport“-Regelung. Telekommunikationsanbieter sollen künftig mit einer einzigen Meldung in einem Mitgliedstaat ihre Dienste in der gesamten EU anbieten können. Dies soll den bürokratischen Aufwand für grenzüberschreitende Geschäfte drastisch reduzieren. Bisherige, fragmentierte nationale Genehmigungsverfahren haben die Expansion von Anbietern oft ausgebremst. Die neue Regelung bindet auch Cybersicherheitsvorschriften ein. Die Aufsichtsbehörde BEREC wird einen einheitlichen Meldevorlage entwickeln.
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Fester Ausstieg aus dem Kupfernetz bis 2035
Der Akt setzt klare Signale für den Infrastrukturausbau. Ein zentrales Ziel ist die beschleunigte Ablösung der veralteten Kupfernetze durch moderne Glasfasertechnologie. Dafür legt der Vorschlag ein festes Enddatum fest: Alle Kupfernetze müssen bis zum 31. Dezember 2035 abgeschaltet werden. Diese Planungssicherheit soll massive Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze auslösen.
Zudem reformiert der Akt das Funkfrequenzmanagement. Frequenzlizenzen sollen unbefristet vergeben werden – bei regelmäßigen Überprüfungen. Dies gibt Netzbetreibern mehr Planungsstabilität. Die Regelungen fördern auch eine effizientere Nutzung durch erleichterte Frequenzteilung. Für Satellitendienste wird eine einheitliche EU-Genehmigung eingeführt, um Direktverbindungen zu Endgeräten zu erleichtern.
Freiwillige Lösung im „Fair Share“-Streit
Besonders kontrovers war im Vorfeld die Forderung großer Telekom-Konzerne nach einem „Fair Share“-Beitrag. Sie wollten, dass Tech-Giganten wie Google oder Netflix sich direkt an den Infrastrukturkosten beteiligen. Die Kommission schlägt jedoch keinen verpflichtenden Mechanismus vor. Stattdessen setzt sie auf ein freiwilliges Schlichtungsverfahren.
Dieser „Ökosystem-Kooperationsrahmen“ soll unter Leitung von BEREC die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und großen Datenverkehrserzeugern fördern – ohne verbindliche Gebühren. Die Kernprinzipien der Netzneutralität, also des offenen Internetzugangs, bleiben im neuen Gesetz vollständig erhalten. Die Reaktionen der Netzbetreiber auf diesen Kompromiss sind gespalten.
Gemischte Reaktionen aus der Industrie
Der Vorschlag ist das Ergebnis eines langen Konsultationsprozesses. Während BEREC den Entwurf begrüßt und seine Expertise im Gesetzgebungsverfahren anbietet, gibt es auch kritische Stimmen.
Der deutsche Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) zeigt sich ambivalent. Zwar lobt der Verband die klaren Regeln für den Kupferausstieg. Gleichzeitig äußert er Bedenken zu neuen Vorschriften für Mobilfunknetze. Aus Sicht des BREKO wäre eine Richtlinie mit nationalem Spielraum einer direkt geltenden Verordnung vorzuziehen. Wettbewerbsorientierte Verbände wie ECTA begrüßen hingegen die Beibehaltung von Vorschriften, die den Marktzugang für neue Anbieter sichern.
Was kommt als Nächstes?
Mit der Veröffentlichung beginnt nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten werden den Vorschlag beraten und voraussichtlich ändern. Zentrale Streitpunkte werden die freiwillige „Fair Share“-Lösung und die Balance zwischen EU-weiter Harmonisierung und nationalen Besonderheiten sein. Das Ziel ist ein robuster Rechtsrahmen, der Europas digitale Infrastruktur für die Zukunft wappnet.
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